Wartung von Heizungsanlagen größer 50 kW in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs -Dauerschuldverhältnis Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 001-22 DK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von Heizungsanlagen größer 50 kW in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs -Dauerschuldverhältnis
SBH | Schulbau Hamburg (SBH) hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) des Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.
Der Vertrag beinhaltet die Wartung an den Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung größer 50 kW unterschiedlicher Hersteller und Baujahre für die Verbrennung von überwiegend Erdgas.
Der Gesamtauftrag bestehend aus ca. 780 Wärmeerzeugern in Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik an etwa 320 Standorten und wird in acht regionale Lose und das überregionale Los der beruflichen Schulen unterteilt.
Die Wartungsleistungen werden in regelmäßigen, mindestens jährlichen Abständen erbracht.
Liegen kürzere Intervalle durch Vorgaben der Anlagenhersteller, durch Gesetze / Richtlinien / Normen / Verordnungen / technische Hinweise vor, besitzen diese den Vorrang.
Neben den periodisch durchzuführenden Wartungsleistungen müssen diese auch bei auftretender Notwendigkeit, hervorgerufen durch den Anlagenzustand oder auf Aufforderung durch den AG, durchgeführt werden.
Region Mitte (RM)
Hamburg - Region Mitte
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Altona (RA)
Hamburg - Region Altona
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Eimsbüttel (RE)
Hamburg - Region Eimsbüttel
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Bergedorf (RB)
Hamburg - Region Bergedorf
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Wandsbek Nord (RWN)
Hamburg - Region Wandsbek-Nord
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Wandsbek Süd (RWS)
Hamburg - Region Wandsbek-Süd
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Nord (RN)
Hamburg - Region Nord
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region HIBB (RH)
Hamburg - HIBB (überregional)
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Region Süd (RS)
Hamburg - Region Süd
Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen:
- Wartung gem. VDMA 24186, Hersteller- / Errichtervorgaben und den Anlagen zum LV
- Instandsetzung gemäß Kostenobergrenze
- Störungsbeseitigung
Gegenstand des Vertrages ist eine fachgerechte Wartung an den im LV enthaltenen Wärmeerzeugern.
Die ausgeführten Wartungs- und Inspektionstätigkeiten an der jeweiligen Anlage sind durch den AN nachvollziehbar zu dokumentieren und bei Ausführung zu protokollieren.
Für jeden ausgeführten Wartungseinsatz ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen.
Ein Wartungsprotokoll besteht aus:
- Arbeitsbericht
- Wartungscheckliste
Die Instandsetzung umfasst das Beseitigen von Störungen und Mängeln, das Liefern aller erforderlichen Ersatzteile und das Erneuern oder Ausbessern aller abgenutzten oder schadhaften Anlagenteile und Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen.
Sollten im Rahmen der Wartungsarbeiten unvermeidliche Kleinstreparaturarbeiten bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 € pro Reparatur und Anlage durchgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, und zwar getrennt nach Material- und Lohnkosten.
Instandsetzungen bis zu einer maximalen Obergrenze von 250,00 € (Material und Stundenlohn) je Anlage können nach schriftlicher Freigabe durch den AG im Rahmen der Wartung durchgeführt werden.
Der AN übernimmt für alle von ihm gewarteten Anlagen einen ganzjährigen Störungsbeseitigungsservice (Notdienst), auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
Der AN richtet für die Meldung von Anlagenstörungen einen Bereitschaftsdienst sowie eine Störfallrufnummer ein.
Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab April 2022).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region Mitte (RM)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stelle
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21435
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region Altona (RA)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stelle
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21435
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region Eimsbüttel (RE)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region Bergedorf (RB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region Wandsbek Nord (RWN)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stelle
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21435
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region Wandsbek Süd (RWS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region Nord (RN)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region HIBB (RH)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Region Süd (RS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stelle
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]
zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]