NORA-E21X Referenznummer der Bekanntmachung: 43f1_2022_03_NORA-E

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 047-122437)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: www.autobahn.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

NORA-E21X

Referenznummer der Bekanntmachung: 43f1_2022_03_NORA-E
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Ausschreibung von Dienstleistungen zur Erstellung und Integration einer Network Operation an Road Application (NORA) - Software für die Autobahn GmbH des Bundes zur Steuerung von Netzbeeinflussungsanlagen wie substitutiven Wechselwegweisern (WWW) und dynamischen Wegweisern mit integrierter Stauinformation (dWiSta) in die bestehende E21X-Architektur der Autobahn GmbH des Bundes.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 047-122437

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3
Anstatt:

1. Nach erfolgter Eignungsprüfung der Bewerber wird die Vergabestelle die drei Bewerber auswählen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Die Auswahl der drei bestplatzierten geeigneten

Bewerber erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen (T02_NORA-E_Referenzbogen). Für den Fall des Punktgleichstands, d.h. wenn eine rein objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht möglich ist, erfolgt ein

Losentscheid.

muss es heißen:

1. Nach erfolgter Eignungsprüfung der Bewerber wählt die Vergabestelle die drei bis fünf Bewerber aus, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Die Auswahl der drei bis fünf bestplatzierten geeigneten Bewerber erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Berwerbern eingereichten Referenzen (T02_NORA-E_Referenzbogen). Für den Fall des Punktgleichstands, d.h. wenn eine rein objektive Auswahl unter mehr als fünf Bewerbern nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht möglich ist, erfolgt ein Losentscheid.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: