Studierendenwerk Hamburg AöR, Leistungen der Generalplanung für Sanierung und Instandsetzung Studierenden-Wohnanlage Margaretha-Rothe-Haus A/B , Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: VGV/SWHH/GP/001/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20146
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.felsner-consult.de
Adresse des Beschafferprofils: www.studierendenwerk-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Studierendenwerk Hamburg AöR, Leistungen der Generalplanung für Sanierung und Instandsetzung Studierenden-Wohnanlage Margaretha-Rothe-Haus A/B , Hamburg
Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Instandsetzung der Studierenden-Wohnanlage Margaretha-Rothe-Haus A/B in der Barmbeker Straße in Hamburg. Die Planungsleistungen der Lph 1-8 gemäß HOAI werden stufenweise beauftragt. Mit Vertragsschluss werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 für die Leistungen der Objektplanung Gebäude sowie Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Anlagengruppe 1 und 4 beauftragt. Die besondere Leistung der Erstellung und Einreichung der Haushaltsunterlage Bau wird ebenfalls in Stufe 1 beauftragt. Die Leistungen der Tragwerksplanung sowie die Beratungsleistung Brandschutz werden bei Bedarf abgerufen und per Stundenaufwand/auf Nachweis vergütet.
Der derzeitig geschätzte Kostenrahmen beträgt für die Kostengruppen 300-600 rd. 5,29 Mio. Euro brutto.
Die Kosten sind als vorläufig zu betrachten, diese werden im Zuge der Erstellung LP 3 bzw. auf Basis der geprüften Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) fortgeschrieben.
Hamburg, DE
Sanierung und Instandsetzung der Studierenden-Wohnanlage Margaretha-Rothe-Haus A/B in der Barmbeker Straße in Hamburg. Die Studierenden-Wohnanlage mit den beiden 8-geschossigen Wohngebäuden (Haus A/B) und einem 1-geschossigen Verbindungsbau mit Fitness-Bereich wurde in den Jahren 1964 errichtet und soll zeitnah eine energetische Sanierung sowie eine Innenraumsanierung einschließlich der Küchenzeilen sowie der Möblierung in den Bewohnerzimmern erfahren.
Generalplanung bestehend aus:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI für die Leistungsphasen 1-8 einschließlich Innenraumgestaltung wie Planung der Möblierung in den Bewohnerzimmern und Erneuerung der Vorhänge sowie Planung der Einbauküchen inkl. Ausschreibung;
- Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Leistungsphasen 1-8, Anlagengruppen 1 und 4. Leistungen der Tragwerksplanung sowie Brandschutz bei Bedarf und nach Stundenaufwand sowie auf Nachweis.
Mit Vertragsschluss werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 für die Leistungen der Objektplanung Gebäude sowie Fachplanung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1 und 4 beauftragt. Die besondere Leistung der Erstellung und Einreichung der Haushaltsunterlage Bau wird ebenfalls beauftragt.
Siehe auch Abschnitt III der Bekanntmachung.
1) Gesamtjahresumsatz Bewerber/Bewerbergemeinschaft (netto) im Mittel in den letzten 3 Geschäftsjahren - Gewichtung 15 %;
2) Anzahl der Mitarbeiter im Mittel in den letzten 3 Jahren - Gewichtung 15 %;
3) 2 Stück Referenzen vergleichbarer Bauaufgabe unter Beachtung der Mindestanforderungen und Vergabe
von Zusatzpunkten - Gewichtung 70 %;
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der vorgenommenen Bewertung auf Basis der eingereichten Unterlagen die Angaben zu hinterfragen.
Die Beauftragung ist jeweils stufenweise vorgesehen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der Entwurfsplanung (Lph. 3) einschließlich der Erstellung und Einreichung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau). Die weiteren Stufen (Lph. 4-8) werden optional stufenweise beauftragt. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge vorzulegen. Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein, mit Ausnahme der Urkunde über die Eintragung in die Liste der Architekten- bzw. Ingenieurkammer. Hier reicht auch eine ältere Urkunde, soweit es seit der Eintragung keine Veränderungen gab. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend und zulässig. Es sind nachfolgende Nachweise unter III.1) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer des/der Projektverantwortlichen, Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Landesbauordnung für mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister wie folgt:
- bei Kapitalgesellschaften Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister,
- bei Partnerschaftsgesellschaften Auszug aus dem Partnerschaftsregister,
- bei Rechtsform GbR Nachweis der Gewerbeanmeldung oder vergleichbar und je Gesellschafter,
- Freiberuflich Tätige haben eine Eigenerklärung über Ihre freiberufliche Tätigkeit unter Angabe ihrer Steuernummer vorzulegen,
- Wirtschaftsteilnehmer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können gleichwertige Nachweise einreichen (§ 44 (1) VgV,
- Angaben zu etwaigen rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten von anderen Unternehmen können z. B. durch ein aussagekräftiges Organigramm mit allen verbundenen Unternehmen erfolgen,
- Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten nach § 6 VgV,
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs. 1 VgV.
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.3) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der:
- sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift sowie USt-ID benannt sind,
- ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird,
- der bevollmächtigte Vertreter zur Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrages bzw. eines gemeinsamen Angebotes sowie mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen sowie zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist,
- die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- dargestellt wird, wer die Leistung der jeweiligen Leistungsbereiche im Auftragsfall tatsächlich erbringt (Angaben zur Aufgabenteilung) und,
- in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen).
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Das Verbot für Mehrfachbeteiligungen gilt nicht für Nachunternehmer. Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.3) genannten Angaben und Formalitäten für
jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (§47 VgV) sowie der Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (§36 VgV) mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben für dieses Unternehmen entsprechend zu machen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV)
1) Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) im Mittel (Gewichtung: 15%):
< 300.000 €/a = 0 Punkte
ab ab ab ab 2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 VgV. Erklärungen zur Berufshaftpflichtversicherung gem. Ziff. III.2.2) der Bekanntmachung.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 VgV inkl. Angabe der Deckungssummen:
- Personenschäden: 2,0 Mio. EUR
- Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden: 2,0 Mio. EUR
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Das Ausstelldatum der Kopie der Versicherungspolice / Erklärung der Versicherung, dass die Versicherung in genannter Deckung für die zu erbringenden Leistungen der Generalplanung im Auftragsfall abgeschlossen wird, darf nicht vor dem 30.09.2021 liegen.
1) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter der letzten 3 Jahre (2019, 2020, 2021) mit Aufgliederung in Geschäftsführer/Partner, weitere Führungskräfte, angestellte Ingenieure / Architekten, angestellte Techniker / technische Zeichner / sonstige und Freie Mitarbeiter sowie die Angabe der Mitarbeiterzahl Gesamt, jeweils
bezogen auf das gesamte Unternehmen und des Bewerbers oder seiner verantwortlichen Nachunternehmer für die jeweiligen Leistungsbilder (Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz) (Gewichtung: 15%):
< 3 MA = 0 Punkte
ab 3 MA = 1 Punkt
ab 4 MA = 2 Punkte
ab 5 MA = 3 Punkte
ab 7 MA = 4 Punkte
2) Es sind 2 Stück Referenzen einzureichen, die vergleichbarer Bauaufgabe sind und die nachfolgende
Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Mindestanforderung siehe nachfolgend unter "Möglicherweise
geforderte Mindeststandards".
Die Nichteinhaltung bereits einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz. Als Anlagen bitte zusätzliche bebilderte Projektbeschreibungen sowie (sofern vorhanden) ein Referenzschreiben (jeweils max. 3 DIN A4-Seiten) beifügen (Gewichtung: 2 Referenzen a 35% und 140 Punkten).
Es ist bei den Referenzen gem. Ziff. II.b jeweils anzugeben die Projektbezeichnung mit Ort und Postleitzahl, Projektkurzbeschreibung, Besonderheiten des Projektes, Art des Projektes (Sanierung, Umbau, Instandsetzung), spezifische Nutzungsart/typ (Wohnanlage, Wohnheim, Apartmenthaus), Verwendung öffentlicher Fördermittel (ja/nein), Erstellung der Haushaltsunterlage/Förderunterlage durchgeführt? (ja/nein), Art des Auftraggebers (öffentlich gemäß § 99 GWB/ privat), Auftraggeber, Ansprechpartner (Name, Telefon, E-Mail), Projektlaufzeit (Beginn LP 2, Fertigstellung LP8, Inbetriebnahme), Baukosten (KGR 300 - 400 in EUR brutto, DIN 276, 2008), Angabe der beauftragten Leistungen Generalplanung, Angabe der erbrachten Leistungsphasen Objektplanung Gebäude § 34 ff. HOAI, Angabe der erbrachten Leistungsphasen Technische Ausrüstung § 55 ff. HOAI, Projektbeteiligte (TWP, TGA etc.) mit Angabe des Leistungsanteils, Honorarzone [HOAI] für Gebäude und TGA, Projektvolumen € brutto (KGR 200 - 600, DIN 276, 2008), Projektgröße in m² BGF, Projektgröße in m² NUF > 4.000 m² (ja/nein) inkl. Angabe der Größe (m² NUF), Bescheinigung Auftraggeber / Referenzschreiben beigefügt (ja/nein), Zusätzliche bebilderte Projektbeschreibung beigefügt (ja/nein)
Weiterhin sind Zusatzpunkte je Referenz wie folgt zu erreichen:
a) Mindestanforderungen an Referenz (Gewichtung: 15%)
erfüllt = 4 Punkte / nicht erfüllt = 0 Punkte
b) Die Referenz erfüllt zusätzlich das folgende Kriterium der Nutzungsart/typ: Wohnanlage oder Wohnheim oder Apartmenthaus (Gewichtung: 10%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
c) Die Nutzfläche der Referenz beträgt > 4.000 qm (Gewichtung: 2,5%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
d) Referenzobjekt ist öffentlich geförderte Maßnahme (Gewichtung: 3%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
e) Erstellung einer Haushaltsunterlage/Förderunterlage (Gewichtung: 2%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
i) positives Referenzschreiben des Auftraggebers für die Leistung als Generalplaner für diese Referenz (Gewichtung: 2,5%)
ja = 4 Punkte / nein = 0 Punkte
3) Einreichung Projektorganigramm, aus dem die einzelnen Planungsleistungen und ggf. Unterauftragnehmer hervorgehen (s. Zuschlagskriterien, I. Organisation und Projektteam)
Geforderte Mindestanforderungen an die Referenzen Nr. 1 und 2:
a) Projekt wurde als Generalplanung durchgeführt und umfasste im Einzelnen folgende Leistungen:
a1) Gebäude und Innenräume i.S.d. § 34 ff. HOAI, min. Honorarzone III, LP 2-8 vollständig erbracht
a2) Technische Ausrüstung i.S.d. § 53 ff. HOAI, Anlagengr. 1 und 4, min. Honorarzone II, LP 2-8 vollständig erbracht
b) Planung und Realisierung als Sanierung und/oder Instandsetzung und/oder Umbaumaßnahme
c) die Leistungsphase 8 gemäß HOAI wurde zwischen dem 01.03.2016 und 28.02.2022 abgeschlossen
d) Projektvolumen > 4,0 Mio. € brutto (KGR 200 - 600, DIN 276, 2008)
e) Angabe Auftraggeber, Name und Kontaktdaten
Die Nichteinhaltung bereits einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Diese sind Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt beziehungsweise Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Es ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen.
Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen
gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen (Der Nachweis ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen). Insoweit ist zusätzlich eine gesonderte
Bauvorlageberechtigung für mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams nachzuweisen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen, Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist zusätzlich durch Eigenerklärung gem. Bewerberformular zu bestätigen. Alternativ kann die Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall in Kopie erfolgen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über die Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln. Per Email, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters gehen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Teilnehmer am Verfahren haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über
deren Vollständigkeit, Verständlichkeit und Klarheit zu vergewissern. Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Widersprüche sind dem Auftraggeber unmittelbar über die Vergabeplattform mitzuteilen.
2) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (1. Stufe) werden anhand eignungsbasierter objektiver Auswahlkriterien (§ 51 VgV) zunächst die Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) ausgewählt, um ein Erstangebot abzugeben, über welches sodann verhandelt wird, um anschließend (mindestens) ein optimiertes Angebot abzugeben (im Falle mehrerer Angebots- und Verhandlungsphasen bleibt eine Abschichtung nach § 17 Abs. 12 VgV vorbehalten). Wird der Zuschlag hingegen bereits auf Grundlage der Erstangebote erteilt (§ 17 Abs. 11 VgV), wird nicht verhandelt. Es werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Stufe 2) eingeladen. Die erfolgreich aus der 1. Verfahrensstufe hervorgegangenen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden zur Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe (Angebots- und Verhandlungsphase) eingeladen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird zudem auch mitgeteilt, ob neben der schriftlichen Darlegung des fachlichen Angebots auch eine mündliche Vorstellung und Erläuterung der Inhalte des fachlichen Angebots erfolgen
wird (Bieterpräsentation). Die Bewertung der leistungsbezogenen Zuschlagskriterien erfolgt auf Basis der eingereichten Dokumente bzw. Bieterpräsentation.
HINWEIS: Für den Fall, dass eine Bieterpräsentation durchgeführt wird, ist zu beachten, dass die Inhalte des fachlichen Angebots im Rahmen der Bieterpräsentation lediglich erläutert werden dürfen. Die Inhalte dürfen ausdrücklich nicht verändert werden und dürfen nicht von den Angaben abweichen, die im fachlichen Angebot
gemacht wurden! Bewerber- bzw. Bieterfragen können über die Vergabeplattform bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerichtet werden. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
mit dem Teilnahmeantrag jeweils separat vorzulegen. Mitglieder des Generalplanungsteams haben den Bewerbungsbogen – Subplaner – entsprechend auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen. Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen.
3) Weiterhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages die Frist zur Einreichung der Erstangebote für diejenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden gemäß § 17 (7) 1 VgV im gegenseitigen Einvernehmen auf 20 Tage festgelegt wird. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, eine längere Angebotsfrist zu nutzen; soweit diese länger als die in § 17 (7) 1 VgV benannte Frist ist, stimmt der Bewerber einer solchen Frist ebenfalls mit Einreichung seines Teilnahmeantrages zu.
4) Die ausgewählten Bieter werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ggf. aufgefordert, ihr Unternehmen und ihr Angebot zu präsentieren. Die Präsentationsunterlage wird grundlegend Zuschlagskriterium sein. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und die Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
5) Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere diejenigen der EU-Datenschutzgrundverordnung, einzuhalten.
6) Aufgrund der Entscheidung des EuGH (Urteil v. 04.07.2019, Rs. C-377/17) und des dazu ergangenen Informationsschreibens des Bundeswirtschaftsministeriums vom 04.07.2019 sind die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden. Daher führt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen allein die Tatsache, dass die angebotenen Preise unterhalb der Basishonorarsätze oder oberhalb der Höchstsätze der HOAI liegen, nicht mehr zum Angebotsausschluss. Die Prüfung des Vorliegens eines ungewöhnlich niedrigen Angebots bleibt davon unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.