Bauüberwachungsleistungen Bahn im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn Referenznummer der Bekanntmachung: RI-0015-22-O-EU

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/109817
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabe.rib.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://my.vergabe.rib.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauüberwachungsleistungen Bahn im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn

Referenznummer der Bekanntmachung: RI-0015-22-O-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind die örtliche Überwachung von Bautätigkeiten der

Hafenbahn im Oberbau, Oberleitungsanlagen, 50 Hz-Anlagen und der Leit- und Sicherungstechnik

sowie SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase. Die Leistungen der Örtlichen

Bauüberwachung umfassen - im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben - die neutrale und

unabhängige Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers und diesen in organisatorischer,

wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht zu vertreten.

Es soll eine Rahmenvereinbarung mit vier Losen für die Bauüberwachung, voraussichtlicher Beginn 01.10.2022, geschlossen werden.

Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen maßnahmenbezogene Einzelbeauftragungen

je Los erfolgen. Art und Umfang des jeweiligen Projekts und der zu erbringenden Leistungen

werden im Einzelfall mit dem Auftraggeber abgestimmt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauüberwacher Bahn Fahrbahn

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf

dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher

Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben.

a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.

3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte

Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.

4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen .

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2022
Ende: 30/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Vertragsverlängerung siehe unter II.2.11 Angaben zu Optionen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.10.2022) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Für Aufträge, deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der Arbeiten.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich.

Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Ingenieurdienstleistungen (baubezogen)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauüberwacher Bahn E-Technik

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf

dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher

Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben.

a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.

3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte

Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.

4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen .

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2022
Ende: 30/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Vertragsverlängerung siehe unter II.2.11 Angaben zu Optionen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.10.2022) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Für Aufträge, deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der Arbeiten.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich.

Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Ingenieurdienstleistungen (baubezogen)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauüberwacher Bahn LST

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf

dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher

Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben.

a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.

3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte

Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.

4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen .

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2022
Ende: 30/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Vertragsverlängerung siehe unter II.2.11 Angaben zu Optionen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.10.2022) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Für Aufträge, deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der Arbeiten.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich.

Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Ingenieurdienstleistungen (baubezogen)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator - SiGeKo

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf

dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher

Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Höhe oder Menge abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

2. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben.

a. Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

b. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Auswahl des Auftragnehmers mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt. Grundlage hierfür ist das Lieferantenmanagement der HPA.

3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte

Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.

4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht.

5. Die Höhe eines Einzelauftrages wird höchstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen. Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung werden pro Jahr und über alle Lose durchschnittlich Einzelaufträge in einer Gesamthöhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in ca. 50 Einzelaufträgen abgerufen .

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2022
Ende: 30/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Vertragsverlängerung siehe unter II.2.11 Angaben zu Optionen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung gilt vom Tag der Vertragszustellung (frühestens jedoch am 01.10.2022) für ein Jahr, mit der Option einer jährlichen, maximal siebenmaligen Verlängerung. Die maximale Vertragsdauer beträgt 8 Jahre. Für Aufträge, deren Ausführung über das Vertragsende hinausgehen, endet der Vertrag mit der Abnahme der Arbeiten.

Die Preise sind für die Laufzeit von einem Jahr fest zu kalkulieren. Nach Ablauf des Jahres besteht die beidseitige Option der Verlängerung für ein weiteres Jahr. Bei einer Vertragsverlängerung sind Preisanpassungen möglich.

Eine Anpassung der Einheitspreise zur Vertragsverlängerung erfolgt auf Anforderung und maximal nach der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für Ingenieurdienstleistungen (baubezogen)". Hierfür wird rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum betrachtet bis zum Indexwert I1. Der Einheitspreis wird maximal gem. folgender Formel angepasst: neuer Einheitspreis = aktueller Einheitspreis + aktueller Einheitspreis * (I2/I1*100-100)/100

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.

2.) Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister/Vereinsregister/Partnerschaftsregister/Berufskammer

ihres Sitzes oder Wohnsitzes.

3.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen.

2.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.

3.) Umsatz des Unternehmens während der letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Soweit die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z.B. Ingenieurgemeinschaft) erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber.

2.) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Geschäftsjahren fest angestellten Beschäftigten ersichtlich ist.

3.) Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.

4.) Die für die Durchführung vom Bieter vorgesehenen Mitarbeiter sind mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen.

1. Für jeden namentlich benannten Mitarbeiter sind folgende Nachweise zu bringen:

a. Lebenslauf; mit Darstellung des beruflichen Werdegangs

b. Ausbildung (einschl. Nachweis des Studienabschlusses) oder gleichwertiger Abschluss

(Meister)

c. Referenzen Mitarbeiterbezogen über die bisher durchgeführten Tätigkeiten (einschl. Angaben über die bisher durchgeführten Bauüberwachungsleistungen in den eisenbahntechnischen Bereichen der entsprechenden Lose);

d. Gültige Zulassungen / Berechtigungen der DB AG (Befähigungsausweis). Einschl. der Nachweise über FIT - Lehrgänge.

e. Weitere Nachweise über Qualifikationen, soweit vorhanden, über

- MKS-Schriebe Beurteilen gem. Ril 824.8010

- Dv-gestützte Inspektion gem. Ril 821.2005

- Arbeitsverantwortlicher zur Gewährleitung der Sicherheit bei Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen gem. Ril 132.0123

- Schaltantragsteller gem. Ril 046.2302

- Bahnerdungsberechtigter gem. Ril 046.2301

f. Nachweis Fachkraft Schienentechnik bzw. Prüfungsbescheinigung über Schweißtechnische Überwachungskraft im Oberbaudienst (SÜ) / QÜS Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung

4. Angaben über die technische Ausrüstung der Bauüberwacher

5. Nachweis bzw. Erklärung zur Festanstellung der benannten Mitarbeiter. Der Einsatz von Bauüberwachern / Technisch Berechtigten, die bei der DB gesperrt sind, ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des AG gestattet. Der AG ist umgehend darüber zu informieren, wenn bei der HPA zugelassene Bauüberwacher / Technisch Berechtigte keine Zulassung mehr bei der DB haben bzw. gesperrt wurden.

5.) Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung für die Dienstleistung zur Verfügung steht.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 4.)

a) Für das Los 1 sind jeweils mind. 6 Mitarbeiter, davon mind. 4 mit der Qualifikation als BüB und 2 als LBüB und mind. 1 Fachkraft Schienentechnik zu benennen.

b) Für Los 2, Los 3 und Los 4 sind jeweils mind. 2 Mitarbeiter zu benennen.

Die benannten Mitarbeiter müssen sich in einer Festanstellung beim Bieter bzw. der Bietergemeinschaft befinden. Für die namentlich benannten Mitarbeiter sind mit dem Angebot folgende Eignungsnachweise beizufügen (siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 7).

Los 1, Los 2 und Los 3:

- Gültige Zulassungen / Berechtigungen der DB AG (Befähigungsausweis). Einschl. der Nachweise über FIT - Lehrgänge.

Los1 :

- Nachweis Fachkraft Schienentechnik bzw. Prüfungsbescheinigung über Schweißtechnische Überwachungskraft im Oberbaudienst (SÜ) / QÜS Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.)Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.

Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 6
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/04/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/04/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Hamburg Port Authority AöR (HPA)

Ausschreibungsstelle

Brooktorkai 1

20457 Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2030

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO.

2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib.de.

Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme "Rahmenvereinbarung - Schienenbearbeitung mit

Großmaschinen"; Vergabenummer RI-0014-22-O-EU.

3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen.

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist

ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei

Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise

zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen.

4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss

ausschließlich digital erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend

die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen.

5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Fragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform zu stellen.

Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16

Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt. S

6.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über

ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und

regelmäßig die Informationen abzurufen.

7.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen

detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den

Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien

erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren

Wertung ausgeschlossen.

8.) Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.1)

einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung

in deutscher Sprache nachgefordert werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/03/2022