KV/Kampfmittelsondierung - Kranbahn, Tunnel, Lichtmaste
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eurogate.de
Abschnitt II: Gegenstand
KV/Kampfmittelsondierung - Kranbahn, Tunnel, Lichtmaste
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Kampfmittelsondierung für eine Rammpfahlgründung von 2 Kranbahnbalken, einem Medientunnel und 5 Lichtmaste. Die Standorte befinden auch auf einer Fläche von ca. 800 m x 50 m in der ehemaligen Wesermündung, die nach dem 2. Weltkrieg für die Errichtung des Containerterminals aufgespült wurde. Da die Fläche im Tidebereich lag, kann über Luftbildaufnahmen keine Aussage zu möglichen Kampfmitteln gemacht werden.
Container Terminal "Wilhelm Kaisen" in Bremerhaven, Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Kampfmittelsondierung für die Rammpfahlgründung von 2 Kranbahnbalken und 5 Lichtmaste. Die Standorte befinden auch auf einer Fläche von ca. 800 m x 50 m in der ehemaligen Wesermündung, die nach dem 2. Weltkrieg für die Errichtung des Containerterminals aufgespült wurde. Da die Fläche im Tidebereich lag, kann über Luftbildaufnahmen keine Aussage zu möglichen Kampfmitteln gemacht werden. Die Einsatzstellen befinden sich innerhalb einer 1%-geneigten, asphaltierten Fläche. Die Oberflächenbefestigung besteht von oben nach unten aus: ca. 20 cm Asphalt ca. 30 cm hydraulisch gebundener Tragschicht oder eine Schottertragschicht In dem vorliegenden Baugrundgutachten wird der Aufspülbereich i.M. mit einer Schichtstärke von 6,6 m angegeben. Unter der Aufspülung steht eine ca. 15 m mächtige Kleischicht an. Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuhr
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28816
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Maßnahme steht in Zusammenhang mit einer Förderung durch Bundesmittel.
Mit dem Angebot ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
Der Rahmenvertrag enthält eine maximale Abrufmenge/Deckel von 2.957 Sondierungsleistungen. Ein über diese Anzahl hinausgehender Abruf ist nicht zulässig. Der Rahmenvertrag endet, sobald die vorgenannte Anzahl an Sondierungen erreicht sind. Bis zum Ende des Rahmenvertrages abgerufene Sondierungsleistungen werden auch nach dessen Ende gemäß den Bestimmungen des Rahmenvertrages ordnungsgemäß durchgeführt.
Die unter Abschnitt V.2.4) angegebenen Auftragswerte sind fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de