Projektgebiet Fischbeker Reethen NF67 in Hamburg - Projektsteuerung gem. AHO 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: P533-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iba-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektgebiet Fischbeker Reethen NF67 in Hamburg - Projektsteuerung gem. AHO 2020
Die IBA Projektentwicklungs GmbH & Co. KG entwickelt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg das Planungsgebiet Fischbeker Reethen, dessen Größe sich auf etwa 70 Hektar beläuft, befindet sich im Südwesten von Hamburg im Stadtteil Neugraben-Fischbek an der Grenze zu Niedersachsen. Südöstlich, jenseits der B73 (Cuxhavener Straße) schließt das ebenfalls von der IBA Hamburg betreute Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook an das Planungsgebiet an.
Nach Osten hin reicht das Planungsgebiet an das bebaute Gebiet im Stadtteil heran, im Westen erstreckt es sich bis an die Hamburger Stadtgrenze und schließt direkt an Neu Wulmstorf an. Im Norden wird das Planungsgebiet durch die Bahngleise zwischen den S-Bahnhöfen Fischbek und Neu Wulmstorf begrenzt. Nördlich der Bahngleise beginnt eine die Moorlandschaft und das Natur- und EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Die bestehenden Landschaftsräume bleiben erhalten und werden fingerartig in das Plangebiet verlängert.
Ziel ist die Entwicklung eines lebendigen Wohnquartiers u. a. mit Kitas, Jugendeinrichtungen, Einzelhandel, Parkanlagen, Kleingärten, Spielplätzen sowie Sportanlagen verbunden mit einem Gewerbegebiet mit Büros, Dienstleistungen und spezialisierten Werkstätten. Es sollen auf diesen Flächen rund 2.300 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilien- und Reihenhäusern entstehen. Im letzten Bauabschnitt folgen untergeordnet Einfamilienhäuser. Darüber hinaus entstehen im nördlichen Bereich des Plangebiets entlang der S-Bahn-Linie 10 ha Nettobauland für Gewerbe- und Dienstleistungen. Die Fläche wird heute noch landwirtschaftlich genutzt. Die bestehenden landwirtschaftlichen Wegeverbindungen sind in die Funktionsplanung übernommen und werden als Gründerstraße (Sophie-Schollstraße) und Neu Wulmstorfer Schulstraße auch zukünftig das Gebiet strukturieren. In Nord-Süd-Richtung verläuft die sogenannte Panzerrampe. Es handelt sich um ein ehemaliges zweigleisiges Anschlussgleis für die Anbindung der Röttiger-Kaserne, die südlich des Gebietes der Fischbeker Reethen im Fischbeker Heidbrook liegt. Die Gleisanlagen sowie das Schotterbett sind bereits zurückgebaut.
Parallel zum Erschließungsverfahren läuft das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 67, welcher das Planrecht für dieses Projektgebiet schafft. Über das Plangebiet wurde im Februar 2018 der Aufstellungsbeschluss durch den Stadtplanungsausschuss Harburg gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst neben dem Projektgebiet Fischbeker Reethen ca. 35 ha zusätzliche Flächen, die aus Gründen des Naturschutzes und zur planungsrechtlichen Sicherung der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung und von Ausgleichsmaßnahmen in den Geltungsbereich aufgenommen wurden. Die Vorweggenehmigungsreife wird für Ende 2022 angestrebt und die Hochbaureife kann in Abhängigkeit hiervon in 2024 erreicht werden.
Im Zentrum des neu anzulegenden Gebietes wird ein künstlicher Teich entstehen, der über die offene Entwässerung des Gebietes gespeist wird. Der Teich entsteht im ersten Bauabschnitt. Zwei weitere Bauabschnitte sind für die vollständige Realisierung des Wohngebietes geplant. Die Entwicklung des Gewerbegebietes wird parallel vorangetrieben.
Durch einen aktuellen politischen Beschluss soll eine vierzügige Stadtteilschule mit Gymnasialer Oberstufe auf ca. 1,4 ha Fläche in den geplanten Wohnfeldern realisiert werden, dadurch bedingt ist eine Kompensation der Wohneinheiten nötig. Momentan wird der Funktionsplan überarbeitet und anschließend werden die Gewerke der Infrastruktur und Freiraum angepasst.
Hamburg-Harburg 21035 Hamburg
Im Rahmen dieser Vergabe werden Projektsteuerungsleistungen für die Maßnahme gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", 5. Auflage, März 2020 für die Handlungsbereiche (A - E) die Projektstufen 2 und optional 3 - 5 inkl. Zusätzliche Leistung (optional: Investorenmanagement) vergeben.
Die Projektsteuerungsleistungen sind insbesondere für folgende Gewerke/Bereiche zu erbringen:
- Steuerungsfunktion für Erschließungsmaßnahmen (Verkehrsanlagen einschließlich Tiefbau, kommunale Medien Ver- und Entsorgung);
- Steuerungsfunktion Wasserwirtschaft (Oberflächenentwässerung bzw. naturnaher Wasserbau); einschließlich
- Steuerungsfunktion für Ingenieurbauwerke (Brücken, und sonstige überwachungsbedürftige Ingenieurbauwerke);
- Steuerungsfunktion für Freianlagen (z. B., Promenaden, Plätze, Parks incl. Sportanlagen und Spielflächen und Kleingärten)
- Steuerungsfunktion für Baugrund und Geländefreimachung (Kampfmittel und Altlasten);
- optionaI: Investorenbetreuung (Flächenbewirtschaftung städtebaulicher Quartiersentwicklungen mit Entwicklung von Baulogistikkonzepten, Steuerung von Beweissicherungsverfahren, Steuerung des Gestattungsmanagements.
Projektsteuerungsleistungen für die Maßnahme gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", 5. Auflage, März 2020 für die Handlungsbereiche (A - E) die Projektstufen 3 - 5 sowie Investorenbetreuung .
Ein Anspruch auf den Abruf sämtlicher optionalen Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PR33Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland