Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: OV 078-2022 dq

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.foerdernundwohnen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/1dbc222c-d778-46f3-b36c-6fafd4336408
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienstleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: OV 078-2022 dq
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung Sicherheitsdienstleistungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über Bewachungs- und andere Sicherheitsleistungen insbesondere in

Einrichtungen und Unterkünften zur Versorgung von geflüchteten und wohnungslosen Menschen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber

spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet

spätestens 48 Monate nach ihrem Beginn.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Unternehmensangaben (Firma, Rechtsform, Sitz usw.) gem. Formular in der e-Vergabe

- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. v. §§ 123, 124 GWB

- Bieter müssen über eine gültige Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) verfügen und dies

über den Upload einer geeigneten Bescheinigung nachweisen.

--

Nachweis (sofern nicht anders gekennzeichnet) über Eigenerklärung durch Ausfüllen und Abschicken

der elektronischen Angebotsunterlagen über die e-Vergabe (in Ziff. I.3) genannte Internetadresse.

Bietergemeinschaften müssen die Eignung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft nachweisen. Die AG

behält sich vor, Nachweise nachzufordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Umsatzangabe der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021)

- Mitarbeiterzahl der letzten drei Jahre (2019-2021)

- Eigenerklärung über mindestens erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz (s. § 12 der

Rahmenvereinbarung)

--

Nachweis (sofern nicht anders gekennzeichnet) über Eigenerklärung durch Ausfüllen und Abschicken

der elektronischen Angebotsunterlagen über die e-Vergabe (in Ziff. I.3) genannte Internetadresse.

Bietergemeinschaften müssen die Eignung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft nachweisen. Die AG

behält sich vor, Nachweise nachzufordern.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen über Leistungen

anzugeben, die in den letzten drei Jahren (2019-2021) erbracht worden und mit dem hier zu vergebenden

Auftragsgegenstand nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbar sind. Mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar

sind insbesondere Sicherheitsdienstleistungen

- mit Schwerpunkt im Objektschutz-/Separatwachdienst,

- im sozialen Bereich (z. B. für öffentliche Auftraggeber oder Freie Träger im Bereich der (sozialen)

Daseinsvorsorge) ,

- zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften und

- im Zusammenhang mit Einrichtungen für Wohnungslose/Obdachlose.

Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung im in der e-Vergabe hinterlegten Formular. Anzugeben sind je

Referenzprojekt:

- Auftragsgegenstand,

- Auftraggeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,

- Auftragszeitraum,

- Auftragsvolumen,

- kurze Projektbeschreibung,

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es muss mindestens ein Referenzprojekt angegeben werden, welches Sicherheitsdienstleistungen zum

Schutz/zur Betreuung von Flüchtlingseinrichtungen oder Einrichtungen für Wohnungslose/Obdachlose zum

Gegenstand gehabt hat.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es dürfen für Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung nur Wachpersonen eingesetzt werden, die gem. § 34a

Abs. 1a S. 1 GewO die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und durch eine Bescheinigung der Industrie-

und Handelskammer nachweisen können, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind.

Für sämtliche für den Auftrag vorgesehenen und darin eingesetzten Wachpersonen in leitender Funktion müssen die Bieter eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung § 34 Abs. 1a S. 2 GewO nachweisen können.

Weitere Vorgaben ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Seit dem am 24.02.2022 begonnenen Krieg zwischen Russland und der Ukraine rechnet die AG jeden Tag mit

einem erheblichen Anstieg der durch sie zu versorgenden Geflüchteten. Die AG ist bei deren Versorgung und

Unterbringung auch für die Sicherheit verantwortlich. Dafür muss sie sicherstellen, dass sie über ausreichende

Kapazität an Sicherheitsdienstleistungen verfügt. Deswegen kann sie die Mindestfrist des offenen Verfahrens

nicht abwarten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 20
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/03/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/03/2022
Ortszeit: 23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftraggebeerin geht davon aus, dass der Gesamtauftragswert der Rahmenvereinbarung 60.000.000,- € netto über eine

Laufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten wird. Dieser Wert entspricht daher auch der Höchstabrufmenge.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 GWB gilt:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2022