Evangelische Schulstiftung in der EKBO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung BER Digitalpakt-SifT Lieferung von Touchboards + Zubehör für den Schulbetrieb FR210202 Referenznummer der Bekanntmachung: 8/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulstiftung-ekbo.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Evangelische Schulstiftung in der EKBO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung BER Digitalpakt-SifT Lieferung von Touchboards + Zubehör für den Schulbetrieb FR210202
Lieferung von Touchboards + Zubehör für den Schulbetrieb als Rahmenvereinbarung
Geschäftsstelle der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO Die Hardware wird direkt an die Schulen geliefert.
Die Ausschreibung erfolgt aufgrund der Förderrichtlinie über die Gewährung von der Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 für Schulen in freier Trägerschaft (DigitalPakt-SifT).
Ziel der Förderung ist es, für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur sowie der technischen Ausstattung der Schulen und deren Administration zu sorgen.
Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer festen Gesamtvertragslaufzeit bis zum 24.05.2024. Auf Basis dieses Vertrages vergibt der Auftraggeber Einzelaufträge mittels Abrufes für die Lieferung bestimmter Mengen an Hardware.
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei [Betrag gelöscht] Euro/netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Evangelische Schulstiftung in der EBKO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung BER Digitalpakt-SifT Lieferung von Tochboards + Zubehör für den Schulbetrieb FR210202
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vs.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Stiftungssitz ist Potsdam.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNARXEY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.