Vergabeverfahren für die Vergabe der Technischen Gebäudeausrüstung (Los 1) und Tragwerksplanung (Los 2) Neubau einer Jugendhilfeeinrichtung, Klotzenmoorstieg 2, 22453 Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_Klotzenmoorstieg_TWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren für die Vergabe der Technischen Gebäudeausrüstung (Los 1) und Tragwerksplanung (Los 2) Neubau einer Jugendhilfeeinrichtung, Klotzenmoorstieg 2, 22453 Hamburg
Der Neubau einer stationären Jugendhilfeeinrichtung für psychisch belastete Kinder soll als eigenwirtschaftliches Projekt, welches in der Umsetzung an das Mieter-Vermieter-Modell (MVM) der Freien Hansestadt Hamburg angelehnt ist, durch die Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträger umgesetzt werden.
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) soll auf Wunsch der Sozialbehörde damit Räumlichkeiten und Kapazitäten schaffen, um für Kinder der Zielgruppe einen sicheren Ort zu bieten, an dem pädagogische und therapeutische Angebote stattfinden können. Die zum jetzigen Zeitpunkt unbebaute Teilfläche vom (ca. 4.746 m2) wird für die Umsetzung der Jugendhilfeeinrichtung vorgesehen.
Das Grundstück befindet sich in der Straße Klotzenmoorstieg 2. Nördlich des Grundstücks befinden sich diverse Einfamilienhausgrundstücke und im Südosten grenzt eine Kleingartensiedlung an das Projektgrundstück an. Im Westen betreibt die Elbe-Werkstätten GmbH eine Einrichtung für behinderte Menschen.
Die erforderlichen Baumaßnahmen sind voraussichtlich bis Ende 2024 auszuführen.
Los 1
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung sowie besondere Leistungen innerhalb der Leistungsphasen. Weitere besondere Leistungen können von der Auftraggeberin jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich die Leistungen der Entwurfsplanung (LPH 1-3), die Stufe 2 die Leistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4), Ausführungsplanung (LPH 5), Vorbereitung der Vergabe (LPH 6), die Stufe 3 die Leistungen der Mitwirkung bei der Vergabe bis einschließlich die Objektüberwachung (LPH 7-8) und die Stufe 4 die Dokumentation (LPH 9), auf Grundlage der Anlage 15 HOAI 2021 (Technische Gebäudeausrüstung).
Los 2
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 im Leistungsbild Tragwerksplanung sowie besondere Leistungen innerhalb der Leistungsphasen. Weitere besondere Leistungen können von der Auftraggeberin jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 2 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich die Leistungen der Entwurfsplanung (LPH 1-3), die Stufe 2 die Leistungen der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung sowie die Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (LPH 4-6) auf Grundlage der Anlage 14 HOAI 2021 (Tragwerksplanung).
Los 1 (TGA)
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung sowie besondere Leistungen innerhalb der Leistungsphasen. Weitere besondere Leistungen können von der Auftraggeberin jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich die Leistungen der Entwurfsplanung (LPH 1-3), die Stufe 2 die Leistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4), Ausführungsplanung (LPH 5), Vorbereitung der Vergabe (LPH 6), die Stufe 3 die Leistungen der Mitwirkung bei der Vergabe bis einschließlich die Objektüberwachung (LPH 7-8) und die Stufe 4 die Dokumentation (LPH 9), auf Grundlage der Anlage 15 HOAI 2021 (Technische Gebäudeausrüstung).
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens Los 1 - Technische Gebäudeausrüstung - werden stufenweise beauftragt. Es ist vorgesehen, die Leistungen in 4 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich die Leistungen der Entwurfsplanung (LPH 1-3).
Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4), Ausführungsplanung (LPH 5), Vorbereitung der Vergabe (LPH 6).
Stufe 3 beinhaltet die Leistungen der Mitwirkung bei der Vergabe bis einschließlich die Objektüberwachung (LPH 7-8).
Stufe 4 beinhaltet die Dokumentation (LPH 9), jeweils auf Grundlage der Anlage 15 HOAI 2021 (Technische Gebäudeausrüstung).
Zunächst werden für diesen Auftrag die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 werden anschließend stufenweise und optional beauftragt.
Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Der Auftraggeber kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihm nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die ihn, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch den Auftraggeber auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Los 2 (TWP)
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 im Leistungsbild Tragwerksplanung sowie besondere Leistungen innerhalb der Leistungsphasen. Weitere besondere Leistungen können von der Auftraggeberin jeweils einzeln und gesondert beauftragt werden.
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 2 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich die Leistungen der Entwurfsplanung (LPH 1-3), die Stufe 2 die Leistungen der Genehmigungsplanung, der Ausführungsplanung sowie die Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (LPH 4-6) auf Grundlage der Anlage 14 HOAI 2021 (Tragwerksplanung).
Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens Los 2 -Tragwerksplanung - werden stufenweise beauftragt.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 2 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung bis einschließlich die Leistungen der Entwurfsplanung (LPH 1-3).
Die Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4), die Leistungen der Ausführungsplanung sowie die Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (LPH 5-6), jeweils auf Grundlage der Anlage 14 HOAI 2021 (Tragwerksplanung).
Zunächst werden für diesen Auftrag die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 6 werden anschließend stufenweise und optional beauftragt.
Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Der Auftraggeber kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihm nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die ihn, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch den Auftraggeber auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 (TGA)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 (TWP)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege eine Machbarkeitsstudie beauftragt wurde. Sollten sich diese Marktteilnehmer mit einem Teilnahmeantrag bzw. Angebot an dem vorliegenden Vergabeverfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, solche Teilnahmeanträge bzw. Angebote vom Verfahren auszuschließen. Stattdessen wurden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Marktteilnehmer nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmern die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Machbarkeitsstudie (Anlage TNW 6), auf Anforderung zur Einsicht bereitstellen.
Hinweis: Um eine vertrauliche Behandlung der zur Verfügung gestellten Informationen (Anlage TNW 6) gewährleisten zu können, müssen die Bewerber vor der Einsichtnahme in die Unterlagen die Compliance-Erklärung (Anlage TNW 7) unterzeichnen.
Nach erneuter Prüfung wurde festgestellt, dass dieser Vertrag dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) unterliegt (Veröffentlichungspflicht gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG). Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Ver-trag für die AG unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch die AG auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]