WHG 3283 - Ausbauarbeiten Strangsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 3283-1-2018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WHG 3283 - Ausbauarbeiten Strangsanierung
Die GESOBAU AG beabsichtigt die Sanierung und Instandsetzung der Wohnhausgruppe 3283 (Hansastr. 52-138 in 13088 Berlin).
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Gebäudeteile/Aufgänge : 14 Wohnhäuser mit 40 Aufgängen
Anzahl der Geschosse: 13 Häuser 6 Geschosse, 1 Haus 5 Geschosse, unterkellert
Gebäudehöhe : bis ca. 19 m
Anzahl der Wohnungen: 474
Wohnfläche: 37.401,48 m²
Anzahl der Gewerbe: Bestand: 1 / Umbau in eine Wohnung
Baujahr: (19[gelöscht]
13088 Berlin
Leistungen:
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Zentrale Baustelleneinrichtung:
- ca. 320 m Bauzaun
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Abbruch-, Rohbauarbeiten
- ca. 2.900 m² Abbruch Schachtwand
- 410 St Öffnungen in Badzelle herstellen
- Deckenverschluss F90 in verschiedenen Größen am Installationsschacht
- ca. 160 m² Estrich in Kleinflächen
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Trockenbauarbeiten
- ca. 3.100 m² Vorsatzschale
- ca. 900 m² Verkleidung Installationsschacht
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Fliesenarbeiten
- ca. 1.870 m² Bodenfliesen und 5.000 m² Wandfliesen entfernen
- ca. 5.500 m² Wand- bzw. Bodenflächen abdichten
- ca. 1.850 m² Bodenfliesen 30/60 und 30/30
- ca. 5.000 m² Wandfliesen 30/60
- ca. 3.200 m dauerelastische Fugenversiegelung
- ca. 950 St einzelne Wandfliesen auswechseln
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Malerarbeiten
in Leerwohnungen und Wohnungen bei der Strangsanierung:
- 474 St Wand- und Deckenflächen ausbessern in Kleinflächen
- ca. 27.900 m² Tapete an Wänden und Decken entfernen
- ca. 25.600 m² Anstriche an Wänden und Decken entfernen
- ca. 500 m Risse schließen
- ca. 8.900 m² Wandflächen bekleiden und streichen, Malervlies
- ca. 33.700 m²Wandflächen bekleiden und streichen, Rauhfaser
- ca. 12.600 m² Anstrich Deckenflächen
- ca. 6.500 m Acrylfuge
- ca. 800 St Innentüren, furniert, streichen
in Treppenhäusern:
- ca. 11.900 m² Beschichtung Wandflächen
- ca. 4.400 m² Beschichtung Deckenflächen
- ca. 1.500 m Beschichtung Treppenwangen
- ca. 1.600 m Überholungsanstrich Metallgeländer
- ca. 100 m² Hauseingangsoberflächen in Betonoptik herstellen (Grundierung, Spachtelung, Armierung, Filzputz, Lasur)
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Bodenbelag:
- Ausbesserung Bodenbelag in Kleinflächen
- ca. 680 m Sockelleisten (Kernsockelleisten / Weichsockelleisten)
- ca. 12.100 m² Bodenbelag abbrechen, Untergrund vorbereiten, Erneuern mit CV-Bodenbelag
- ca. 9.700 m Sockelleisten abbrechen und erneuern
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Tischlerarbeiten
- ca. 330 St Küchenunterschränke demontieren, montieren, Ausschnitte für Haustechnikinstallationen herstellen, ggf. anpassen
- ca. 330 St Küchenhängeschränke demontieren, montieren, Ausschnitte für Haustechnikinstallationen herstellen, ggf. anpassen
- ca. 230 St WE-Türen einstellen (gang- und schließbar machen, richten, ölen)
- ca. 170 St Drückergarnituren erneuern
- ca. 80 St Innentüren erneuern für Leerwohnungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WHG 3283 - Ausbauarbeiten Strangsanierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de) veranlassen.
f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
g)Weitere Informationen:
Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 20.01.2022 / 11:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.