Barrierefreier Ausbau U-Bahn-Haltestelle Hudtwalkerstraße - Lieferung, Einbau und Wartung eines Aufzugs Referenznummer der Bekanntmachung: 258418

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3R32Q/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3R32Q
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Barrierefreier Ausbau U-Bahn-Haltestelle Hudtwalkerstraße - Lieferung, Einbau und Wartung eines Aufzugs

Referenznummer der Bekanntmachung: 258418
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45313100 Installation von Aufzügen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung, Einbau und Wartung eines Personen-Seilaufzuges für den barrierefreien Umbau der U-Bahn-Haltestelle Hudtwalkerstraße.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Aufzugsanlage bedient insgesamt zwei Haltepunkte und führt von der Ebene Schalterhalle (Straßenniveau) auf den oberirdischen Bahnsteigbereich. Der Fahrkorb ist in den Abmessungen 2,10 m x 1,10 m als Durchlader geplant.

Die Aufzugsanlage wird entsprechend den gültigen Normen und Gesetzen sowie den Richtlinien der Hamburger Hochbahn AG ausgeführt. Die Anlage ist entsprechend dieser Richtlinien und den gültigen Regelwerken mit behindertengerechter Ausstattung nach EN 81-70 mit Bedien- und Anzeigeeinrichtungen entsprechend EN 81-70 Anhang G als transparente Aufzugsanlage für den Betrieb im verglasten Fahrschacht geplant.

Als Antrieb ist aufgrund der baulichen Möglichkeiten unter Nutzung der energetischen Vorteile ein frequenzgeregeltes Seilantriebssystem mit getriebelosem Antrieb vorgesehen. Das Führungssystem und das Gegengewicht sind hierbei seitlich neben dem Fahrkorb angeordnet. Die Aufstellung des Frequenzumformers und des Bremswiderstandes sowie des Schaltschrankes mit Evakuierungspaneel ist im Aufzugmaschinenraum geplant, der seitlich neben dem Fahrschacht in der unteren Zugangsebene liegt. Der Zugang zum Aufzugmaschinenraum erfolgt über eine ausreichend bemessene Tür.

Die Entrauchung wird über das Aufzugsdach vorgesehen. Diese erfolgt mittels Zuluft über die Schachttür. Der freie Querschnitt der Entrauchungsöffnung muss gem. Landesbauordnung insgesamt 2,5% der Schachtgrundfläche, jedoch mindestens 0,1 m² betragen. Bei einem Schachtmaß von 2,70 m x 1,90 m wird ein freier Querschnitt von mindestens 0,128 m² gefordert.

Die Evakuierung erfolgt über das Evakuierungspaneel. Die Anlage ist zur Evakuierung mit einer USV ausgestattet, die der Bremslüftung dient. Über entsprechende Bedienelemente erfolgt im Evakuierungsfall das elektrische Öffnen der Haltebremse, sodass sich der Fahrkorb lastabhängig, je nach Fahrkorbstellung, in die obere oder untere Ebene bewegt. Bei Lastausgleich, also bei ungünstiger Stellung des Fahrkorbes, muss durch den Einsatz von Beschwerungen, z.B. durch Sandsäcke o. Ä., eine Lasterhöhung auf der Fahrkorbseite erzeugt werden, um den Fahrkorb in die untere Ebene zu bewegen. Die Planung sieht vor, dass vorzugsweise bauartgeprüfte Systeme zum Einsatz kommen.

Die gesamte Anlagentechnik ist als Sonderanlage mit Komponenten im marktüblichen Standard berücksichtigt, so dass eine wirtschaftliche Lösung zur Ausführung kommt. Die Lastabtragung der sich aus den Anlagenbetrieb ergebenden Lasten erfolgt über eine ausreichend dimensionierte Konstruktion aus Querriegeln und Stützen vorzugsweise als Konstruktion aus Quadrat- und Rechteckrohren.

Denkmalpflegerische Aspekte wurden bei der Planung untersucht sowie bauliche Zwänge beachtet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 01/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

01. Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister. Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister.

02. Keine Eintragung im Gewerbezentralregister, die die Eignung oder Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt. Vorlage eines Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister. Dieser darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein. Im Falle einer vorhandenen Eintragung zusätzlich Vorlage einer Eigenerklärung, welche geeigneten Gegenmaßnahmen getroffen worden sind.

03. Einhaltung der Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern und Abgaben. Vorlage einer Bescheinigung des Finanzamtes. Diese darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein.

04. Anmeldung des Wirtschaftsteilnehmers bei der Berufsgenossenschaft. Vorlage eines Nachweises über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Dieser darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein.

05. Es dürfen grundsätzlich keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.

06. Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung zu marktüblichen Bedingungen mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 5 Mio. EUR und für sonstige Schäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR vorliegen. Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

07. Der Wirtschaftsteilnehmer oder sein Rechtsvorgänger muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestumsatz von 2 Mio. EUR gehabt haben für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Eigenanteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

08. Im Auftragsfalle darf nur Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, Montageleiter) eingesetzt werden. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.

09. Der Bewerber oder sein Rechtsvorgänger muss in Bezug auf den Zeitpunkt der Bewerbung in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Projekte mit Referenzanlagen ausgeführt haben, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vorlage einer Auflistung der vorgenannten Leistungen. Hierbei sind jeweils der Auftraggeber mit Ansprechpartner, das Auftragsvolumen und der Eigenanteil anzugeben sowie die Leistungen kurz zu beschreiben.

10. Benennung der Leistungen, die von Nachunternehmern erbracht werden sollen. Vorlage einer entsprechenden Erklärung.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Siehe Zusätzliche Vertragsbedingungen der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft für Bauleistungen, Ausgabe Juni 2019.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

1. Entgegen Ziffer 18 der "Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft für Bauleistungen, Ausgabe Juni 2019" erfolgt die Zahlung für jede einzelne Aufzugsanlage wie folgt:

30 % nach Rücksendung der unterschriebenen Auftragsannahme gegen Vorlage einer Vorauszahlungsbürgschaft, ggfs. für jede Aufzugsanlage separat, gemäß beigefügtem Muster. Rückgabe dieser Vorauszahlungsbürgschaft nach kompletter Fertigstellung der jeweiligen Aufzugsanlage,

30 % nach Montagebeginn,

30 % nach kompletter Fertigstellung,

10 % nach mängelfreier Abnahme und Übergabe an den Auftraggeber und erfolgter TÜV-Abnahme.

2. Abschlagzahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen netto entsprechend den in der o. a. Ziffer 18 geregelten Modalitäten. Die Zahlungsfristen für die Vorauszahlungen beginnen mit dem Eingangsdatum der Anzahlungsrechnungen sowie der Bürgschaften.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/04/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/04/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Teilnahmeanträge:

Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Ziffern III.1.2) und III.1.3) sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen.

Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Dokumente ihres Herkunftslandes vorlegen.

Sämtliche Angaben und Nachweise entsprechend den Ziffern III.1.2) und III.1.3) sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3R32Q

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2022