Device as a Service mit Device Lifecycle Management (DLM) Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0181-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Device as a Service mit Device Lifecycle Management (DLM)
Device as a Service mit Device Lifecycle Management (DLM)
Berlin
Der Auftraggeber plant im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung der BVG ihren Beschäftigten die Nutzung von mobilen Endgeräten zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird die vorliegende Ausschreibung durchgeführt. Der Auftraggeber beabsichtigt den Auftragnehmer im Wege einer Device-as-a-Service-Lösung ("DaaS") mit der Zurverfügungstellung (Beschaffung und Vermietung) von mobilen Endgeräten an Beschäftigte der BVG und damit im Zusammenhang stehende Professional Services, sowie Leistungen zum Device-Lifecycle-Management der mobilen Endgeräte, einschließlich deren Rücknahme und Recycling nach Ablauf der Mietzeit sowie Wartungs- und Supportleistungen für die mobilen Endgeräte zu beauftragen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für alle Service-Aspekte von vollautomatischer Erstinbetriebnahme, über kontinuierlichen Support während der Nutzungszeit, bis hin zur Rücknahme und Wiedervermarktung der Geräte.
Die Mindestmenge an Endgeräte-Mietverträge beträgt 5.000 Stück.
Die Planung sieht vor, dass bis Ende 2022 auf diesem Wege 90% der 13.200 Beschäftigen der BVG AöR mit einem mobilen Endgerät - mit Smartphone oder Tablet - ausgestattet sein müssen. Maximal werden 20.000 Mietverträge für Smartphones oder Tablets geschlossen.
Es wird beabsichtigt, mit Zuschlagserteilung einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von 36 Monaten zu schließen. Dieser kann optional einmal um drei Jahre sowie einmal um zwei Jahre verlängert werden.
Dieser Vertrag kann einseitig einmal um drei Jahre und einmal um zwei Jahre verlängert werden.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer schriftlich über die Ausübung der Verlängerungsoptionen spätestens drei (3) Monate vor Ende der Laufzeit.
Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 8 Jahre.
Dieser Vertrag kann einseitig einmal um drei Jahre und einmal um zwei Jahre verlängert werden.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer schriftlich über die Ausübung der Verlängerungsoptionen spätestens drei (3) Monate vor Ende der Laufzeit.
Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 8 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
Ich erkläre,
• dass mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
• dass mein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde,
• dass mein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
• dass mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1AEUV),
• dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte,
• dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
• dass mein Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,dass mein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwie- gende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die er- forderlichen Nachweise zu übermitteln,
• dass mein Unternehmen nicht versucht hat,
- die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
• dass mein Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
Ich erkläre, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 123 Abs. 1 GWB rechtfertigen würden:
• § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
• § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
• § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
• § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
• § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
• den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
• den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Mir ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 123 Abs. 1 und 3 GWB in Frage gestellt wird, wenn dem Bewerber bzw. ein Verhalten zuzurechnen ist, wonach eine Person rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden ist.
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), nach § 21 Abs. 1 und Abs. 3 ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) und § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen.
Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes - MiLoG) nicht vorliegen.
4. Erklärung zum KRG
Ich erkläre, dass im Berliner Korruptionsregister keine Eintragung vorliegt, die den Ausschluss des Bewerbers/Bieters bzw. eine für ihn verantwortlich handelnde Person betrifft.
Ab einer Auftragssumme von 15.000 € wird der Auftraggeber für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Berliner Korruptionsregister durchführen.
Deshalb verpflichte ich mich bereits jetzt für den Fall der geplanten Zuschlagserteilung, unverzüglich auf Anforderung des Auftraggebers die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort) der für mich verantwortlich handelnde(n) Person(en) für die Abfrage des Auftraggebers beim Berliner Korruptionsregister bekannt zu geben.
5. Erklärung zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung
Ich erkläre, dass mein Unternehmen zum Zeitpunkt des Angebotsabgabe über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensereignis und [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsperiode verfügt.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und aufgeschlüsselt nach Jahren.
Mindestanforderung: Der Umsatz je abgeschlossenem Geschäftsjahr muss mindestens 100 Mio. EUR betragen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
1. Unternehmensreferenzen:
1.1 Es müssen mindestens drei Projektreferenzen angegeben werden, aus denen Ihre (Projekt-)Erfahrung im Rollout, Device-Lifecycle-Management und Hardware-Support von einer vergleichbaren Anzahl mobiler Endgeräte hervorgeht. Die Projektreferenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Es müssen je Projektreferenz mehr als 5000 mobile Endgeräte ausgerollt und betreut worden sein. Der Bieter muss mindestens eine Referenz kennzeichnen, die für Nr. 1.2 und Nr. 1.3 zur Wertung herangezogen werden soll.
