Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_SpriG_VS_HSO_19
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staatsoper eine brandschutztechnische Sanierung ihrer Gebäude Zuschauer- und Bühnenhaus sowie Betriebsgebäude. Zu diesem Zwecke erfolgt in einem zweiten Bauabschnitt die Schadstoffsanierung der Deckenaufbauten im Parkettfoyer mit 1.Rang (1. + 2.OG). Im Anschluss an die Sanierung, wird der Deckenaufbau - einschließlich der Ergänzung von Akustikmaßnahmen und der Erneuerung der Beleuchtungsanlage - wiederhergestellt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Trockenbauarbeiten und Dämmarbeiten zur Herstellung einer Akustikdecke sowie die Montage eines Vorhangschienensystems.
Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer Gipskarton-Abhangdecke F0 ohne Brandschutzanforderungen als luftführende Decke einschl. Herstellung der luftdichten Anschlüsse im 1. + 2. OG (ca. 650 qm), des Weiteren die Erstellung von F0 Abhangdecken in Nebenräumen und den WC Bereichen (insgesamt ca. 196 qm), sowie der Einbau eines Akustikdeckensystems im 1. + 2.OG (ca. 350 qm). Weiterhin sind Ertüchtigungen von Wandkonstruktionen auszuführen. Im Parkett- und 1.Rang Foyer wird entlang der Außenfassade eine Vorhangschiene einschl. Vorhangstoff installiert.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Trockenbauarbeiten und Dämmarbeiten zur Herstellung einer Akustikdecke sowie die Montage eines Vorhangschienensystems.
Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer Gipskarton-Abhangdecke F0 ohne Brandschutzanforderungen als luftführende Decke einschl. Herstellung der luftdichten Anschlüsse im 1. + 2. OG (ca. 650 qm), des Weiteren die Erstellung von F0 Abhangdecken in Nebenräumen und den WC Bereichen (insgesamt ca. 196 qm), sowie der Einbau eines Akustikdeckensystems im 1. + 2.OG (ca. 350 qm). Weiterhin sind Ertüchtigungen von Wandkonstruktionen auszuführen. Im Parkett- und 1.Rang Foyer wird entlang der Außenfassade eine Vorhangschiene einschl. Vorhangstoff installiert.
Zu den Ausführungsfristen vom 01.08.2022 bis 18.08.2022
Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung
Abhangdecke schließen - bis zum: 11.08.2022
Einbau Akustikdecke – bis zum: 17.08.2022
Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort
Abhangdecke schließen – bis zum: 08.08.2022
Einbau Akustikdecke – bis zum: 12.08.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (nicht Krankenkasse);
4) Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen, bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
5) Betriebshaftpflichtversicherung:
Bitte beachten Sie, dass die Mindestdeckungen der nachzuweisenden Betriebshaftpflichtversicherung 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden insgesamt zweifach maximiert pro Jahr betragen müssen.
3 Referenzen für die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Pauschalen (siehe hierzu das Formular 6-070 Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 10.5 in den Vergabeunterlagen):
Für die auftraggeberseitig abgeschlossene Bauleistungsversicherung, die auch dem Auftragnehmer als Mitversichertem Versicherungsschutz gewährt, wird als Umlage 0,3 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht.
Für die auftraggeberseitig zur Verfügung gestellten sanitäre Einrichtungen, das Anlegen und Unterhalten der Baustraßen sowie der allgemeinen Baustellen- und Sicherheitsbeleuchtung werden als Umlage 0,8 % der Netto-Auftragssumme in Abzug gebracht.
Für den dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Baustrom wird als Umlage 0,5 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht.
Für das dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bauwasser wird als Umlage 0,5 % der Netto-Abrechnungssumme in Abzug gebracht.
Sofern der Auftragnehmer begründet nachweist, dass er eine oder beide der letztgenannten Versorgungsleistungen (Baustrom und Bauwasser) nicht oder nur in einem so geringeren Umfang, dass eine Pauschalvergütung unverhältnismäßig wäre, genutzt hat, wird er von der Umlage befreit. Der Nachweis muss spätestens zusammen mit der Schlussrechnung beim Auftraggeber eingehen.
Abschnitt IV: Verfahren
20095 Hamburg, Burchardstr. 8
Eine Bieterteilnahme an der Submission ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 20.04.2022 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.