Entwicklung und Realisierung einer interaktiven Medieninszenierung für Kinder und ihre Begleitungen Modul 54 der Staatlichen Museen zu Berlin im Humboldt Forum Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-21-00075-oV-M-HUF

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 055-143057)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung und Realisierung einer interaktiven Medieninszenierung für Kinder und ihre Begleitungen Modul 54 der Staatlichen Museen zu Berlin im Humboldt Forum

Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-21-00075-oV-M-HUF
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
92521100 Museumsausstellungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zusammengefasst geht es um die Feinkonzeption sowie Gesamtplanung und

-produktion inkl. Softwareentwicklung von einer raumgreifenden, interaktiven

Medieninszenierung auf den Dauerausstellungsflächen des Ethnologischen

Museums (EM) und des Museums für Asiatische Kunst (AKu) in enger

Zusammenarbeit mit der AG. Darunter fallen Leistungen der Medienproduktion,

Medientechnikplanung, Raumgestaltung und Grafik- und Ausstellungsproduktion

sowie deren entsprechenden Schnittstellen. Unter anderen sind folgende Aufgaben

der gestalterischen und medientechnischen Planung für die Medienproduktion und

das Gesamterlebnis im Raum zu realisieren: Narrative- und UX-Design, digitale

Grafik und UI-Design, Sound-Design, Grafik- und Raumgestaltung,

Programmierung, Beratung bzw. Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für die

Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von Hardware sowie Betreuung der

Installation, Planung und Produktion (ggf. Unterbeauftragung) von Druckgrafik und

Ausstellungsaufbauten sowie die Implementierung der Medieninszenierung und

ihre Dokumentation.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/03/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 055-143057

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien
Anstatt:

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

muss es heißen:
Abschnitt Nummer: II.2.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien
Anstatt:
muss es heißen:

Qualitätskriterium Name Qualität und Kreativität des Ansatzes Gewichtung 8.33

Abschnitt Nummer: II.2.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien
Anstatt:
muss es heißen:

Qualitätskriterium Name Narrative Design und ästhetische Sprache Gewichtung 8.33

Abschnitt Nummer: II.2.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien
Anstatt:
muss es heißen:

Qualitätskriterium Name Wiederfinden der Botschaften und Vermittlungsziele Gewichtung 8.33

Abschnitt Nummer: II.2.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien
Anstatt:
muss es heißen:

Qualitätskriterium Name Anpassung an die Rahmenbedingungen, insbesondere Zeitplan und Schnittstelle mit den Arbeitsgruppen ( Gewichtung 8.33

Abschnitt Nummer: II.2.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien
Anstatt:
muss es heißen:

Qualitätskriterium Name Präsentation Klarheit, Zielgerichtetheit, Zeitmanagement Gewichtung 8.33

Abschnitt Nummer: II.2.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien
Anstatt:
muss es heißen:

Qualitätskriterium Name Präsentation Darstellung des Projektteams, der Ressourcen und der Zusammenarbeit vor Ort Gewichtung 8.33

Abschnitt Nummer: II.2.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zuschlagskriterien
Anstatt:
muss es heißen:

Preis Gewichtung 50

Abschnitt Nummer: II.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Anstatt:

6

muss es heißen:

7

Abschnitt Nummer: VI.4.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Postanschrift
Anstatt:
muss es heißen:

Villemomblerstr.76

Abschnitt Nummer: VI.4.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Postleitzahl
Anstatt:
muss es heißen:

53123

Abschnitt Nummer: VI.4.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Anstatt:
muss es heißen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§

134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen

Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte

Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung

eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge

ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.

1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen

Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem

AG gerügt werden;

2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,

die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der

Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem

AG gerügt werden;

3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,

die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw.

Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;

4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der

zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15

Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu

wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die

Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;

5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.

Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur

Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: