NDR Lokstedt - Neubau eines Verwaltungs- und Produktionsgebäudes | Los Nr.: 1 Erweiterte Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: E40/2022-00L1H24
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NDR Lokstedt - Neubau eines Verwaltungs- und Produktionsgebäudes | Los Nr.: 1 Erweiterte Rohbauarbeiten
Der Norddeutsche Rundfunk; Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts; beabsichtigt an
seinem Standort in Lokstedt, am Hugh-Greene-Weg1; 22529 Hamburg; ein neues Büro- und
Verwaltungsgebäude zu errichten.
Das Gebäude mit einer Seitenlänge von ca. 49 x 57 m, verfügt über 6 oberirdische Geschosse die
sich in einem u-förmigen Grundriss formieren und ist mit einem Untergeschoss als Teilkeller
geplant.
Sein Tragwerk ist als Stahlbeton-Skelettbauweise mit unterzugfreien Flachdecken konzipiert.
Das Erdgeschoss verfügt über einen großzügig angelegten Eingangsbereich, mit überdachter
Außenfläche und einer vorderen, geschlossenen Fassade, die sich in zwei verglaste Seitenflügel
auflöst, welche durch eine mittig angelegte Außenterrasse geteilt werden.
Norddeutscher Rundfunk Hugh-Greene-Weg 1 22529 Hamburg
Die Grundrisse der Regelgeschosse vom 1.OG bis zum 5.OG sind offen gehalten, um möglichst
flexibel auf künftige Nutzer reagieren zu können. Im 1.OG ist ein Außenbereich, von ca. 8 Meter
Tiefe, zwischen den Seiten- u. dem Stirnteil des Gebäudes vorgesehen. Im 5.OG sind zusätzlich
auf der Stirnseite zwei Dachterrassen und eine Technikzentrale geplant. Die Technikzentrale wird
im Unterschied zum restlichen Gebäude mit einer leichten Stahlkonstruktion als Einhausung
verkleidet. Das Gebäude verfügt über 2 Treppenkerne, sowie 2 Aufzüge, die parallel zueinander
vom Untergeschoss bis ins oberste Geschoss durchlaufen.
In den Obergeschossen sind an den Stirnseiten der beiden Seitenflügel und an den Vorderkanten
der Front des Gebäudes Loggien vorgesehen.
Die Fassade gestaltet sich ab dem ersten Obergeschoss vor Allem durch einen durchlaufenden
Wechsel geschlossener Brüstungselemente aus Glasfaserbeton und umlaufenden
Fensterbändern, die zusätzlich durch Fassadenlisenen in einem Raster von 1,40m untergliedert
sind. Nur an den Stirnseiten des Gebäudes, im Bereich der Loggien, kommen geschlossene
Wandscheiben zum Einsatz. Im Erdgeschoss gibt es einen Materialwechsel zwischen dem
geschlossenen vorderen und dem verglasten hinteren Gebäudeteil.
Auf dem Baufeld befanden sich Parkplatz- und Straßenanlagen, sowie das im südwestlichen Teil
des Baufeldes gelegene Bestandsgebäude `Haus 19`. Diese sind im Zuge der Baufeldfreimachung
für das Bauvorhaben bereits zurückgebaut worden.
Sonst ist das Baufeld in einer Grünanlage gelegen, welche rund um den Neubau erweitert wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AUG. PRIEN Bauunternehmung (GmbH & Co. KG)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYYH6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://fhh.hamburg.de/
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland