Bereitstellung von Wohn- und Sanitärcontainern sowie kompletten Containergebäuden Referenznummer der Bekanntmachung: OV 084-2022pa
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.foerdernundwohnen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Wohn- und Sanitärcontainern sowie kompletten Containergebäuden
F&W Fördern und Wohnen AöR ("F&W") ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg und von dieser beauftragt, kurzfristig ausreichende Unterkunftsmöglichkeiten für die bereits eingetroffenen oder erwarteten Menschen aus der Ukraine bereitzustellen, die vor der russischen Aggression flüchten. Mit diesem Ziel besteht in den nächsten Monaten akuter Bedarf an Wohnunterkünften, die sehr kurzfristig in Betrieb genommen werden können. Dazu werden Unternehmen gesucht, die kurzfristig in der Lage sind,
entsprechende (mobile) Wohnunterkünfte oder auch einzelne Container-Bausteine an die bereits vorbereiteten Standorte innerhalb Hamburgs "schlüsselfertig" zu liefern.
Gegenstand dieser Beschaffung ist der Abschluss von Kontingentverträgen über die (sukzessive) Bereitstellung von sowohl kompletten Wohnanlagen (bevorzugt mobile, modulare Containergebäude) auf den vorbereiteten Standorten als auch von einzelnen Wohn- oder Sanitärcontainern. Es handelt sich um eine Ausschreibung mit äußerster Dringlichkeit. Benötigt werden insgesamt Unterkünfte für ca. 3.000 Menschen. Die anzubietenden Lose sind wie folgt aufgeteilt:
Los 1 - Containergebäude 1-3 geschossig
Lieferung und betriebsbereite Aufstellung von bis zu dreigeschossigen Containergebäuden mit Wohn-/ Schlafräumen und Sanitärräumen; Küchen können optional angeboten werden.
Es sind mindestens 10 Container / 148m² BGF anzubieten.
Los 2 - Wohncontainer als Einzelcontainer stapelbar
Lieferung und betriebsbereite Aufstellung von separaten Einzelcontainern als Wohn-/Schlafraum. Es sind mindestens 10 Container / 148m² BGF anzubieten
Los 3 - Sanitäranlagen: WC Herren / WC Damen / WC divers
Lieferung und betriebsbereite Aufstellung von Einheiten als Sanitäranlage WC für Damen, Herren und divers separat getrennt.
Mit dem Angebot sind mindestens 6 Einheiten anzubieten
Los 4 - Sanitäranlagen: Duschen Herren / Duschen Damen / Duschen divers Die Auswahl der Angebote erfolgt jeweils nach den Kriterien Lieferzeit und Preis.
Lieferung und betriebsbereite Aufstellung von separaten Einheiten als Sanitäranlagen/ Duschen für Damen, Herren und divers getrennt.
Mit dem Angebot sind mindestens 6 Einheiten anzubieten
Pro Los können und sollen Bieter mehrere Angebote abgeben und die von F&W mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Preisblätter mehrfach verwenden, z.B. wenn sowohl neue als auch gebrauchte Einheiten angeboten werden, oder Einheiten unterschiedlicher Art und Güte angeboten werden. F&W behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, nur eines von mehreren Angeboten anzunehmen/ zu beauftragen.
LOS 1
Hamburg Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg Die konkreten Standorte der Wohnunterkünfte ergeben sich in der Regel kurzfristig und projektbezogen.
Containergebäude 1-3 geschossig
Es kann ein Lieferzeitpunkt - auch als Option - angeboten und vereinbart werden, der erst im Jahr 2023 liegt.
Die Standzeit der Gebäude beträgt maximal 3 Jahre. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit ist die Anlage zurück zu bauen. Die Bieter werden aufgefordert, optional den Abbau und die Rücknahme der Gebäude auf der Grundlage einer dreijährigen Nutzung anzubieten, gerne auch als Mietmodell.
Es können auch gebrauchte Container angeboten werden, diese müssen jedoch grundüberholt sein und in den Oberflächen und den Ausstattungen im Inneren neuwertigen Standards nahe kommen, oder neuwertig sein.
Die Gebäude dienen der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Für die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an diese Gebäude ist insbesondere der Bauprüfdienst "BPD 1/2016 Flüchtlingsunterkünfte" maßgeblich und vom Bieter zu beachten.
Los 2
Hamburg Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg Die konkreten Standorte der Wohnunterkünfte ergeben sich in der Regel kurzfristig und projektbezogen.
Wohncontainer als Einzelcontainer stapelbar
Einzelcontainer Büro und /oder
Einzelcontainer Küche und /oder
Es kann ein Lieferzeitpunkt - auch als Option - angeboten und vereinbart werden, der erst im Jahr 2023 liegt.
Die Standzeit der Container beträgt maximal 3 Jahre. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit sind die einzelnen Container zurück zu bauen. Die Bieter werden aufgefordert, optional den Abbau und die Rücknahme der Container auf der Grundlage einer dreijährigen Nutzung anzubieten, gerne auch als Mietmodell.
Es können auch gebrauchte Container angeboten werden, diese müssen jedoch grundüberholt sein und in den Oberflächen und den Ausstattungen im Inneren neuwertigen Standards nahe kommen, oder neuwertig sein.
Die Container dienen der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Für die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Container ist insbesondere der Bauprüfdienst "BPD 1/2016 Flüchtlingsunterkünfte" zu beachten.
Los 3
Sanitäranlagen WC Herren / WC Damen / WC divers oder auch kombiniert mit Duschen
Es kann ein Lieferzeitpunkt - auch als Option - angeboten und vereinbart werden, der erst im Jahr 2023 liegt.
Die Standzeit der Container beträgt maximal 3 Jahre. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit sind die einzelnen Container zurück zu bauen. Die Bieter werden aufgefordert, optional den Abbau und die Rücknahme der Container auf der Grundlage einer dreijährigen Nutzung anzubieten, gerne auch als Mietmodell.
Es können auch gebrauchte Container angeboten werden, diese müssen jedoch grundüberholt sein und in den Oberflächen und den Ausstattungen im Inneren neuwertigen Standards nahe kommen, oder neuwertig sein.
Die Container dienen als Sanitäreinrichtungen im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Für die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Container ist insbesondere auch der Bauprüfdienst "BPD 1/2016 Flüchtlingsunterkünfte" zu beachten
Los 4
Hamburg Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg Die konkreten Standorte der Wohnunterkünfte ergeben sich in der Regel kurzfristig und projektbezogen.
Sanitäranlagen Duschen Herren / Duschen Damen / Duschen divers oder auch kombiniert mit WC
Es kann ein Lieferzeitpunkt - auch als Option - angeboten und vereinbart werden, der erst im Jahr 2023 liegt
Die Standzeit der Container beträgt maximal 3 Jahre. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit sind die einzelnen Container zurück zu bauen. Die Bieter werden aufgefordert, optional den Abbau und die Rücknahme der Container auf der Grundlage einer dreijährigen Nutzung anzubieten, gerne auch als Mietmodell.
Es können auch gebrauchte Container angeboten werden, diese müssen jedoch grundüberholt sein und in den Oberflächen und den Ausstattungen im Inneren neuwertigen Standards nahe kommen, oder neuwertig sein.
Die Container dienen als Sanitäreinrichtungen im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Für die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Container ist insbesondere auch der Bauprüfdienst "BPD 1/2016 Flüchtlingsunterkünfte" zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen (bei einem Angebot auf mehrere Lose sind die Unterlagen nur einmal vorzulegen):
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt in den Angebotsunterlagen ODER Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Formblatt in den Angebotsunterlagen.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 und PL2 ausgeschlossen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F&W für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich F&W für in Betracht kommende Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Äußerste Dringlichkeit wegen drohender Obdachlosigkeit der aus der Ukraine flüchtenden Menschen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare in den Angebotsunterlagen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens F&W erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 13.03.2022 über die Vergabeplattform gestellt werden. F&W behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass F&W keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. F&W kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5) F&W behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. F&W ihrerseits werden Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7) Der Auftraggeber behält sich vor, über die Angebote zu verhandeln, insbesondere über Lieferzeiten, Optionen für Kontingente und Lieferumfang. Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren liegen wegen der äußersten Dringlichkeit der Leistungen vor, § 3a Abs. 3 Nr. 4 VOB/A.
8) Die Anwendung der Zuschlagskriterien erfolgt für jedes Los einzeln und nach folgenden Maßgaben: Wertung des Preises:
Der "Angebotspreis in EUR pro m² BGF inkl. Pos 4" gemäß Pos. 5 des jeweiligen Preisblattes ist für die Wertung des Preises maßgebend.
- Das niedrigste Gesamthonorarangebot (Pmin) gemäß Preisblatt erhält 10 Punkte.
- Eine Punktzahl von 0 Punkten entspricht einem (hypothetischen) Angebot, das 100% über dem niedrigsten Angebot liegt (PNulllinie) - sog. "Nulllinie". Das bedeutet, dass alle Angebote, die das niedrigste Angebot um 100% oder mehr überschreiten, mit 0 Punkten bewertet werden.
- Die Punktzahl von Angeboten zwischen dem niedrigsten Angebot und der Nulllinie wird durch lineare Interpolation zwischen dem niedrigsten Angebot (entsprechend 10 Punkten) und 100% oberhalb des niedrigsten Angebots (entsprechend 0 Punkten) ermittelt.
- Es gilt somit die folgende Formel:
PunktzahlAngebot = 10 * (PNulllinie - PAngebot) : (PNulllinie - Pmin)
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, soweit sich hierdurch die Rangfolge der Bewertung der Angebote für dieses Zuschlagskriterium nicht ändert.
Wertung der Lieferzeit:
10 Punkte erhält das Angebot, welches innerhalb eines Monates nach Auftragserteilung geliefert werden kann, 9 Punkte innerhalb zwei Monaten, 8 Punkte innerhalb drei Monaten, 7 Punkte innerhalb vier Monaten, 6 Punkte innerhalb fünf Monaten, 5 Punkte innerhalb sechs Monaten, 4 Punkte innerhalb sieben Monaten, 3
Punkte innerhalb neun Monaten, 2 Punkte innerhalb zwölf Monaten und 1 Punkt erhält schließlich das Angebot, welches innerhalb von 18 Monaten geliefert werden kann. "Lieferung" bedeutet für das Los 1: Beginn der Montage der Containergebäude am Standort von F&W; "Lieferung" für die übrigen Lose bedeutet: Eintreffen der Container bzw. Einheiten am Standort von F&W.
Für den Fall, dass im Bereich des Zuschlagskriterium "Lieferzeit" das bestplatzierte Angebot innerhalb eines Loses insgesamt weniger als 10 Punkte erzielt, erfolgt - um das Gewichtungsverhältnis des preislichen zudem qualitativen Kriterium zu gewährleisten - für dieses Einzelkriterium eine entsprechende Skalierung auf 10 Punkte (sog. Referenzierung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.