Interimsvergabe 2nd Level B Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-012-13-IT2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe 2nd Level B
Interimsvergabe 2nd-Level-Support Teil B
Referat ZR 5 - Vergaben
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Gegenstand des Vertrages sind folgende IT-Dienstleistungen: -IT-Anwenderbetreuung und -beratung (Second-Level-Support) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Deutschen Bundestages (circa 2.800 Bildschirmarbeitsplätze), -informationstechnische Unterstützung der Auftraggeberin, -optionale Leistungen (z. B. Erstellung und Pflege von datenbankbasierten Webanwendungen und von Dokumentvorlagen sowie Entwicklung und Anpassung von Hard- und Softwarekonfigurationen) Auftraggeberin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag. Alle genannten IT-Dienstleistungen sind in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin zu erbringen, sofern im Folgenden nichts anderes angegeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nur der bisherige Auftragnehmer kommt für die Erteilung eines Zuschlags dieser Interimsbeschaffung in Frage. Nur dieses Unternehmen ist in der Lage, den bestehenden Bedarf im beanspruchten Interimszeitraum zu decken.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interimsvergabe 2nd Level B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10627
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.