Umbau und Sanierung Zielflächen IT-D, Hamburg – Generalplanung m. Leistungen d. Objektplanung Innenräume, Lph. 3–9 gem. § 34 HOAI u. d. Techn. Ausrüstung (Anl.gr. 1, 3 u. 4), Lph. 1-9 gem. § 55 HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien-lig.hamburg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av16cbfa
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Zielflächen IT-D, Hamburg – Generalplanung m. Leistungen d. Objektplanung Innenräume, Lph. 3–9 gem. § 34 HOAI u. d. Techn. Ausrüstung (Anl.gr. 1, 3 u. 4), Lph. 1-9 gem. § 55 HOAI
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg nimmt zentral die mit dem Management des städtischen Grundvermögens verbundenen Aufgaben wahr.
In dieser Tätigkeit plant der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) den Umbau von Flächen im ehemaligen Axel Springer Gebäude in der Innenstadt in Hamburg. Die Flächen sollen zukünftig von Einheiten der Senatskanzlei (Amt für IT und Digitalisierung, kurz: IT-D) der FHH genutzt werden. Auf Grundlage einer Bedarfs- und einer ergänzenden Vorplanung (Lph. 2 nach HOAI) sollen Generalplanungsleistungen vergeben werden. Die Büroflächen in der Caffamacherreihe 1-3 in 20355 Hamburg sollen saniert und gemäß Nutzervorgaben umgeplant werden. Planungsbeginn ist unmittelbar nach Beauftragung.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Caffamacherreihe 1-3,
20355 Hamburg,
Geschosse 4., 5., und 7.OG,
Flügel C1-2
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen plant im ehemaligen Axel Springer Gebäude, in der Innenstadt Hamburgs den Umbau bzw. die Sanierung von Büroflächen, welche zukünftig von Einheiten der Senatskanzlei (Amt für IT und Digitalisierung, kurz: IT-D) der FHH genutzt werden. Die Zielflächen liegen im sogenannten Flügel C im 4., 5. und 7.OG, umfassen eine Fläche von ca. 3.500 m² und sind – mit Ausnahme des 7. OG Flügel C2 aktuell nicht belegt. Im Flügel C werden aktuell und perspektivisch auf unterschiedlichen Etagen Bauarbeiten stattfinden. Darüber hinaus sollen die Baumaßnahmen während des laufenden Betriebs der Bestandsmieter (Restaurant, Bezirksamt-Mitte und Drittmieter) derart durchgeführt werden, dass eine Beeinträchtigung auf das nötigste Maß reduziert wird.
Durch die Aufrechterhaltung des umliegenden Betriebes und den damit verbundenen erhöhten Anforderungen an Emissionsschutz (Lärm, Staub, etc.), der Absicherung der Baustelle sowie die Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege wird die Komplexität des Bauvorhabens erhöht. Um die Beeinträchtigungen der Bestandsmieter so gering wie möglich zu halten, stellt der ambitionierte Terminplan, mit einer möglichst kurzen Ausführungszeit und einer Fertigstellung und Übergabe an die Nutzer Ende 2023, den wichtigsten Grundpfeiler des Projektes dar.
Durch den Umbau sollen für die Senatskanzlei bedarfsgerechte Büroflächen geschaffen werden. Die grundsätzlichen vorhandenen Strukturen (Mischung von Einzel-, Doppel-, Gruppenbüros sowie offenen Büroflächen) sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Dort, wo Arbeitsabläufe und –prozesse es erfordern, werden die Strukturen jedoch gemäß Anforderung angepasst. Neben den Büroflächen sind, in Abhängigkeit vom Ergebnis der Bedarfsplanung, Teeküchen/Meetingpoints mit Aufenthaltsqualität, sowie Besprechungs- bzw. Netzwerkflächen zu gestalten. Insgesamt soll ein modernes Arbeitsumfeld mit ca. 160 Arbeitsplätzen entstehen. Dementsprechend sind die vorhandenen technischen Gegebenheiten an die neue Ausgestaltung anzupassen.
Erforderliche Planungsleistungen nach HOAI:
Generalplanung bestehend aus Leistungen der Objektplanung Innenräume, Lph. 3-9 (§ 34 HOAI) und der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- Gasanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen), 4 (Starkstromanlagen), Lph. 1-9 (§ 55 HOAI).
Zunächst werden die Generalplanungsleitsungen bis zur Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß Leistungsbild beauftragt. In der darauf folgenden Beauftragungsstufe werden die Leistungsphasen 8+9 gemäß Leistungsbild abgerufen (siehe Beauftragungsstufen unter Ziffer II.2.11) dieser Bekanntmachung. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 8+9 gemäß Leistungsbild.
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 bzw. 15 HOAI.
Die Beauftragung weiterer Beauftragungsstufen, Leistungsphasen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau und Sanierung Zielflächen IT-D, Hamburg – Generalplanung m. Leistungen d. Objektplanung Innenräume, Lph. 3–9 gem. § 34 HOAI u. d. Techn. Ausrüstung (Anl.gr. 1, 3 u. 4), Lph. 1-9 gem. § 55 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22143
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).