Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien, V0098/2022, Universität und Flughafen Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0098/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien, V0098/2022, Universität und Flughafen Bremen
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Universität Bremen und der Flughafen Bremen GmbH
Los 1:
Verbrauchsstellen der Universität Bremen; 4 Abnahmestellen mit Gesamtverbrauch von 40 GWh/a
Los 2:
Verbrauchsstellen der Flughafen Bremen GmbH; 2 Abnahmestellen mit Gesamtverbrauch von 8 GWh/a
Beide Lose beinhalten ein Mengentoleranzband von +/-15%
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Universität Bremen
Bremen
Beschaffung und Lieferung (All-Inclusive-Versorgung) von Strom aus erneuerbaren Energien
Wenn nicht 9 Monate vor Vertragsende von einem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2026.
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Flughafen GmbH
Bremen
Beschaffung und Lieferung (All-Inclusive-Versorgung) von Strom aus erneuerbaren Energien
Wenn nicht 9 Monate vor Vertragsende von einem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr bis maximal 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (§44 Abs. 1 VgV)
2. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
3. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
4. Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 2 und 3 vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
1. Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§45Abs. 4 Nr. 4 VgV)
2. Nachweis der Haftpflichtversicherung (§45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), auf gesonderten Verlagen der Vergabestelle, falls das Angebot in die Engere Wahl kommt.
Auskunft über den Creditreform Bonitätsindex auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, falls das Angebot in die engere Wahl kommt.
Creditreform Bonitätsindex höchstens 250
Abgabe von mindestens vier Referenzen der letzten 3 Jahre. Für jeden Referenzkunden sind abzugeben:
1. Bezeichnung und vollständige Anschrift des Kunden mit Kontaktdaten.
2. Jahresliefermenge und Anzahl der Abnahmestellen
Die Jahresliefermenge von 4 Referenzen muss zusammen mindestens 40 GWh betragen, wobei jede einzelne Referenz mindestens 5 GWh betragen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter IV.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
• der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren
vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Anagebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt.