Beschaffung von Geldeinzahlgeräten inklusive notwendiger Software für DB Regio Bus sowie ergänzender zentral geführter Datenbank-Software Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA53772
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Geldeinzahlgeräten inklusive notwendiger Software für DB Regio Bus sowie ergänzender zentral geführter Datenbank-Software
Beschaffung von Geldeinzahlgeräten (gemäß Lastenheft) inkl. Ersatzteile und Instandhaltung, sowie Kauf und Instandhaltung der dazugehörigen zentral geführten Datenbank-Software.
Die Geldeinzahlgeräte sollen im Geschäftsfeld der DB Regio Bus eingesetzt werden.
Der Rahmenvertrag wird eine Abnahmeverpflichtung von 48 Geräten enthalten. Mehrabnahme von bis zu weiteren 40 Geräten optional.
innerhalb Deutschlands
Kauf von Geldeinzahlgeräten ( s. Ziffer II 1.4 „Kurze Beschreibung“) Auf den Vertrag kann die Deutsche Bahn AG sowie alle mit ihr im Sinne §§ 15 ff. AktG verbundenen Konzernunternehmen abrufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Geldeinzahlgeräten inklusive notwendiger Software für DB Regio Bus sowie ergänzender zentral geführter Datenbank-Software
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt nach den aufgestellten Kriterien.
Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Die Registrierung erfolgt über das Bieterportal (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) mit dem Antragsformular zur Bieterregistrierung.
Der Teilnahmeantrag und alle entsprechenden Unterlagen sind ausschließlich über das Bieterportal der Deutschen Bahn einzureichen. Nicht registrierte Bieter müssen sich auf dem e-Vergabeportal der DB AG registrieren unter:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Der Auftraggeber behält sich vor, strukturierte Angebotsverhandlungen (virtuelle Verhandlungsverfahren) durchzuführen. Die Vergabestelle wird dem Bieterkreis hierzu rechtzeitig nähere Informationen zur Verfügung stellen.
Es stehen zur Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform der DB AG folgende Möglichkeit zur Verfügung:
a) Abgabe des Teilnahmeantrags nebst angeforderten Nachweisen über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126 BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit den Teilnahmeunterlagen / dem Angebot geforderten Angaben zu machen und ggf. Nachweise und Dokumente hochzuladen.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/265 8638), die Mo – Fr in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung steht.
Rückfragen sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge über die e-Vergabeplattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen findet ebenfalls über die e-Vergabeplattform statt.
Teilnahmeanträge, die nicht in deutscher Sprache gestellt werden, werden nicht zugelassen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.