Planung Notsicherungsmaßnahmen Naturstein- Putzfassaden Referenznummer der Bekanntmachung: 22-F-Ver-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Notsicherungsmaßnahmen Naturstein- Putzfassaden
Überarbeiten von vorhandenen Plänen als Kartierungsgrundlage
- Ermitteln von Flächen der geplanten Bauabschnitte
- Erstellen und Fortschreiben eines Sicherungskonzeptes
- Erstellen Schadensübersicht mit Kategorisierung aller Fassadenflächen
- Befahren der Fassaden und Kartieren von Notsicherungsmaßnahmen, Ermitteln von Massen
- Erstellen und Fortschreiben des Rahmenterminplans
- Erstellen von Erfassungsbögen zur Dokumentation der gesicherten Fassaden
- Begleitung von Musterflächen des Ausführenden
- Überwachen der Sicherungsarbeiten durch den Ausführenden
- Qualitätssicherung mittels baubegleitender Untersuchungen
- Konzeptionieren, Koordinieren und Systematisieren und Fortschreiben von Monitoring- und
Revisionsbereichen
- Koordination und Überwachung der ausführenden Firmen
- Organisieren und Koordinieren von Projektterminen
- Einpflegen von Dokumentationsunterlagen in die vorhandene Datenbank.
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Überarbeiten von vorhandenen Plänen als Kartierungsgrundlage
- Ermitteln von Flächen der geplanten Bauabschnitte
- Erstellen und Fortschreiben eines Sicherungskonzeptes
- Erstellen Schadensübersicht mit Kategorisierung aller Fassadenflächen
- Befahren der Fassaden und Kartieren von Notsicherungsmaßnahmen, Ermitteln von Massen
- Erstellen und Fortschreiben des Rahmenterminplans
- Erstellen von Erfassungsbögen zur Dokumentation der gesicherten Fassaden
- Begleitung von Musterflächen des Ausführenden
- Überwachen der Sicherungsarbeiten durch den Ausführenden
- Qualitätssicherung mittels baubegleitender Untersuchungen
- Konzeptionieren, Koordinieren und Systematisieren und Fortschreiben von Monitoring- und
Revisionsbereichen
- Koordination und Überwachung der ausführenden Firmen
- Organisieren und Koordinieren von Projektterminen
- Einpflegen von Dokumentationsunterlagen in die vorhandene Datenbank.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein),
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eignung,
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung,
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eignung und Formular Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen,
5) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Frauenförderung,
6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern,
7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Korruptionsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers – siehe Formular Korruptionsregister.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1)-4): Nachweis der Eintragung in der Liste Präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung bzw. Mitteilung der PQL/ULV Nummern – siehe Formular Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Eigenerklärung zum Jahresumsatz der Jahre 2020, 2019, 2018
Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2020, 2019, 2018 für Leistungen in der Restaurierungsplanung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR nachgewiesen werden.
A) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte
B) Angabe von erbrachten Referenzprojekten – Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen.
C) Zum vorgesehenen Projektteam sind die nachfolgenden Angaben gefordert:
— Namentliche Benennung des/der Projektleiters/Projektleiterin und der Stellvertretung — Namentliche Benennung der Teammitglieder im Projektteam,
- Je Teammitglied Angabe des vorgesehenen Einsatzbereichs bzw. der vorgesehenen Aufgaben im Projekt
- Je Teammitglied Angabe der Qualifikation / Abschluss
- Je Teammitglied Angabe der Berufserfahrung in Jahren
- Je Teammitglied Kurzlebenslauf (Berufserfahrung)
- Benennung Referenzprojekt(e)
zu A)
Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2020, 2019, 2018 zusätzlich zu GeschäftsführerIn mindestens 6 in der Restaurierungsplanung Beschäftigte nachgewiesen werden.
zu B)
Referenz 1
• Planung von Restaurierungsarbeiten an denkmalgeschützten Natursteinfassaden aus Muschelkalk
Referenz 2
• Erarbeitung von material- und werktechnischen Vorgaben für die Restaurierung von Kalksteinfassaden (Konservierung, Restaurierung) an denkmalgeschützten Objekten
Referenz 3
• Planen und Begleiten von Musterflächen an denkmalgeschützten Kalksteinobjekten
Referenz 4
• Erstellen von CAD gestützten Maßnahmenkartierungen an denkmalgeschützten Muschelkalkfassaden.
• Zusätzlich ist hier ein Plan mit Maßnahmenkartierung, Plankopf, Legende beizulegen
Referenz 5
• Planen und Begleiten von Monitoringmaßnahmen an Natursteinfassaden denkmalgeschützter Objekte
zu C)
- Für die Projektleitung sind als Mindestanforderung die nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen:
o Abschluss: mindestens Diplom-Restaurator(in) / Restaurator(in) BA für Steinobjekte
o Mindestens 8 Jahre Berufserfahrung
o Erfahrungen im Denkmalschutz
o Mindestens 1 Referenz über ein Projekt an denkmalgeschützten Großprojekten
o Mindestens 1 Referenz über ein Projekt in der Sicherung und Restaurierung von Putzfassaden
- (Die Anforderungen dürfen auch in einer Referenz kumulativ erfüllt werden.)
- Für die stellvertretende Projektleitung sind als Mindestanforderung die nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen:
o Abschluss: mindestens Diplom-Restaurator(in) / Restaurator(in) BA für Steinobjekte
o Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
o Mindestens 1 Referenz über ein Projekt in der Sicherung und Restaurierung von Kalksteinfassaden und Dokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes
Berlineinzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist 5.
„§ 135 GWB Unwirksamkeit.„
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
„§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]