Städtebauliche Gesamtentwicklung Charité Campus Benjamin Franklin Referenznummer der Bekanntmachung: AF 19/20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Städtebauliche Gesamtentwicklung Charité Campus Benjamin Franklin

Referenznummer der Bekanntmachung: AF 19/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Plangebiet Charité Campus Benjamin Franklin („CBF“) befindet sich im Südwesten Berlins im Ortsteil Lichterfelde des Berliner Bezirks Steglitz-Zehlendorf. CBF am Hindenburgdamm 30 umfasst mit den benachbarten Standorten des heutigen Instituts für Hygiene und Umweltmedizin am Hindenburgdamm 27 und der Forschungseinrichtung für Experimentelle Medizin an der Krahmerstraße 6 eine Größe von rund 20 ha.

CBF zählt zu den international bedeutendsten Krankenhausbauten der Nachkriegszeit. Unter dem Motto „Alles unter einem Dach“ entstand in Deutschland erstmals ein modernes Universitätsklinikum, das Krankenhaus, Forschung und Lehre in einem Gebäude zusammenfasste. Diese Innovation kommt in einer funktionalen Architektur zum Ausdruck, die durch die amerikanischen Architekten Curtis & Davis in einer ausdrucksstarken Collage komponiert wurde. CBF steht als Gesamtanlage seit 2012 unter Denkmalschutz.

Mit dem wettbewerblichen Dialog soll eine Zukunftsvision entwickelt werden, wie der CBF mit den dazugehörigen Standorten Krahmerstraße 6 und Hindenburgdamm 27 baulich funktionell umstrukturiert werden kann, um den komplexen Anforderungen an Forschung und Wissenschaft, medizinische Versorgung und Prävention zu begegnen.

Es sollen stadtplanerische Strategien und Handlungsvorschläge unter Berücksichtigung der möglichen Etappierung aufgezeigt werden. Dabei sollen übergeordnete Ziele herausgestellt und Aussagen zu wesentlichen Aspekten, wie zur Grundordnung der baulichen Entwicklung, zur Vernetzung der Standorte, zum Umgang mit dem teilweise zu schützenden baulichen Bestand, zur qualitativen und quantitativen Freiraumverteilung, zum Thema Mobilität und zur Verkehrssituation getroffen werden. Gleichzeitig ist der Umgang mit dem Grundinstandsetzungsbedarf, insbesondere des Hauptgebäudes, bei Aufrechterhaltung des vollständigen Betriebs zu diskutieren.

Das zu betrachtende Areal hat eine Gesamtfläche von ca. 20 ha. Die aktuelle Bebauung weist eine NUF von ca. 110.000 m² auf. Mit der Neuordnung des Campusareals wird ein Flächenzuwachs von mindestens 30% angestrebt, was eine Erhöhung der zulässigen Baumasse erfordert. Im Rahmen des Verfahrens sind die maximale

Bebaubarkeit des Areals und die im städtebaulichen Kontext verträglichen Baumassen auszuloten.

Im Anschluss an den Wettbewerblichen Dialog ist die Beauftragung mit vertiefenden Planungsleistungen in Anlehnung an § 19 Abs. 2 HOAI 2013 vorgesehen. Die Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerblichen Dialog reduziert sich auf Teilbereiche und erfolgt zunächst auf Grundlage der Lösungsvorschläge für die erste Entwicklungsphase. Die Beauftragung weiterer Planungsleistungen für anschließende Entwicklungsphasen ist aufgrund der noch nicht gesicherten Finanzierung nicht möglich. Ein Anspruch auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Zusätzlich zu dem städtebaulichen Entwurf werden ggf. ergänzende Leistungen im Rahmen der HOAI Anlage 9 Nr. 1 b) bis d) beauftragt:

a) Bebauungs- und Sanierungskonzept (inkl. Bauphasen- und Interimskonzept)

b) Freiraumkonzept

c) Mobilitätskonzept

d) Logistik-/ Ver- und Entsorgungskonzept.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Standardlos

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des städtebaulichen Konzepts / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Freiraumkonzepts / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Nutzungskonzeptes / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Erschließungskonzeptes / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Nachhaltigkeit / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Prozessgestaltung und Wirtschaftlichkeit / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot für Planungsleistungen / Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 240-593742
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: AF 19/20
Bezeichnung des Auftrags:

Städtebauliche Gesamtentwicklung Charité Campus Benjamin Franklin

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Basel
NUTS-Code: CH031 Basel-Stadt
Postleitzahl: 4001
Land: Schweiz
Internet-Adresse: www.gmuerarch.ch
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).

Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/03/2022