Bauüberwachungsleistungen Bahn im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn Referenznummer der Bekanntmachung: RI-0015-22-O-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen Bahn im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die örtliche Überwachung von Bautätigkeiten der
Hafenbahn im Oberbau, Oberleitungsanlagen, 50 Hz-Anlagen und der Leit- und Sicherungstechnik
sowie SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase. Die Leistungen der Örtlichen
Bauüberwachung umfassen - im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben - die neutrale und
unabhängige Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers und diesen in organisatorischer,
wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht zu vertreten.
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit vier Losen für die Bauüberwachung, voraussichtlicher Beginn 01.10.2022, geschlossen werden.
Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen maßnahmenbezogene Einzelbeauftragungen
je Los erfolgen. Art und Umfang des jeweiligen Projekts und der zu erbringenden Leistungen
werden im Einzelfall mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Bauüberwacher Bahn Fahrbahn
Hamburg
1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf
dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher
Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben.
a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.
3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte
Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.
4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen .
Vertragsverlängerung siehe unter II.2.11 Angaben zu Optionen.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.10.2022) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Für Aufträge, deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der Arbeiten.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich.
Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Ingenieurdienstleistungen (baubezogen)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100
Bauüberwacher Bahn E-Technik
Hamburg
1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf
dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher
Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben.
a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.
3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte
Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.
4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen .
Vertragsverlängerung siehe unter II.2.11 Angaben zu Optionen.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.10.2022) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Für Aufträge, deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der Arbeiten.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich.
Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Ingenieurdienstleistungen (baubezogen)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100
Bauüberwacher Bahn LST
Hamburg
1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf
dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher
Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben.
a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.
3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte
Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.
4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen .
Vertragsverlängerung siehe unter II.2.11 Angaben zu Optionen.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.10.2022) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Für Aufträge, deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der Arbeiten.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich.
Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Ingenieurdienstleistungen (baubezogen)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator - SiGeKo
Hamburg
1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf
dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher
Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben.
a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.
b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.
3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte
Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.
4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.
5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen .
Vertragsverlängerung siehe unter II.2.11 Angaben zu Optionen.
Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.10.2022) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Für Aufträge, deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der Arbeiten.
Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich.
Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Ingenieurdienstleistungen (baubezogen)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
2.) Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister/Vereinsregister/Partnerschaftsregister/Berufskammer
ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
3.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
1.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen.
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
3.) Umsatz des Unternehmens während der letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Soweit die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z.B. Ingenieurgemeinschaft) erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen.
1.) Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber.
2.) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Geschäftsjahren fest angestellten Beschäftigten ersichtlich ist.
3.) Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.
4.) Die für die Durchführung vom Bieter vorgesehenen Mitarbeiter sind mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen.
1. Für jeden namentlich benannten Mitarbeiter sind folgende Nachweise zu bringen:
a. Lebenslauf; mit Darstellung des beruflichen Werdegangs
b. Ausbildung (einschl. Nachweis des Studienabschlusses) oder gleichwertiger Abschluss
(Meister)
c. Referenzen Mitarbeiterbezogen über die bisher durchgeführten Tätigkeiten (einschl. Angaben über die bisher durchgeführten Bauüberwachungsleistungen in den eisenbahntechnischen Bereichen der entsprechenden Lose);
d. Gültige Zulassungen / Berechtigungen der DB AG (Befähigungsausweis). Einschl. der Nachweise über FIT - Lehrgänge.
e. Weitere Nachweise über Qualifikationen, soweit vorhanden, über
- MKS-Schriebe Beurteilen gem. Ril 824.8010
- Dv-gestützte Inspektion gem. Ril 821.2005
- Arbeitsverantwortlicher zur Gewährleitung der Sicherheit bei Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen gem. Ril 132.0123
- Schaltantragsteller gem. Ril 046.2302
- Bahnerdungsberechtigter gem. Ril 046.2301
f. Nachweis Fachkraft Schienentechnik bzw. Prüfungsbescheinigung über Schweißtechnische Überwachungskraft im Oberbaudienst (SÜ) / QÜS Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung
4. Angaben über die technische Ausrüstung der Bauüberwacher
5. Nachweis bzw. Erklärung zur Festanstellung der benannten Mitarbeiter. Der Einsatz von Bauüberwachern / Technisch Berechtigten, die bei der DB gesperrt sind, ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des AG gestattet. Der AG ist umgehend darüber zu informieren, wenn bei der HPA zugelassene Bauüberwacher / Technisch Berechtigte keine Zulassung mehr bei der DB haben bzw. gesperrt wurden.
5.) Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung für die Dienstleistung zur Verfügung steht.
zu 4.)
a) Für das Los 1 sind jeweils mind. 6 Mitarbeiter, davon mind. 4 mit der Qualifikation als BüB und 2 als LBüB und mind. 1 Fachkraft Schienentechnik zu benennen.
b) Für Los 2, Los 3 und Los 4 sind jeweils mind. 2 Mitarbeiter zu benennen.
Die benannten Mitarbeiter müssen sich in einer Festanstellung beim Bieter bzw. der Bietergemeinschaft befinden. Für die namentlich benannten Mitarbeiter sind mit dem Angebot folgende Eignungsnachweise beizufügen (siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 7).
Los 1, Los 2 und Los 3:
- Gültige Zulassungen / Berechtigungen der DB AG (Befähigungsausweis). Einschl. der Nachweise über FIT - Lehrgänge.
Los1 :
- Nachweis Fachkraft Schienentechnik bzw. Prüfungsbescheinigung über Schweißtechnische Überwachungskraft im Oberbaudienst (SÜ) / QÜS Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung
Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.)Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.
Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg Port Authority AöR (HPA)
Ausschreibungsstelle
Brooktorkai 1
20457 Hamburg
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2030
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO.
2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib.de.
Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme "Rahmenvereinbarung - Schienenbearbeitung mit
Großmaschinen"; Vergabenummer RI-0014-22-O-EU.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist
ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei
Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise
zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen.
4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss
ausschließlich digital erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend
die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen.
5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Fragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform zu stellen.
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16
Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt. S
6.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über
ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und
regelmäßig die Informationen abzurufen.
7.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen
detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den
Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien
erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren
Wertung ausgeschlossen.
8.) Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.1)
einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung
in deutscher Sprache nachgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]