Evaluation des Bundesprogramms Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_053

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Evaluation des Bundesprogramms Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft

Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_053
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Evaluation des Bundesprogramms „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ zu vergeben.

Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin, Deutschlandweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Kurzbeschreibung:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, ein Evaluationsvorhaben zum Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ im Rahmen eines offenen Verfahrens zu vergeben. Im Rahmen der Evaluation sollen Fragen zur Umsetzung und Wirksamkeit der durch das Programm geförderten Angebote zur integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung analysiert werden. Die Ergebnisse der Evaluation sollen unter anderem genutzt werden, um Perspektiven für die zukünftige Umsetzung der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung zu erurieren und Signale für generelle Weiterentwicklungen in diesem Feld setzen. Die gewonnenen Einsichten und Erkenntnisse sollen Hinweise für die Programmsteuerung liefern und für die Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sollen zudem Erkenntnisse für die Ausgestaltungen gesetzlicher Initiativen in diesem Bereich liefern.

2. Hintergrund

Unter Federführung des BMFSFJ in Kooperation mit dem Bundesminsiterium des Innern für Bau und Heimat (BMI) sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) startet im Januar 2022 das interministerielle Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“, das die bisherige Förderung von Angeboten zur Kinderbeaufsichtigung im Kontext von Integrationskursen über das BAMF ablösen wird. Gegenstand der hiermit ausgeschriebenen Evaluation soll aber allein das neue Programm des BMFSFJ sein. Damit soll künftig die Beaufsichtigung der Kinder von Teilnehmenden an Integrationskursen in Form von subsidiären Angeboten gefördert werden, sofern für die Kinder kein reguläres Angebot zur Kindertagesbetreuung genutzt werden kann. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Integration bzw. Qualifizierungsmöglichkeiten der Eltern der Kinder zu verbessern.

Die kursbegleitenden Angebote zur Kinderbeaufsichtigung sollen dabei so gestaltet werden, dass sie

1) sich qualitativ den Kriterien des SGB VIII orientieren und sich als flexibles und verlässliches Angebot als Bindeglied zum System der Kindertagesbereuung verorten können,

2) in einer Art Brückenfunktion dazu beitragen, einen Übergang der Kinder in ein reguläres (und längerfristiges) Angebot der Kindertagesbetreuung zu begleiten,

3) den Aspekt der Fachkräftegewinnung und -sicherung berücksichtigen, indem für das Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege geeignete (zugewanderte) Personen gefunden oder Interessierten berufliche Perspektiven aufgezeigt werden.

Die Kindertagespflege bietet einen guten Ansatz, das bewährte Modell der kursbegleitenden Angebote der Kinderbeaufsichtigung so auszubauen und rechtssicher weiterzuentwickeln, dass sie den Kriterien des SGB VIII entsprechen.

Die Integrationskursträger können im Rahmen des Bundesprogramms, je nach Höhe der Nachfrage aus den Integrationskursen und nach der lokalen Situation der Kindertagespflege, unter vier verschiedenen Modellen das für sie passende auswählen:

- Im Modell 1 werden festangestellte, qualifizierte Kindertagespflegepersonen eingesetzt.

- Im Modell 2 werden Personen festangestellt, die sich tätigkeitsbegleitend für die Kindertagespflege qualifizieren.

- Im Modell 3 findet die Beaufsichtigung durch selbständige, qualifizierte Kindertagespflegepersonen statt.

- Das Einstiegsmodell ermöglicht - in Anlehnung an das bisher geförderte Modell der Kinderbeaufsichtigung - die Beaufsichtigung der Kinder für einen begrenzten Zeitraum.

Das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ startete am 15.10.2021 mit dem Antragsverfahren und hat eine geplante Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2023. Es wurden Informationsveranstaltungen für alle interessierten Träger durchgeführt.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie auf dem Online-Portal „Frühe Chancen“ des BMFSFJ unter https://integrationskurs-mit-kind.fruehe-chancen.de.

Die Programmbegleitung und -abwicklung wurde vom BMFSFJ einer dafür eingerichteten Servicestelle Integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung übertragen. Die Aufgaben der Servicestelle umfassen u. a. die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung, Beratung der Träger und Prozessbegleitung der Vorhaben sowie Monitoring und Berichterstellung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität Konzepte / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 245-646271
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BMFSFJ_2021_053
Bezeichnung des Auftrags:

Evaluation des Bundesprogramms Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.

b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet

c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.

d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

e. Fragen sind bis zum 17.01.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.

f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.

g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.

h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.

i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.

j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2022