Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Berlin (mit Sicherheitsüberprüfung Ü1 und Ü2); VOEK 176-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 176-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=446964
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=446964
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Berlin (mit Sicherheitsüberprüfung Ü1 und Ü2); VOEK 176-21

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 176-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90610000 Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Grauflächenreinigung auf nicht-öffentlichen Flächen und Winterdienst auf nicht-öffentlichen Flächen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90620000 Schneeräumung
90630000 Glatteisbeseitigung
90611000 Straßenreinigung
90612000 Straßenkehrdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

10115 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Grauflächenreinigung auf nicht-öffentlichen Flächen

- Parkhaus, ca. 15.290 m², 1 x monatlich, ganzjährig

- Logistikhof, Straßen, Wege, ca. 1.760 m², 2 x monatlich, ganzjährig

- Logistikhof, Straßen, Wege, ca. 6.885 m², 1 x wöchentlich, gänzjährig

- Fahrradabstellfächen, ca. 264 m², 1 x monatlich, ganzjährig

- Logistikhof, ca. 70 m², 2 x monatlich, ganzjährig

- Treppen, Aufgänge, Kellerniedergänge in folgenden Bereichen: Logistikhof, Plätze, Höfe, Sockel FW-Umfahrung, ca. 737 m², halbjährlich

- Treppen, Aufgänge, Kellerniedergänge in folgenden Bereichen: Logistikhof, Plätze, Höfe, Sockel FW-Umfahrung, ca. 57 m², 14-tägig, ganzjährig

- Gitterrostflächen (Logisitikhof, Fahrradrampe), ca. 85 m², 1 x monatlich, ganzjährig

- Logistikhof, ca. 5.769 m², 14-tägig, ganzjährig

- Plätze, Höfe, Treppen, Sockel FW-Umfahrung, ca. 2.118 m², 1 x wöchentlich, ganzjährig

- Logistikhof, ca. 150 m², 14-tägig, ganzjährig

- Treppen, Aufgänge, Kellerniedergänge n folgenden Bereichen: repräsentative Vorfahrt, Höfe, Wege, ca. 22 m², halbjährig

- repräsentative Vorfahrt, Höfe, wege, ca. 4.815 m², 1 x monatlich, ganzjährig

- repräsentative Vorfahrt, Höhe, Wege, ca. 1.859 m², 1 x wöchentlich, ganzjährig

- Straßen, Höfe, ca. 1.199 m², 14-tägig, ganzjährig

- Straßen, Höfe, ca. 425 m², 1 x wöchentlich, ganzjährig

- Abfallkörbe mit Aschenbecher entleeren, 11 Stück, 250 Arbeitsgänge pro Jahr (arbeitstäglich von Montag bis Freitag)

- Abfallkörbe mit Aschenbecher außen reinigen, 11 Stück, 6 Arbeitsgänge pro Jahr, Ausführungszeitraum alle zwei Monate

- Diverse Beleuchtungskörper außen und innen reinigen, 162 Stück, 2 Arbeitsgänge pro Jahr

- Diverse Bleuchtungskörper außen reinigen, 1.582 Stück, 2 Arbeitsgänge pro Jahr

- Diverse Schilder reinigen, 58 Stück, 2 Arbeitsgänge pro Jahr

- Fahnenmasten reinigen, 3 Stück, 2 Arbeitsgänge pro Jahr

- Kunstobjekt "Tisch mit Geländer" reinigen, 1 Stück, 2 Arbeitsgänge pro Jahr

- Umwehrung/Stahlzaun reinigen, 392 lfm, 2 Arbeitsgänge pro Jahr

- Handläufe reinigen, 509 lfm, 4 Arbeitsgänge pro Jahr, 1 x pro Quartal

- Natursteinplatten des Bereichs 2 teilsweise einschließlich Brüstung mit Warmwasser-Hochdruckreiniger kärchern, ca. 6.333 m², alle zwei Jahre

- Bedarfsposition: Natursteinplatten des Bereichs 2 teilweise einschließlich Brüstung mit Warmwasser-Hochdruckreiniger kärchern, ca. 200 m², 1 Arbeitsgang pro Jahr

- Natursteinplatten des Bereichs 2 teilweise inklusive Brüstung versiegeln, 6.333 m², alle zwei Jahre

- Bedarfsposition: Natursteinplatten des Bereichs 2 teilweise einschließlich Brüstung versiegeln, 200 m², 1 Arbeitsgang pro Jahr

- Fahrradabsteillflächen und Fahrradrampe des Bereichs 1 mit Warmwasser-Hochdruckreiniger kärchern (264 m² + 42 m²) 306 m², 1 Arbeitsgang pro Jahr

- Fahrradständer des Bereichs 1 mit Warmwasser-Hochdruckreiniger kärchern, 346 Stück, 1 Arbeitsgang pro Jahr

2. Winterdienst innerhalb der Winterdienstsaison (Monatspauschale) auf nicht-öffentliche Flächen

Ausführungszeiten: montags bis freitags (soweit werktags), samstags (soweit werktags), sonntags und feiertags > Ersträumung bis 6.00 Uhr, Winterdienst bis gemäß Satzung

- Befestigte Flächen: Straßen, Wege, Plätze, Höfe (28.818 m²) und Parkdecks auf sieben Etagen (5.006 m²), ca. 33.824 m²

- Befestigte Flächen: Eingangsbereich, Wege, (110 m²+237 m²), ca. 347 m²

- Unbefestigte Wege und Flächen (Kieswege, Wege mit wassergebundener Decke), ca. 1.072 m²

- Treppen, Aufgänge, Kellerniedergänge, ca. 71 m²

- Bedarfsposition: Schnee abtransportieren, 1 Kubik, 1 Arbeitsgang pro Jahr

3. Winterdienst außerhab der Saison (Einsatzpauschale)

- Bedarfsposition: Befestigte Flächen, Straßen, Wege (28.818 m²) und Parkdecks auf sieben Etagen (5.006 m²), ca. 33.824 m²

- Bedarfsposition: Befestigte Flächen: Wege, Eingangsbereiche (110 m² + 237 m²), ca. 347 m²

- Bedarfsposition: Unbefestigte Wege und Flächen (Kieswege, Wege mit wassergebundener Decke), ca. 1.072 m²

- Bedarfsposition: Treppen, Aufgänge, Kellerniedergänge, ca. 71 m²

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 30/09/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 30.09.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um ein weiteres Jahr, sofern die AG dies dem AN mindestens sechs Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 30.09.2028.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft

2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten):

Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.

2.2) Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.

3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Anlage B-03 enthalten)

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat,

- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,

- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),

- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB und § 123 Abs. 4 S. 2 GWB.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:

Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:

Personen- und Sachschäden 2 Mio. EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR und Schäden für den Verlust von überlassenen Schlüsseln [Betrag gelöscht] EUR.

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).

5) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).

Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung:

- Eigenerklärung, dass zur Leistungserbringung nur Beschäftigte eingesetzt werden, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Winterdienst Ü1 und Grauflächenreinigung Ü2)

- Eigenerklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Winterdienst Ü1 und Grauflächenreinigung Ü2) die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden

- Eigenerklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Winterdienst Ü1 und Grauflächenreinigung Ü2) notwendigen Angaben und Auskünft Sorge getragen wird

7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart und Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).

8) Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang in bearbeitete Grundfläche in m², Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt (Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anlage B-03 enthalten)). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder erreicht mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.

9) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im

Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anlage B-05). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils eine „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen bereits mit dem Angebot eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) vorzulegen.

10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung des (Teil-) Leistungsbereichs mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anlage B-03 enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unernehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B-06). Der Bieter hat ferner für jedes der Unternehmen die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen.

11) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, zu deren Erfüllung auf fremde Kapazitäten zurückgegriffen werden soll (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B-06). Der Bieter hat für jedes Unternehmen die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" mit den Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Eigenerklärungen und etwaige Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

a) Winterdienst: Das vom AN oder einem seiner Unterauftragnehmer (UA) auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft und/ oder in den vertragsgegenständlichen Gebäuden eingesetzte Personal muss grundsätzlich über eine positive Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 8 SÜG (sog. Ü1). Auf die entsprechende „Sicherheitserklärung Ü1“ in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung wird hingewiesen (Anlage C-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN und/ oder sein UA bereits in der Geheimschutzbetreuung im Zuständigkeitsbereich des BMWK (vormals BMWi) befindet.

Der AN verpflichtet sich, innerhalb von 8 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die AG dieser die durch ihn oder seine/n UA einzusetzende/n Person/en zu benennen, welche bereit ist/ sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfung/en bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK (vormals BMWii) durchgeführt worden ist/ sind (unter Angabe der Art und des Datums der SÜ). Gleichzeitig hat er einen Personalkoordinator aus seinem Unternehmen zu benennen.

Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung/en erforderlichen Unterlagen, die dieser dann an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Die AG weist darauf hin, dass im Falle von Änderungen zwischen Bekanntmachung und Zuschlagserteilung die ausgehändigte „Sicherheitserklärung Ü1“ ggf. Abweichungen aufweisen kann. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb von 14 Kalendertagen die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zurück zu senden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN und/ oder seinen UA nicht an.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der vertragsgegenständlichen Liegenschaft und/ oder den vertragsgegenständlichen Gebäuden erhält. Ersatz- bzw. zusätzliches Personal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Auch für diese Fälle gilt das o.g. Verfahren.

Der Zeitbedarf für die Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü1) beträgt gegenwärtig grundsätzlich bis zu 3 Monate. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen aus dem EU-Ausland kann, je nach Herkunftsland, mehr Zeit in Anspruch nehmen.

b) Grauflächenpflege: Das vom AN oder einem seiner UA auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft und/ oder in den vertragsgegenständlichen Gebäuden eingesetzte Personal muss grundsätzlich über eine positive Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 9 SÜG (sog. Ü2). Auf die entsprechende „Sicherheitserklärung Ü2“ in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung wird hingewiesen (Anlage C-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN und/ oder sein UA bereits in der Geheimschutzbetreuung im Zuständigkeitsbereich des BMWK (vormals BMWi) befindet. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü2) beträgt gegenwärtig grundsätzlich bis zu 7 Monate. Im Übrigen gelten die Ausführungen unter a).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/04/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/04/2022
Ortszeit: 00:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.d. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

---

Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 18.04.2022 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

---

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

---

Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 11.04.2022 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.

Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.

---

Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899-610-1234

E-Mail: [gelöscht]

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/03/2022