Lieferung und Installation Infrarot-Spektrometer (FTIR) Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-21-00058-oV-M-RF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation Infrarot-Spektrometer (FTIR)
Gegenstand der Beschaffung ist ein FTIR-Imaging System, welches ein ATR-FTIR-Mikroskop gekoppelt mit einem Standard FTIR-Spektrometer beinhaltet inkl. Software und umfangreicher Datenbank zur Identifikation von organischen und anorganischen Proben von Kulturgütern. Es dient vor allem der Analyse kleiner Pulverproben sowie Querschliffen von Farbschichten und Bindemitteln. Messungen müssen im Reflexionsmodus, Transmissionsmodus und ATR-Modus (abgeschwächte Totalreflexion) möglich sein. Die Möglichkeit ohne Probeentnahme an Originalobjekten Messungen durchzuführen muss ebenso gegeben sein. Hierzu muss zusätzlich eine mobile kleine IR-Spektrometer-Einheit angeboten werden, die in einen Reisekoffer passt und ohne Stickstoffzufuhr Analysen in Reflexionsmodus und im ATR-Modus ausführen kann.
Inkl Lieferung von Bibliotheken, Bibliothek-Kovertrierung und (Bedarfsposition) dazugehöriger Heiztisch.
Rathgen-Forschungslabor
Schloßstr. 1a
14059 Berlin
Das FTIR Spektrometer System muss für die Messungen in Transmission, Reflexion und ATR-Modus ausgestattet sein und über mehrere Detektoren verfügen:
-DTGS-Detektor (Spektralbereich mindestens: 8000-350cm-1), Spektrale Auflösung mind. 0,4cm-1
- weiterer DTGS-Detektor in mobiler Einheit
- Einzelelement MCT Detektor (Spektralbereich mind.: 6000-600cm-1) mittelbandig, hohe Detektorempfindlichkeit, stickstoffgekühlt
- Focal Plane Array Detektor für Imaging und Mapping Analysen mit höchster räumlicher Auflösung, mindestens 64 x 64 (4096 Elemente), Spektralbereich: 5.000-750 cm-1,
- Spektrale Auflösung besser als 0,8 cm-1
- Pixelauflösung: 5 μm Transmission, Reflexion, 1,25 μm (ATR)
- Interferometer mit langer Lebensdauer (> 10 Jahre)
- Diodenlaser, hohe Wellenzahlgenauigkeit und Präzision, lange Lebensdauer > 10 Jahre
Inkl Lieferung von Bibliotheken, Bibliothek-Kovertrierung und (Bedarfsposition) dazugehöriger Heiztisch.
Position 3 der Leistungsbeschreibung (Zubehör Heiztisch) ist eine Bedarfsposition die voll in die Wertung einfließt. Die Position wird in Abhängigkeit vom Gesamtauftragswert mit beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Installation Infrarot-Spektrometer (FTIR)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Donnerstag, 5. November 2020
13:51
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich es Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.
f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.
i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Teilnahmeanträge / Angebote, die die geforderten Unterlagen oder geforderte Angaben nicht enthalten, können gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden.
j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.