Fachplanung und Begleitung Freianlagen gem. § 39 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: BUKEA-VV-N3-800/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung und Begleitung Freianlagen gem. § 39 HOAI

Referenznummer der Bekanntmachung: BUKEA-VV-N3-800/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) - als Auftraggeberin (AG) - beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Fachplanung und Begleitung der Freianlagen (i.S.d. § 39 HOAI) für Ausgleichsmaßnahmen A26 Ost Kirchwerder Neuengamme.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Fachplanung komplexer und sensibler Grünland- und Grabensysteme, die ein hohes Maß an

Erfahrung mit solchen Ökosystemen und solchen wasserbaulichen Maßnahmen voraussetzen:

lm Zuge des Verfahrens zur A26 Ost werden für den Bauabschnitt 6a bereits seit 2019 Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen in den Projektgebieten Kirchwerder und Neuengamme umgesetzt. Hierbei handelt es sich zu einem großen Teil um Maßnahmen, die eine extensive Grünlandbewirtschaftung, die Anlage von Bermen, Kiesinseln, sowie die generelle Anhebung der Wasserstände bzw. eine Anpassung des Be- und Entwässerunqssystems nach sich ziehen. lm Zuge des Bauabschnitts 6b, sowie im Zuge der Möglichkeiten des An­kaufs anderer umliegender Flächen müssen weitere Maßnahmen mit ähnlichen Zielsetzungen umgesetzt werden, bzw. haben sich neue Möglichkeiten der Be- und Entwässerung ergeben. Im Falle eines Flurstücks soll ein Acker in arten- und grabenreiches Feuchtgrünland umgewandelt werden. ln räumlicher Synergie liegen zudem Flächen die als Ausgleich für Grabenverfüllungen in den Obstbaugebieten in Viersielen und Neuenfelde dienen. Auch hierbei handelt es sich primär um eine Aufwertung der Gräben durch abschnittsweise Räumung, sowie die Anhebung der Wasserstände durch eine Zuwässerung vom Neuengammer Durchstich. Im Rahmen der Beplanung der Erweiterungsflächen, erweitern sich die Gebiete um 15,72 ha in Kirchwerder und 37,38 ha in Neuengamme.

Grundsätzliches Ziel der Biotopentwicklungsmaßnahmen ist es in diesem Bereich arten- und blütenreiches Grünland zu entwickeln und die Wasserstände innerhalb der Projektflächen regelbar deutlich anzuheben, während gleichzeitig sichergestellt sein muss, dass sich für anliegende Anwohner*lnnen und Bewirtschafter*lnnen keine Nachteile ergeben. ln allen Projektgebietsteilen sind umfangreiche Gas- und Erdölleitungsbestände vorhanden.

lm Rahmen eines HOAl-Vertrages sollen sowohl Teile der Detailplanung, sowie die Beaufsichtigung und Steuerung der Baumaßnahmen beauftragt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personalplanung / Erfahrung des eingesetzten Personals in der Fachplanung vergleichbarer Bauvorhaben / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung einer fachgerechten Bauleitungsplanung und der örtlichen Präsenz / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Sicherstellung eines effizienten und realistischen Zeitplans / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 241-635623
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung und Begleitung Freianlagen gem. § 39 HOAI

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.- Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar. Es gelten die Teilnahmebedingungen gemäß VV-Bau Anlage 5-120 (siehe Vergabeunterlagen). Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als ausschreibende Stelle behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Eine bestimmt Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt einzureichen.- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.- Die unter Ziffer IV.2.6 genannte Bindefrist ist vorläufig. Die finale Bindefrist wird mit Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes bekannt gegeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2022