Austausch WLAN Access Points Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000348
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gesundheitnord.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch WLAN Access Points
Die Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) beabsichtigt den Austausch der bestehenden Enterasys WLAN Access Point´s gegen neue Aruba WLAN Access Point´s im bestehenden Netzwerk am Standort Klinikum Bremen Nord (KBN).
Die Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) beabsichtigt den Austausch der bestehenden Enterasys WLAN AP´s gegen neue Aruba WLAN AP´s im bestehenden Netzwerk am Standort Klinikum Bremen Nord (KBN). Das Haus hat eine ausschließliche homogene Aruba-Netzwerkumgebung mit zentralen WLAN-Aruba-Controllern, die nicht Bestandteil der Ausschreibung sind. Die Geräte sind auszutauschen und zu montieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Austausch WLAN Access Points
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 30855 Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bremen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160
Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.