Rückbau, Interimsanschluss und Neubau Grundschule Mendelstraße 6, 21031 Hamburg – Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI ALG 1-8 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 107-21 IG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau, Interimsanschluss und Neubau Grundschule Mendelstraße 6, 21031 Hamburg – Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI ALG 1-8
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Rückbau, Interimsanschluss und Neubau der Grundschule am Standort Mendelstraße 6 in Hamburg beauftragt.
Weiteres siehe II. 2.4 der Bekanntmachung.
Hamburg
Auf dem Grundstück Mendelstraße 6 in 21031 Hamburg (Flurstücke 4917 in der Gemarkung Lohbrügge) befindet sich die Grundschule Mendelstraße. Hier ist der Zu- und Ersatzbau von Klassenräumen, Verwaltung und Mensa geplant. Der Neubau soll eine Projektfläche von ca. 3.050 m² BGF aufweisen. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen.
Die vorhandenen Gebäude 01, 02, 06 und 07 werden sukzessiv vor Errichtung des Neubaus abgebrochen, damit der Schulbetrieb während der Baumaßnahmen sichergestellt ist. Im Anschluss aller Baumaßnahmen werden die Siele saniert und die Außenanlagen neu gestaltet (19.130 m²).
Die zu vergebenden Leistungen für die Technische Ausrüstung bestehen aus:
- Leistungsphase 2 gem. Anlage 15 zu § 55 HOAI;
- Leistungsphasen 3-9 gem. Anlage 15 zu § 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Technische Ausrüstung gem. §§ 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Termine
Abbruch Gebäude 01, 02, 06 und 07 bis August 2023 (Mietfläche gesamt ca. 3.540 m²). Eine eventuelle Änderung der Abbruchfolge ist nicht auszuschließen und in der Planung zu berücksichtigen.
Errichtung Zu- und Ersatzbau : März 2023 – August 2024.
Besonderheiten
Die vorhandenen und zu ersetzenden Schulgebäude auf dem Grundstück sind für die Aufrechterhaltung des stattfindenden Schulunterrichts während der Bauzeit in Betrieb zu halten. Es sind keine mobilen Klassenräume gewünscht. Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes müssen die Installationen der TGA (Hauptanschluss NHSV, ELA, Dataport (Verwaltungsgebäude 01) und Fernwärme (Kreuzbau 02)) vor Beginn der Abbruchmaßnahmen ausgegliedert und interimsweise angeschlossen werden. Später werden diese Anlagen im Neubau verortet sein. Bei der Grundschule Mendelstraße ist des Weiteren eine besondere Organisation der Baustelle und deren Sicherheit zu beachten.
Vertreter der Schule sowie ggf. eine externe Projektsteuerung werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers in beratender Funktion oder als Sachverständige an Angebotsbewertungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch konsalt Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
- Leistungsphasen 3-9 gem. Anlage 15 zu § 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Technische Ausrüstung gem. §§ 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rückbau, Interimsanschluss und Neubau Grundschule Mendelstraße 6, 21031 Hamburg – Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI ALG 1-8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22769
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]