TXL Projekt Wartungsvertrag BMA Bosch
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
TXL Projekt Wartungsvertrag BMA Bosch
Wartung und Inspektion der Brandmeldeanlage
Berlin
Wartung und Inspektion der Brandmeldeanlage
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Firma Bosch hat aus den folgenden technischen und rechtlichen Gründen ein Alleinstellungsmerkmal.
Das Gefahrenmeldesystem, UGM 2020 und 2040, ist hochkomplex und wurde speziell für Flughäfen, Kernkraftwerke und andere kritische Infrastruktureinrichtungen entwickelt. Das Schutzbedürfnis, war für den Flughafen gegeben, so dass nun auch nach dem Ende des Flugbetriebs die Gebäude mit dieser BMA ausgestattet sind und betrieben werden.
Das System besteht aus diversen Unterzentralen, Zentralen, Bedieneinrichtungen und anderen Komponenten, welche über systemkompatible Schnittstellen arbeiten auf eigens entwickelte und programmierte Software, welche Dritte nicht bedienen können und dürfen. Einzig die Firma Bosch ist auf die installierten Systeme UGM 2020/2040 zertifiziert nach DIN 14675 und daher als einziges Unternehmen dazu legitimiert, die Anlage bspw. in Revision und Wartung zu setzen sowie eine Störungsbeseitigung durchzuführen. Auch vermeintlich relativ einfache Arbeiten, wie Rauchmelder demontieren, ersetzen oder weitere Anschließen und Aufschalten, können durch Dritte nicht erfolgen, da diese nicht berechtigt sind und auch nicht über das Wissen verfügen, Arbeiten inkl. Programmierungen an den Zentralen vornehmen zu können.
Die Firma Bosch ist Errichter und Hersteller der aus komplexer Zentralen- und Auswertetechnik, inklusive entsprechender Software sowie zahlreichen Meldern bestehenden Brandmeldeanlage sowie der bisherige Instandhaltungsvertragspartner. Die Software der Anlage ist so spezifiziert mit einer individuell angepassten Programmierung der BMA, dass nur die Errichterfirma die Wartung sachgerecht und ordnungsgemäß im Einklang mit den vielen geltenden technischen Normen und Richtlinien durchführen kann. Software, Updates, Programmierungsleistungen und Weiterentwicklungen, Ersatzteile, Austauschgeräte können nur vom Hersteller erbracht bzw. geliefert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/