Einführung eines gemeinsamen Lieferanten- u. Einkaufsportals Referenznummer der Bekanntmachung: 008-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 19785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines gemeinsamen Lieferanten- u. Einkaufsportals
Zu dem Zweck der gemeinsamen Entwicklung einer bedarfsgerechten Software haben sich die Wohnungsbaugesellschaften zusammengeschlossen, um gemeinsam eine eProcurement-Plattform (Lieferantenportal / Einkaufsportal) zu beschaffen.
Ziel der Beschaffung ist es, die Beschaffung der Wohnungsbaugesellschaften zu optimieren und einem größeren Kreis von Anbietern über ein gemeinsames Lieferantenportal die Teilnahme an Beschaffungsprozessen zu erleichtern.
Berlin
Die Auftraggeber beabsichtigen insb. die Beschaffung folgender Leistungen/Funktionen:
• A: Technische Anforderungen - Betrieb
o Infrastruktur
o Systemdesign und Architektur
o Datenschutz & Sicherheit
o Zugang / Identität und Nutzer-Lizenzen
o SaaS & Cloud Computing
o Flexibilität & Skalierbarkeit
• B: Administration des Portals (prozessübergreifende Funktionalitäten)
o Systemverwaltung
• C: Lieferantenportal
o Stammdaten und Dokumente
o Lieferantenselbstregistrierung / Lieferantenqualifizierung / Prozess
o Lieferantenbewertung
o Suchfunktionen
• D: Einkaufsportal (optional)
o Allgemeine Anforderungen an das Einkaufsportal
o Vergaben / Ausschreibungen
o Bestellabwicklung
o Schnittstellenrealisierung zur öffentlichen Vergabeplattform (RIB) / Prozess
o Schnittstellen zum ERP / Prozess
o Vertragsverwaltung / Vertragsmanagement (optional)
• E: Auswertungen, Controlling und Reporting
Es ist die Einführung eines übergreifenden Lieferantenportals für die Auftraggeber geplant. Auf diesem Lieferantenportal sollen sich Lieferanten selbstständig registrieren und qualifizieren können.
Im Weiteren soll separat ein Einkaufsportal an das Lieferantenportal angebunden werden.
Einzelheiten sind der „Leistungsbeschreibung“ (Anlage 6) zu entnehmen.
Die Auftraggeber behalten sich vor den Vertrag zu verlängern.
Die Gewobag wird 3 bis max. 10 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern. Die Gewobag behält sich vor, die Anzahl der Bewerber im Laufe der Angebotsphase/Verhandlungen auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase bekanntgegebenen Zuschlagskriterien zu reduzieren.
Sollte die Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 10 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die zum Teilnahmeantrag Ziffer 4.2.3 eingereichten Darstellungen bewerten.
1. Phase 5 – Anbindung an die Vergabeplattform des Landes Berlin (optional)
2. Beauftragung von Leistungen durch die HOWOGE.
3. Option des Auftraggebers, den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit mit zusätzlichen Leistungen, insbesondere bei technologischen oder rechtlichen Neuerungen und/oder Änderungen, die sich auf die Bereitstellung und/oder den Betrieb der Applikation auswirken und/oder für die funktionale Erweiterung der Applikation, zu beauftragen.
4. Option zur Anpassung der Vertragspreise nach der initialen Vertragslaufzeit.
5. Option zur Anpassung der Service Level Agreements (SLA).
6. Option zur Beauftragung von weiteren Teilprojekten und zusätzlichen erforderlichen Leistungen im Zusammenhang mit den Vertragsleistungen wie bspw. Coaching, Einsatzunterstützung etc.
Die Regelungen des insb. BerlAVG, des AEntG, des MiLoG und der DS-GVO sind - soweit einschlägig - zwingend zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerber/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Erklärung des Bewerbers zu den Umsätzen (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen
(vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) in den Geschäftsjahren 2018 bis 2020.
Mindestumsatz von durchschnittlich 2,5 Mio. EUR mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung)
1. Erklärung des Bewerbers zur Anzahl von Mitarbeitern (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (unterteilt nach Projektleiter/Consultant, Entwickler, Gesamt).
2. Referenzen
Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies in Textform begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht berücksichtigt.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem – jede für sich – den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
• Implementierung von Softwarelösungen „Lieferantenportale und/oder Einkaufsportale“
• Projektarbeit (Implementierung) mit Aufwand von > 50 beauftragten Manntagen
• Abschluss (Fertigstellung) der Leistung nicht vor 2017
Unter vergleichbaren Leistungen versteht die Gewobag insb. folgende Leistungen:
• Lieferantenportale
• Einkaufsportale
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Teilleistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Max. 18 Zusatzpunkte (max. 6 je Referenz) kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
• Leistung entweder im Umfeld SAP EHP8, SAP S/4 HANA oder SAP RE/FX oder Wodis (1 Punkt)
• Programmierung Schnittstellen zu einer Vergabeplattform (3 Punkte)
• Leistung für öffentliche Auftraggeber erbracht (Anwendungsbereich des Vergaberechts (GWB, VgV, VOB/A-EU sowie ggfs. landesrechtliche Regelungen) (2 Punkte)
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B. „Wohnungswirtschaft“)
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
1. Mindestanzahl von mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzten Mitarbeitern im Durchschnitt von mindestens 50 Mitarbeitern insgesamt, davon 10 Projektleiter / Consultants und 10 Entwickler).
2. Referenzen
Der Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) vorlegen, die zudem – jede für sich – den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:
• Implementierung von Softwarelösungen „Lieferantenportale und/oder Einkaufsportale“
• Projektarbeit (Implementierung) mit Aufwand von > 50 beauftragten Manntagen
• Abschluss (Fertigstellung) der Leistung nicht vor 2017
Unter vergleichbaren Leistungen versteht die Gewobag insb. folgende Leistungen:
• Lieferantenportale
• Einkaufsportale
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Teilleistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)Von Fragen über den Stand der Auswertung des Angebots bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 07.04.2022, 10:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
2) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]