Fachplanung und Begleitung Freianlagen gem. § 39 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: BUKEA-VV-N3-800/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung und Begleitung Freianlagen gem. § 39 HOAI
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) - als Auftraggeberin (AG) - beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Fachplanung und Begleitung der Freianlagen (i.S.d. § 39 HOAI) für Ausgleichsmaßnahmen A26 Ost Kirchwerder Neuengamme.
Bei der Ausschreibung handelt es sich um eine Fachplanung komplexer und sensibler Grünland- und Grabensysteme, die ein hohes Maß an
Erfahrung mit solchen Ökosystemen und solchen wasserbaulichen Maßnahmen voraussetzen:
lm Zuge des Verfahrens zur A26 Ost werden für den Bauabschnitt 6a bereits seit 2019 Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen in den Projektgebieten Kirchwerder und Neuengamme umgesetzt. Hierbei handelt es sich zu einem großen Teil um Maßnahmen, die eine extensive Grünlandbewirtschaftung, die Anlage von Bermen, Kiesinseln, sowie die generelle Anhebung der Wasserstände bzw. eine Anpassung des Be- und Entwässerunqssystems nach sich ziehen. lm Zuge des Bauabschnitts 6b, sowie im Zuge der Möglichkeiten des Ankaufs anderer umliegender Flächen müssen weitere Maßnahmen mit ähnlichen Zielsetzungen umgesetzt werden, bzw. haben sich neue Möglichkeiten der Be- und Entwässerung ergeben. Im Falle eines Flurstücks soll ein Acker in arten- und grabenreiches Feuchtgrünland umgewandelt werden. ln räumlicher Synergie liegen zudem Flächen die als Ausgleich für Grabenverfüllungen in den Obstbaugebieten in Viersielen und Neuenfelde dienen. Auch hierbei handelt es sich primär um eine Aufwertung der Gräben durch abschnittsweise Räumung, sowie die Anhebung der Wasserstände durch eine Zuwässerung vom Neuengammer Durchstich. Im Rahmen der Beplanung der Erweiterungsflächen, erweitern sich die Gebiete um 15,72 ha in Kirchwerder und 37,38 ha in Neuengamme.
Grundsätzliches Ziel der Biotopentwicklungsmaßnahmen ist es in diesem Bereich arten- und blütenreiches Grünland zu entwickeln und die Wasserstände innerhalb der Projektflächen regelbar deutlich anzuheben, während gleichzeitig sichergestellt sein muss, dass sich für anliegende Anwohner*lnnen und Bewirtschafter*lnnen keine Nachteile ergeben. ln allen Projektgebietsteilen sind umfangreiche Gas- und Erdölleitungsbestände vorhanden.
lm Rahmen eines HOAl-Vertrages sollen sowohl Teile der Detailplanung, sowie die Beaufsichtigung und Steuerung der Baumaßnahmen beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung und Begleitung Freianlagen gem. § 39 HOAI
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.- Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar. Es gelten die Teilnahmebedingungen gemäß VV-Bau Anlage 5-120 (siehe Vergabeunterlagen). Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als ausschreibende Stelle behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Eine bestimmt Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt einzureichen.- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.- Die unter Ziffer IV.2.6 genannte Bindefrist ist vorläufig. Die finale Bindefrist wird mit Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.