Freitragende Leitungsbrücke Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 259331
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freitragende Leitungsbrücke Los 1
Herstellung, Lieferung und Montage von 5 St. stählernen Leitungsbrücken (siehe Los 1) in Fachwerkbauweise mit Stahlschotten als Endabschluss zur Überbrückung der späteren Baugrube und Schlitzwandtrasse der U5 Ost. Die Leitungsbrücken sind mit einem konstruktiven Korrosionsschutz (ohne Stahlschotten) zu versehen und in offener Bauweise in einlagig ausgesteiften Baugruben (siehe Los 2) mit Montageschüssen von < 4,50 m zu montieren.
Freitragende Leitungsbrücken
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Los 1: Abmessungen Brücken: L= 20,2 bis 21,70 m, B= 2,40 m, H= 1,8 bis 2,30 m Tiefe unter Gelände bzw. tiefe der Baugruben = 4,30 m bis 4,90 m Anzahl Montageschüsse je Brücke = 4 - 5 St. Folgende Leistungen sind im Detail zu erbringen:
- Baustelle einrichten, vorhalten, betreiben und räumen
- Verkehrssicherung wird über den AG gestellt
- Technische Bearbeitung (Werksplanung Stahlbau und Korrosionsschutz, mit Werkstatt und Montageplänen und zugehöriger QM-Dokumentation gemäß DIN EN 1090-2)
- eine geprüfte und freigegebene Ausführungsplanung wird mit der Beauftragung vom AG zur Verfügung gestellt.
- Herstellung von 5 St. stählernen Fachwerkbrücken (Gesamtgewicht ca. 82 to) für die Verlegung von verschiedenen Leitungen. Der Einbau der Leitungen erfolgt sukzessive durch die Leitungsträger mit Koordination durch den AG und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Erd- und Verbauarbeiten sind Bestandteil von LOS 2.
- Herstellung eines konstruktiven Korrosionsschutzes, ca. 1.900,0 m2
- Herstellung von Behelfsfundamenten (l/b/d = 3,5/0,3/0,3 m) in Ortbeton oder als Fertigteil, ca. 43 St.
- Herstellung von Stahlschotten ca. 48,5 to (je Leitungsbrücke 2 Stck.)
- Montage der Leitungsbrücken in einzelnen Montageschüssen und der Stahlschotte in einer ausgesteiften Baugrube
- Herstellen und liefern der Rohraufhängungen und Befestigungen
- Nach Fertigstellung der schrittweise Verlegung verschiedener Leitungen, erfolgt die Endmontage der Stahlbrücken
- Die erforderlichen Brückenauflager sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freitragende Leitungsbrücken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3R3S3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
(+++ § 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG +++)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]