1.2 Bei mindestens einer der drei unter Nr. 1.1 geforderten Projektreferenzen, müssen mindestens 10.000 mobile Endgeräte ausgerollt und betreut worden sein.
1.3 Kennzeichnung einer der unter Nr. 1.1 geforderten Projektreferenz, in welcher detaillierte Angaben zu Tätigkeiten und DLM-Phasen beschrieben werden.
Es muss mindestens eine Projektreferenz gekennzeichnet werden, bei welcher mindestens vier der sechs untenstehenden DLM-Phasen betreut worden sind. In der entsprechenden Projektreferenz muss beschrieben sein, welche Leistungen in den jeweiligen Phasen erbracht wurden.
Die DLM-Phasen sind:
(1) Lifecycle Austausch
(2) Setup & Konfiguration
(3) Ausgabe und Auslieferung
(4) Schulung 1st-Level & Übernahme 2nd-Level-Hardware Support
(5) Qualitätsmanagement
(6) Rücknahme der Geräte
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
a) Erklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl an Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
b) Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl an Mitarbeitern, welche in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren die zum vergebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbracht haben
3. Weitere folgende Eignungs-/ Ausschluss-Kriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen erfüllt werden:
3.1 Für den Leistungszeitraum werden eine Projektleitung und eine Stellvertretung eingesetzt, die über Erfahrungen im Projektmanagement und Teamführung verfügen.
Eine Bestätigung, dass mindestens zwei Beschäftigte über die notwendigen Erfahrungen (mindestens 4 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter oder gleichwertig), qualifiziert sind (mindestens ein tätigkeitsbezogenes Hochschulstudium oder gleichwertig) und Kenntnisse im Projektmanagement und der Teamführung verfügen, muss als Eigenerklärung abgegeben werden.
3.2 Die für den Leistungszeitraum geplanten einzusetzenden Beschäftigten (nicht die unter Nr. 3.1 genannten) verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Eine Bestätigung, dass ≥50% der voraussichtlich eingesetzten Beschäftigten über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Beruf (IT, Elektrotechnik oder vergleichbar) verfügen, muss als Eigenerklärung abgegeben werden.
3.3 Die für den Leistungszeitraum geplanten einzusetzenden Beschäftigten verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen im Device Lifecycle Management (DLM) und Hardware-Support von mobilen Endgeräten.
Eine Bestätigung, dass die voraussichtlich eingesetzten Beschäftigten über Erfahrung (mindestens 2 Jahre Berufserfahrung) und Kenntnisse im Device-Lifecycle-Management sowie Erfahrung und Kenntnisse im Hardware-Support (jährliche interne Schulungen) verfügen, muss als Eigenerklärung abgegeben werden.
3.4 Die für den Leistungszeitraum geplanten einzusetzenden Beschäftigten verfügen über Kenntnisse und Erfahrung der Registrierungssysteme der Gerätehersteller (Samsung KDE und Apple DEP/Business-Manager) und dessen Bedienung.
Eine Bestätigung, dass die voraussichtlich eingesetzten Beschäftigten über Erfahrungen und Kenntnisse (mindestens 1 Jahr Berufserfahrung) für die im Leistungsverzeichnis genannten Registrierungssysteme verfügen, muss als Eigenerklärung abgegeben werden. Nachweise in Form von Zertifikaten können (müssen aber nicht) der Eigenerklärung anonymisiert beigelegt werden.
3.5 Die für den Leistungszeitraum geplanten einzusetzenden Beschäftigten verfügen über gute Kenntnisse zur Einhaltung des Datenschutzes und Gewährleistung der Informationssicherheit.
Eine Bestätigung, dass die voraussichtlich eingesetzten Beschäftigten mindestens einmal im Jahr zu den Themen Datenschutz und Informationssicherheit geschult werden, muss als Eigenerklärung abgegeben werden.
3.6 Einhaltung Datenschutz und Informationssicherheit nach anerkannten Standards
Eine Bestätigung, dass die gültigen Anforderungen an den Datenschutz, sowie die in der Industrie anerkannten Standards der Informationssicherheit (ISO 27001 oder BSI-IT-Grundschutz) eingehalten werden, muss in Form eines Zertifikats nachgewiesen werden.
3.7 Datenlöschung nach anerkannten Industriestandard
Eine Bestätigung, dass Daten auf den mobilen Endgeräten nach Rückgabe endgültig nach einem in der Industrie anerkannten Standard gelöscht werden, muss in Form eines Zertifikats (ISO 27001, DEKRA Standard V1.2 oder gleichwertig) nachgewiesen werden.
