Evangelische Schulstiftung in der EKBO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung BER Digitalpakt-SifT Lieferung von Touchboards + Zubehör für den Schulbetrieb FR210202 Referenznummer der Bekanntmachung: 8/21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulstiftung-ekbo.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Evangelische Schulstiftung in der EKBO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung BER Digitalpakt-SifT Lieferung von Touchboards + Zubehör für den Schulbetrieb FR210202

Referenznummer der Bekanntmachung: 8/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30195000 Tafeln
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Touchboards + Zubehör für den Schulbetrieb als Rahmenvereinbarung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Geschäftsstelle der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO Die Hardware wird direkt an die Schulen geliefert.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung erfolgt aufgrund der Förderrichtlinie über die Gewährung von der Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 für Schulen in freier Trägerschaft (DigitalPakt-SifT).

Ziel der Förderung ist es, für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur sowie der technischen Ausstattung der Schulen und deren Administration zu sorgen.

Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer festen Gesamtvertragslaufzeit bis zum 24.05.2024. Auf Basis dieses Vertrages vergibt der Auftraggeber Einzelaufträge mittels Abrufes für die Lieferung bestimmter Mengen an Hardware.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: kürzeste Lieferfrist / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei [Betrag gelöscht] Euro/netto.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 250-660049
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 8/21 Evangelische Schulstiftung in der EBKO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung BER
Bezeichnung des Auftrags:

Evangelische Schulstiftung in der EBKO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung BER Digitalpakt-SifT Lieferung von Tochboards + Zubehör für den Schulbetrieb FR210202

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vs.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Stiftungssitz ist Potsdam.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNARXEY

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein

Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/03/2022