Annahme und Verwertung von Altholz (AVV-Nr.: 20 01 38)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Annahme und Verwertung von Altholz (AVV-Nr.: 20 01 38)
Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung, einschl. Nachweisführung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR.
Der Transport der Abfallfraktion Altholz bis zur Verwertungsanlage/ zum Umschlagplatz wird durch den AG bzw. durch beauftragte Transporteure/ Dritte durchgeführt.
Die Leistung wird in 6 Mengenlosgruppen mit insgesamt 9 Mengenlosen ausgeschrieben. Die Gesamtmenge beträgt ca. 60.500 to pro Jahr.
MLG 1
Annahme und Verwertung von einem Mengenlos á 12.500 to.
Es besteht für die Vertragspartner die Option, die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern, max. bis 31.07.2025.
MLG 2
Annahme und Verwertung von einem Mengenlos á 7.500 to.
Es besteht für die Vertragspartner die Option, die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern, max. bis 31.07.2025.
MLG 3
Annahme und Verwertung von einem Mengenlos á 7.000 to.
Es besteht für die Vertragspartner die Option, die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern, max. bis 31.07.2025.
MLG 3
Annahme und Verwertung von einem Mengenlos á 7.000 to.
Es besteht für die Vertragspartner die Option, die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern, max. bis 31.07.2025.
MLG 4
Annahme und Verwertung von einem Mengenlos á 6.000 to.
Es besteht für die Vertragspartner die Option, die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern, max. bis 31.07.2025.
MLG 5
Annahme und Verwertung von einem Mengenlos á 5.500 to.
Es besteht für die Vertragspartner die Option, die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern, max. bis 31.07.2025.
MLG 6
Annahme und Verwertung von einem Mengenlos á 5.000 to.
Es besteht für die Vertragspartner die Option, die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern, max. bis 31.07.2025.
MLG 6
Annahme und Verwertung von einem Mengenlos á 5.000 to.
Es besteht für die Vertragspartner die Option, die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern, max. bis 31.07.2025.
MLG 6
Annahme und Verwertung von einem Mengenlos á 5.000 to.
Es besteht für die Vertragspartner die Option, die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern, max. bis 31.07.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3)
- Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 20 01 38) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer
- Im Fall eines Händlers/ Maklers: Nachweis über die Anzeige nach § 53 KrWG
- Vorlage des/r gültigen Genehmigungsbescheide(s) der Verwertungsanlage(n) für die hier ausgeschriebene Abfallschlüsselnummer, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht
- Im Fall eines Umschlagplatzes: Kopie der Genehmigung des Umschlagplatzes aus der die genehmigte Abfallschlüsselnummer und Menge hervorgeht, die dort zwischen- bzw. umgeschlagen werden darf
- Angabe und Nachweis, dass die vorgesehene Verwertungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen
- Darstellung der alternativen Aufbereitungs- bzw. Verwertungsanlage(n) des AN im Falle einer Betriebsunterbrechung (z.B. geplante bzw. ungeplante Revision)
- Im Fall von geplanten Revisionen: Benennung der geplanten Revisionszeiten der vorgesehenen Anlage(n) für die Grundvertragslaufzeit (Beginndatum, Dauer und Enddatum)
- Bei energetischer Verwertung: Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Verwertungsanlage(n)
- Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A5)
- Erklärung zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie (Teil A, Anlage A6)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.