PolBln 093_22 EU NEWA Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 093_22 EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
PolBln 093_22 EU NEWA
Beschaffung von 7 Stück (+ 3 Stück optional) Neutrale Einsatzwagen Utility und 10 Stück (+ 5 Stück optional) Neutrale Einsatzwagen Pkw Kombi 2022
Utility
Beschaffung von 7 Stück (+ 3 Stück optional) Neutrale Einsatzwagen Utility
Drei zusätzliche Utility inkl. Ausstattung gemäß der Pos. 1.00 + 2.00 des Preisblattes und der Leistungsbeschreibung Technik - siehe Vertragsbedingungen.
Kombi
Beschaffung von 10 Stück (+ 5 Stück optional) Neutrale Einsatzwagen Pkw Kombi 2022
Fünf zusätzliche Pkw Kombi inkl. Ausstattung gemäß der Pos. 1.00 + 2.00 des Preisblattes und der Leistungsbeschreibung Technik - siehe Vertragsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium:
Der Betrieb des Bewerbers/Bieters muss rein rechtlich auf die Ausführung der Lieferung/Leistung eingerichtet sein.
Nachweis:
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Unternehmens oder Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister bzw. Kopie der Gewerbeanmeldung des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. (Sofern Bieter in 2022 bereits entsprechende Unterlagen in anderen Vergabeverfahren des AG eingereicht haben, ist ein erneuter Nachweis nicht erforderlich! Im Angebot ist durch die Bieter jeweils das entsprechende Referenzverfahren anzugeben.)
Kriterium:
Der Betrieb des Bewerbers/Bieters muss gegen evtl. Schäden an Mensch/ Leistungsgegenstand versichert sein.
Nachweis:
Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. (Sofern Bieter in 2022 bereits entsprechende Unterlagen in anderen Vergabeverfahren des AG eingereicht haben, ist ein erneuter Nachweis nicht erforderlich! Im Angebot ist durch die Bieter jeweils das entsprechende Referenzverfahren anzugeben.)
Kriterium:
Für die Ausführung des Auftrages muss der Betrieb des Bewerbers/Bieters über entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen (Qualitätsmanagementsystem) verfügen
Nachweis:
Als Nachweis ist eine Kopie der erfolgreichen Zertifizierung des Betriebs des Bewerbers/Bieters gemäß DIN EN ISO 9000 oder eine Beschreibung der Sicherstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen vorzulegen (Sofern Bieter in 2022 bereits entsprechende Unterlagen in anderen Vergabeverfahren des AG eingereicht haben, ist ein erneuter Nachweis nicht erforderlich! Im Angebot ist durch die Bieter jeweils das entsprechende Referenzverfahren anzugeben.)
Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zuTariftreue_Mindestentgelt_SV
Wirt-2141 BVB u. Erklaerung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO;
Wirt 2143 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen
Wirt 2144 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Wirt 215 ZVB / BVB Zusätzliche (ZVB) und Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung
Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
Wirt 2140.1 Nachweis oder Herkunftsbescheinigung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Wirt 213.1 Angebotsschreiben mit 12 Losen
Preisblatt
Herstellererklärung
Ergänzende Bieterangaben
Soweit erforderlich:
Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe;
Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen).
Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument " Teilnahmebedingungen"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/20
Fax: [gelöscht]99