Mobiles Radsatzbearbeitungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0175-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiles Radsatzbearbeitungssystem
Konstruktion, Fertigung, Montage und die Inbetriebnahme eines mobilen Radsatzbearbeitungssystems inkl. spezifische Zusatzausrüstungen für die U-Bahn-Betriebswerkstatt, sowie die Erbringung der dazugehörigen Dienstleistungen (Lieferung, elektrische Erstprüfung und Dokumentation sowie die Durchführung von Schulungen).
Berlin
Konstruktion, Fertigung, Montage und die Inbetriebnahme eines mobilen Radsatzbearbeitungssystems inkl. spezifische Zusatzausrüstungen für die U-Bahn-Betriebswerkstatt, sowie die Erbringung der dazugehörigen Dienstleistungen (Lieferung, elektrische Erstprüfung und Dokumentation sowie die Durchführung von Schulungen).
Zu dem Leistungsumfang gehört ausdrücklich auch die Störungsbeseitigung während des Gewährleistungszeitraum.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens zu Änderungen an den Vergabeunterlagen kommen kann. Der Auftraggeber behält sich daher ausdrücklich vor, die Vergabeunterlagen, insbesondere "Besondere Vertragsbedingungen" anzupassen bzw. zu ändern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Erklärungen müssen zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
"Eigenerklärung zur Eignung"
Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung mit:
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung mit:
- Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung mit:
- mindestens 2 Referenzprojekten des Bewerbers über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren
-Während der Gewährleistungsfrist muss die Störungsbeseitigung durch den AN innerhalb von 24 Stunden (Mo.-Fr.) nach Störmeldung beginnen
-Der Bieter muss über eine hauseigene, deutschsprachige Serviceabteilung mit mindestens 5-jähriger Erfahrung im Bereich mobiler Radsatzbearbeitungssysteme verfügen
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.