UV-Schutzmittel [3-2022]
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.svlfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
UV-Schutzmittel [3-2022]
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Herstellung, Abfüllung und Lieferung von 315.000 mit Aufdruck versehenen Tuben UV-Schutzmittel an zwei Adressen innerhalb Deutschlands.
Oberursel (für die Lieferung an die BG BAU);
Kassel (für die Lieferung an die SVFLG)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Herstellung, Abfüllung und Lieferung von insgesamt 315.000 mit Aufdruck versehenen Tuben UV-Schutzmittel an zwei Adressen innerhalb Deutschlands. Die Lieferung an die BG BAU umfasst 300.000 Tuben, die Lieferung an die SVFLG umfasst 15.000 Tuben.
Das Produkt muss folgende Eigenschaften aufweisen:
1.1. Das Produkt entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.11.2009 über kosmetische Mittel (EU-KosmetikV) sowie der Verordnung über kosmetische Mittel (KosmetikV) vom 16.07.2014;
1.2. Creme oder Gel;
1.3. mindestens Lichtschutzfaktor 30 (UV-B);
1.4. zusätzlich UV-A Schutz;
1.5. photostabile UV-Filter;
1.6. Wasser-, Abrieb- und Schweißfestigkeit;
1.7. keine Verursachung von Haut- und Augenreizungen;
1.8. duftstofffrei;
1.9. ohne Chlormethylisothiazolinon/Methylisothiazolinon (CMI/MI);
1.10. Haltbarkeit: 3 Jahre nach Versand und 6 Monate nach Anbruch;
1.11. Inhalt je Verpackungseinheit: mind. 100 ml, maximal 150 ml;
Das Produkt sollte weitere folgenden Eigenschaften aufweisen:
1.12. Lichtschutzfaktor 50 (UV-B) oder höher;
1.13. silikonfrei;
1.14. frei von Mikroplastik (Hinweis: Laut Definition des Umweltbundesamtes sind unter "Mikroplastik" Plastik-Partikel zu verstehen, die fünf Millimeter und kleiner sind);
1.15. ohne Homosalate;
1.16. ohne Octocrylene;
1.17. ohne Benzophenone;
1.18. ohne 4-Methylbenzylidene Camphor;
1.19. ohne Ethylhexyl Methoxycinnamate;
1.20. ohne Isoamyl p-Methoxycinnamate;
1.21. frei von festen und flüssigen synthetischen Kunststoffen, die nicht biologisch abbaubar sind;
1.22. Allergie-Label, z.B. Label des DAAB (Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V.), DHA-Logo (Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V.), Produktsiegel „Allergiker-geeignet“ des IUG (Institut für Umwelt und Gesundheit), ECARF-Qualitätssiegel oder vergleichbare Siegel/Label.
Die Verpackung muss folgende Eigenschaften aufweisen:
2.1. Tube;
2.2. Klappdeckel;
2.3. Inhalt: mindestens 100 ml, maximal 150 ml;
2.4. Kennzeichnung entsprechend gesetzlicher Vorgaben;
2.5. farbfester Aufdruck einer Werbeanbringung;
Die Verpackung sollte folgende Eigenschaften aufweisen:
2.6. Ein Anteil von Post-Consumer-Rezyklat (PCR) von mindestens 30 Prozent des Gesamtgewichts der Kunststoffverpackung.
Ergänzung zu II.2.7) Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und endet nach Abnahme der Lieferung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgensgmünd
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91166
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
[1] Bei beabsichtigter Gründung einer Bietergemeinschaft ist eine Aufstellung beizufügen, die die Zusammensetzung ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben und Eigenerklärungenvon jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bietergemeinschaftgesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben.
[2] Unabhängig von der Übermittlung des elektronischen Angebots ist die geforderte Produktprobe durch den Bieter so rechtzeitig einzureichen, dass diese bei Ablauf der Angebotsfrist in der Vergabestelle der BG BAU – siehe I.1) und IV.2.7) – in körperlicher Form vorliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung per Fax oder elektronischer Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]