Containeranlage Campushof II Referenznummer der Bekanntmachung: ZP_21O251003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Containeranlage Campushof II
Das Museum für Naturkunde Berlin errichtet im Campushof auf dem Chemiekalienbunker eine Containeranlage zur Unterbringung von Büroarbeitsplätzen.
Das Museum für Naturkunde Berlin errichtet im Campushof auf dem Chemiekalienbunker eine Containeranlage zur Unterbringung von Büroarbeitsplätzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Containeranlage Campushof II
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: MIttenwalde
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 15749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.tetrismodulbau.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin, Tel. [gelöscht], Fax [gelöscht], Mail: [gelöscht] ;Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Museums für Naturkunde Leibnitzinstitut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung Stiftung d.ö.R., Invalidenstraße 43, 10115 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabkammer des Landes Berlin unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]