NORA-E21X Referenznummer der Bekanntmachung: 43f1_2022_03_NORA-E

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 047-122437)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: www.autobahn.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

NORA-E21X

Referenznummer der Bekanntmachung: 43f1_2022_03_NORA-E
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Ausschreibung von Dienstleistungen zur Erstellung und Integration einer Network Operation an Road Application (NORA) - Software für die Autobahn GmbH des Bundes zur Steuerung von Netzbeeinflussungsanlagen wie substitutiven Wechselwegweisern (WWW) und dynamischen Wegweisern mit integrierter Stauinformation (dWiSta) in die bestehende E21X-Architektur der Autobahn GmbH des Bundes.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 047-122437

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

Referenzprojekte, die vorstehende unter 1.) und 2.) genannten Anforderungen erfüllen, erhalten 10 Punkte.

Referenzprojekte, die vorstehende unter die 1.) oder 2.) genannten Anforderungen erfüllen erhalten 5 Punkte.

Referenzprojekte, die vorstehend unter a) und b) genannten Anforderungen nicht erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die Wertung ein.

Zum Nachweis der Eignung muss insgesamt aber mindestens in einem Projekt die vorstehend unter 1.) genannte Anforderung und mindestens in einem Projekt die vorstehend unter 2.) genannte Anforderung erfüllt sein.

muss es heißen:

(TLS=Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen)

Die Bewertung der Referenzprojekte wird wie folgt vorgenommen:

Referenzprojekte, die vorstehende unter 1.) und 2.) genannten Anforderungen erfüllen, erhalten 10 Punkte.

Referenzprojekte, die vorstehende unter die 1.) oder 2.) genannten Anforderungen erfüllen erhalten 5 Punkte.

Referenzprojekte, die vorstehend unter 1.) und 2.) genannten Anforderungen nicht erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein.

Zum Nachweis der Eignung muss insgesamt aber mindestens in einem Referenzprojekt die vorstehend unter 1.) genannte Anforderung erfüllt sein und mindestens in einem Referenzprojekt die vorstehend unter 2.) genannte Anforderung erfüllt sein.

Abschnitt Nummer: VI.3
Anstatt:
muss es heißen:

3.Für das Assessment und soweit die Vergabestelle Verhandlungen durchführt, lädt sie dazu die drei bestplatzierten Bieter ein.

Die Auswahl der drei bestplatzierten Bieter für die Einladung zur Verhandlung sowie für die Einladung zum Assessment erfolgt einheitlich durch eine Angebotswertung nach den Zuschlagskriterien (ohne Bewertung des Assessments (Kriterienhauptgruppe III), dessen Ergebnisse zum Auswahlzeitpunkt nicht vorliegt). Zur Angebotswertung vgl. Kapitel 4 des Dokuments A02_NORA-E_Bewerbungsbedingungen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: