Lizenzen für Atlassian Confluence und Jira Software sowie zugehörige Plug-ins und Erweiterungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lizenzen für Atlassian Confluence und Jira Software sowie zugehörige Plug-ins und Erweiterungen
Gegenstand ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit zwei Losen als Grundlage für die Überlassung von - Los 1: Atlassian Confluence Software-Lizenzen sowie zugehöriger Plug-ins und Erweiterungen bzw.
- Los 2: Atlassian Jira Software-Lizenzen sowie zugehöriger Plug-ins und Erweiterungen auf Zeit sowie zugehöriger Leistungen der Lizensierung und Beratung.
Die Überlassung erfolgt mittels der Erteilung von Einzelaufträgen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Ein Erstabruf für das jeweilige Los wird mit Zuschlag beauftragt. Ein Anspruch auf Abruf besteht darüber hinaus nicht. Die Rahmenvereinbarung berechtigt die Auftraggeberin zum Bezug und zur Nutzung der Software-, Liefer- und Pflegeleistungen für die im jeweiligen Los beschaffte Software Atlassian Confluence bzw. Atlassian Jira Software sowie zugehörige Plug-ins und Erweiterungen und umfasst sämtliche Plug-ins und Erweiterungen, die verfügbar sind bzw. während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem Atlassian Marketplace für diese Software verfügbar sein werden. Weiterhin berechtigt die Rahmenvereinbarung zum Bezug von Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Für die Teilnahme und Durchführung ist der Nachweis der Berechtigung zum Vertrieb der zu beschaffenden Lizenzen zwingend.
Confluence-Lizenzen sowie zugehöriger Plug-ins und Erweiterungen
Hamburg
Gegenstand der Beschaffung sind die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen, insbesondere:
- Überlassung von Atlassian Confluence-Lizenzen sowie zugehöriger Plug-ins und Erweiterungen auf Zeit,
- Bereitstellung der sogenannten Mehrwertleistungen des Lizenzgebers während der Überlassungszeit bezogen auf
o die Bereitstellung von Aktualisierungen und Fehlerbereinigungen (Patches) sowie o Update(s) bzw. Upgrade(s) auf neuere bzw. leistungsstärkere und optimierte Versionen,
- Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere
o Zulieferung aller Aktivierungsinformationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten),
o Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und elektronischer Form,
o Beratung über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzeit,
o Unterstützung der Auftraggeberin im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern während der Vertragslaufzeit.
Dabei ist durch den/die Auftragnehmer/in zu gewährleisten, dass die Auftraggeberin durchgehend vom Hersteller legitimierte Lizenzen sowie Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen der eingesetzten Produkte erhält.
Zusätzlich muss es der Auftraggeberin möglich sein, weitere auf dem Atlassian-Marketplace jeweils verfügbare Apps bzw. Add-ons, welche für die Erweiterung des Funktionsumfangs der Confluence-Software bestimmt sind, aus der Rahmenvereinbarung über den/die Auftragnehmer/in abzurufen.
Auf Abrufe über die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Mindestabnahmemenge hinaus besteht kein Anspruch des/der Auftragnehmer/in. Die Auftraggeberin ist jedoch jederzeit zum Abruf der beschriebenen Leistungen berechtigt.
Atlassian Jira Software-Lizenzen sowie zugehöriger Plug-ins und Erweiterungen
Hamburg
Gegenstand der Beschaffung sind die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen, insbesondere:
- Überlassung von Atlassian Jira Software-Lizenzen sowie zugehöriger Plug-ins und Erweiterungen auf Zeit,
- Bereitstellung der sogenannten Mehrwertleistungen des Lizenzgebers während der Überlassungszeit bezogen auf
o die Bereitstellung von Aktualisierungen und Fehlerbereinigungen (Patches) sowie o Update(s) bzw. Upgrade(s) auf neuere bzw. leistungsstärkere und optimierte Versionen,
- Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere
o Zulieferung aller Aktivierungsinformationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten),
o Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und elektronischer Form,
o Beratung über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzeit,
o Unterstützung der Auftraggeberin im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern während der Vertragslaufzeit.
Dabei ist durch den/die Auftragnehmer/in zu gewährleisten, dass die Auftraggeberin durchgehend vom Hersteller legitimierte Lizenzen sowie Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen der eingesetzten Produkte erhält.
Zusätzlich muss es der Auftraggeberin möglich sein, weitere auf dem Atlassian-Marketplace jeweils verfügbare Apps bzw. Add-ons, welche für die Erweiterung des Funktionsumfangs der Jira-Software bestimmt sind, aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Auf Abrufe über die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Mindestabnahmemenge hinaus besteht kein Anspruch des/der Auftragnehmer/in. Die Auftraggeberin ist jedoch jederzeit zum Abruf der beschriebenen Leistungen berechtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Atlassian Confluence-Lizenzen sowie zugehörige Plug-Ins und Erweiterungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Atlassian Jira-Lizenzen sowie zugehörige Plug-Ins und Erweiterungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt.
2. Das Verfahren wird elektronisch geführt.
3. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.
4. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.
5. Die Vergabeunterlagen können Sie unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Die Datei „Leitfaden durch die Unterlagen“ führt Sie durch die Unterlagen. Dort erhalten Sie auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung. Bitte beachten Sie die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Hinweisen zum Verfahren und den einzelnen Anforderungen.
6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.
7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.
8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen und
- alle unter Ziffer III.1.1), III.1.2), dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten vorzulegen.
- Die gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht.
- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III. 2) dieser Bekanntmachung vorlegen.
- Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).
- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen, Qualifikationen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de