Betreuung der Internetseite "German-Pavilion.com" nebst Erstellung von Ausstellerbroschüren als Begleitmaßnahme für das Auslandsmesseprogramm des Bundes - Rahmenvereinbarung - Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-21#011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung der Internetseite "German-Pavilion.com" nebst Erstellung von Ausstellerbroschüren als Begleitmaßnahme für das Auslandsmesseprogramm des Bundes - Rahmenvereinbarung -
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die deutsche Wirtschaft im Rahmen der Exportförderung durch die Beteiligung an Auslandsmessen durch das Auslandsmesseprogramm (AMP).
Die Auswahl der für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen erfolgt auf Vorschlag der am Außenhandel interessierten Wirtschaftsorganisationen, der deutschen Auslandshandelskammern, der deutschen diplomatischen Vertretungen, durch den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) und das BMWK. Im "Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA" wird das AMP des folgenden Jahres u. a. mit den relevanten Industrieverbänden beraten und die Vorschlagsliste durch das BMWK festgelegt.
Die Organisation sowie die technische und finanzielle Abwicklung der in das Auslandsmesseprogramm aufgenommenen Beteiligungen werden sogenannten Durchführungsgesellschaften (im Folgenden DFG genannt) übertragen. Die DFG, die vom BMWK mit der Durchführung einer Beteiligung als Ergebnis einer Ausschreibung beauftragt wurde, ist für die ausstellenden Unternehmen aus Deutschland in allen organisatorischen Fragen der Ansprechpartner. Die DFG koordiniert die komplette Abwicklung der Auslandsmessebeteiligung des Bundes unter Einbindung spezialisierter Dienstleister, wie z. B. Architekten, Standbauer, Spediteure etc.
Die übliche Beteiligungsform im Rahmen des AMP ist die Firmengemeinschaftsausstellung, bei der die ausstellenden Unternehmen mit eigenen Ständen in Verbindung mit einem Informationsstand des Bundes an Messen teilnehmen. Sie ist die häufigste, wirksamste und meist auch umfangreichste Art der deutschen Beteiligung an ausländischen Messen. Die Firmenstände werden räumlich zusammengefasst, optisch hervorgehoben und wirkungsvoll präsentiert.
Gemeinschaftsstände kommen nur zustande, wenn sich bis zum Anmeldeschluss mindestens zehn Unternehmen verbindlich angemeldet haben. Die Ausstellerzahl variiert bei den Messebeteiligungen zwischen zehn und bis zu 300 Unternehmen. Aussteller haben bei einer Firmengemeinschaftsausstellung einen Beteiligungsbeitrag pro Quadratmeter zu entrichten. Dieser schließt alle in den besonderen Teilnahmebedingungen aufgeführten Leistungen ein.
Neben allgemeinen Leistungen des Standbaus und Ausstattungen der Standflächen sind häufig auch sog. Begleitmaßnahmen Teil des vergünstigten Angebots des BMWK. Diese können von den beteiligten Wirtschaftsorganisationen beantragt werden. Zu den Begleitmaßnahmen gehören im Einzelnen z. B.:
- Direkt-Mail-Aktionen in der Landessprache,
- Anzeigen in Fachzeitschriften und Gemeinschaftswerbung,
- Pressekonferenzen,
- Symposien und Fachvorträge,
- Empfang durch die deutsche diplomatische Vertretung,
- Internetauftritt (Portal www.german-pavilion.com mit den einzelnen Messebeteiligungen),
- gedrucktes Ausstellerverzeichnis als Broschüre.
Sitz des Auftragnehmers, Dienstsitz des Auftraggebers
Der Auftragnehmer soll beauftragt werden, folgende Begleitmaßnahmen zu realisieren:
- Darstellung von Auslandsmessebeteiligungen des BMWK auf der Internetseite www.german-pavilion.com. Dabei sind die ausstellenden Unternehmen auf eigenen Wunsch zu listen. Zusatzkosten für die Unternehmen fallen nicht an.
- Erstellung von gedruckten Austellerverzeichnissen (als Broschüre) auf Antrag der beteiligten Wirtschaftsorganisationen. Auch in diesen sind die ausstellenden Unternehmen auf ihren Wunsch ohne Zusatzkosten zu listen.
Das seit 2002 bestehende Projekt "German-Pavilion.com" soll fortgeführt werden. Die Notwendigkeit der Umsetzung der Begleitmaßnahmen wird je nach Messebeteiligung gesondert geprüft. Derzeit werden die Begleitmaßnahmen des Projektes im Rahmen von ca. 240 Messebeteiligungen pro Jahr umgesetzt.
Die Standardsprache für die Internetauftritte ist Englisch. Ausgewählte Messebeteiligungen erhalten eine vollständige Fremdsprachenlokalisierung des Internetauftrittes, u. a. Chinesisch, Russisch, Ukrainisch, Japanisch, Vietnamesisch, Koreanisch, Arabisch, Farsi, Thai, Türkisch, Indonesisch, Portugiesisch und Französisch.
Grundsätzlich hat sich das visuelle Erscheinungsbild des Onlineauftritts und der gedruckten Ausstellerverzeichnisse am Styleguide der Bundesregierung und am - im Rahmen dieses Auftrags zu aktualisierenden - Gestaltungsrahmen für das Auslandsmesseprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu orientieren. Es wird die Corporateschrift der Bundesregierung, die so genannte "BundesSans Web" und "BundesSerif Web", verwendet. Details können dem Styleguide der Bundesregierung und den Regelungen zum Corporate Design des BMWK entnommen werden.
Der Auftragnehmer hat die sich aus der DSGVO und dem BDSG ergebenden Anforderungen an den Datenschutz zu erfüllen. Die Umsetzung der Anforderungen ist in einem detaillierten Datenschutzkonzept darzustellen. Zwischen BMWK und Auftragnehmer ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Vertrages.
Die bürgernahe Umsetzung der DSGVO hat für das BMWK sehr hohe Priorität. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Änderungen in den Funktionalitäten von Webangeboten, die sich auf die Angaben zum Datenschutz auswirken, das BMWK darüber zu informieren, damit die jeweilige Datenschutzerklärung entsprechend angepasst wird.
Das Internetangebot und die mobilen Anwendungen sind nach § 12a Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zu gestalten. Die barrierefreie Gestaltung erfolgt nach Maßgabe der jeweils aktuellen Fassung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (derzeit BITV 2.0).
Die Laufzeit des zu vergebenden Vertrages kann höchstens einmal um maximal 24 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
BMWK am Dienstsitz Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwk.de