3.8 Die für den Leistungszeitraum geplanten einzusetzenden Beschäftigten verfügen über gute Kenntnisse der deutschen Sprache (vergleichbar Level C2).
Eine Bestätigung, dass die voraussichtlich eingesetzten Beschäftigten über die erforderlichen Sprach-Kenntnisse verfügen, muss als Eigenerklärung abgegeben werden.
3.9 Eigenerklärung inkl. Nachweis über die Eignung zur Prüfung nach DGUV-V3
Die Prüfung nach DGUV-V3 können nur von befähigten Personen erfolgen, die in erster Linie eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium erfolgreich abgeschlossen haben müssen. Zudem muss die Person über eine mindestens einjährige Berufserfahrung - zeitnah zur Ausbildung - im Bereich der Prüftechnik verfügen. Wichtig ist, dass die befähigte Person mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen vertraut ist und über die entsprechenden Kenntnisse zum Stand der Technik sowie der einschlägigen Normen und Vorschriften verfügt.
Erforderlich ist weiterhin eine regelmäßige Weiterbildung in Theorie und Praxis, wie z.B. durch die Teilnahme an fachlichen Schulungen.
Eine Bestätigung inkl. Nachweis, dass nur befähigten Personen die Prüfung nach DGUV-V3 durchführen, muss als Eigenerklärung inkl. Nachweis (Ausbildung/Studium und Berufserfahrung) abgegeben werden.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Angebote inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Im Übrigen zu Kooperationsformen: s. VI.3 Ziff. 5 und 6.
Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Folgende Unterlagen müssen vom Bieter mit dem Angebot eingereicht werden:
• Angebot im AI-Vergabemanager
• Eigenerklärung zur Eignung Formblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen
• Bewertungsmatrix: auszufüllen und zu unterzeichnen
• Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen
• Formblatt Nachunternehmer Formblatt: auszufüllen
• Formblatt Frauenförderbogen: auszufüllen und zu unterzeichnen
• Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung: auszufüllen und zu unterzeichnen
• Auftragsdatenverarbeitungsvertrag: auszufüllen und zu unterzeichnen
• Preisblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen
• Erklärung zu Referenzen (siehe Dokument "Referenzen_DaaS.xlsx"): auszufüllen
Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der Auftraggeber stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber stellt hierzu ebenfalls ein Dokument zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber (AG) ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren mit Proof of Concept (PoC) durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird die Vergabe begonnen.
Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu allgemeinen Verfahrenshinweisen bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
3. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM2-0181-2022 zu erfolgen. Die Bieter sollen die Bieterfragen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 28.04.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen und die Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Interessenten, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
Sofern eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemenschaft und ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem, III.1.2 werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft addiert und gem. III.1.3 alle Erklärungen der Mitglieder einer Bietergemeinschaft gesamthaft ausgewertet. Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, nicht allein um die Auftragsvergabe zu bieten. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Erläuterung zum Ablauf:
Der Ablauf des Vergabeverfahrens ist dem Dokument "Allgemeine Verfahrenshinweise_DaaS.pdf" zu entnehmen.
9. Wertung der Angebote:
Für die Wertung der Angebote gemäß der einfachen Richtwertmethode werden die den Dokumenten "Allgemeine Verfahrenshinweise_DaaS.pdf" und "Bewertungsmatrix_DaaS.xlsx" zu entnehmenden Zuschlagskriterien herangezogen und gewichtet. Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Der Preis fließt zu 50% (Preisblatt) und die Qualität (Bewertungsmatrix) ebenfalls zu 50% ein.
Die 50% Qualität setzen sich zusammen aus der Bewertung der Kriterienliste zu 30%, des Konzepts zu 30% und dem Proof of Concept (PoC) zu 40% und gehen gemäß der beschriebenen Wertungsformeln in die abschließende Bewertung ein.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches die höchste Kennzahl erreicht hat.
10. Proof of Concept (PoC):
Im Rahmen der Bewertung der Angebote ist ein PoC vorgesehen.
Nach Eingang der Angebote werden diese anhand dem Dokument "Bewertungsmatrix_DaaS.xlsx" (alle Reiter "A-Kriterien" und Reiter "B-Kriterien") und den Eignungskriterien geprüft und bewertet. Die besten drei Angebote werden zum Proof of Concept (nähere Erläuterungen im Leistungsverzeichnis) eingeladen und anhand des Dokuments Bewertungsmatrix_Daas.xlsx, Reiter "Proof of Concept" geprüft und gewertet. Das Angebot darf nach dem PoC nicht mehr verändert werden.
Im Rahmen des PoC sind Testszenarien an Hand von vorgegebenen funktionalen Anforderungen wie Geräte und Setup oder Service-Ticketing Störungsmeldung vorgesehen.
11. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
12. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.