Postdienstleister für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: 06/2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 041-106681)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.g-ba.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleister für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V
Der zu vergebende Auftrag umfasst die unregelmäßige Abholung an einem zentralen Ort (i. d. R. Berlin), Frankierung, bundesweite Beförderung und Zustellung der abgeholten Briefsendungen (Fragebögen an Patienten/-innen und Erinnerungsschreiben) für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot anhand eines vorgegebenen Vordrucks (siehe Ziff. VI. 3) zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
a) für den Zeitraum der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) seinen netto-Gesamtumsatz erzielt wurde, getrennt nach Jahren, anzugeben.
b) Nachweise in Form einer Bestätigung des Versicherungsnehmers (Kopie ausreichend) über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Deckungssumme mind. [Betrag gelöscht] EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr), sowie für Vermögensschäden (Deckungssumme mind. [Betrag gelöscht] EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr).
c) Nachweis in Form einer Bestätigung des Versicherungsnehmers (Kopie ausreichend) einer Transportversicherung (Verkehrshaftpflichtversicherung) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu b) und c) Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss die entsprechenden Nachweise (Kopie der Versicherungsbestätigung inkl. Angaben der geforderten Deckungssummen) erbringen.
Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot anhand eines vorgegebenen Vordrucks (siehe Ziff. VI. 3) zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
a) für den Zeitraum der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) seinen netto-Gesamtumsatz erzielt wurde, getrennt nach Jahren, anzugeben.
b) Nachweise in Form einer Bestätigung des Versicherungsnehmers (Kopie ausreichend) über eine aktuelle Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Deckungssumme mind. [Betrag gelöscht] EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr), sowie für Vermögensschäden (Deckungssumme mind. [Betrag gelöscht] EUR, die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall und als Höchstgrenze je Versicherungsjahr).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu b) Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss die entsprechenden Nachweise (Kopie der Versicherungsbestätigung inkl. Angaben der geforderten Deckungssummen) erbringen.