Google APIs für die Funktionalität der Jelbi Mobilitäts-APP Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0760-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Google APIs für die Funktionalität der Jelbi Mobilitäts-APP
Für die Funktionalität der Jelbi Mobilitäts-App sind Google APIs
ein essentieller Teil des Jelbi Backends, welche seit Beginn der
Entwicklung der Plattform genutzt werden. Dabei werden die
Geocoding API, Googe Directions Advanced API, Google
Places API und die Google Native Dynamic Maps API für die
Routensuche, Adress- und Standortsuche, Verkehrsdaten,
Geocoding sowie der mobilen Karten genutzt.
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Der Vertrag soll zunächst bis zum 31.12.2022 verlängert werden, mit drei Verlängerungsoptionen, jeweils um ein Jahr. Für die Nutzung der "Geocoding API", "Directions Advanced API" und "Places per Session" ist von bis zu 97.867,00€ bis zum 31.12.2022 und von 787.384,00€ bis zum 31.12.2025 auszugehen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Eine vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union war nicht erforderlich, da es sich bei der Vergabe um eine Direktvergabe an die Firma Ubilabs handelte. Weitere Informationen sind unter den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Google APIs für die Funktionalität der Jelbi Mobilitäts-APP
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.