Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb (EU-weit) zur Vergabe der Generalplanung für Neubau von 52 Wohnungen, Minnewitstraße, München (VOEK 058-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 058-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb (EU-weit) zur Vergabe der Generalplanung für Neubau von 52 Wohnungen, Minnewitstraße, München (VOEK 058-22)
Auf dem Grundstück Minnewitstraße 25 und 27 im Süden der Stadt München strebt die AG die Entwicklung von Wohnbebauung an. Auf dem Grundstück in der Gemarkung Perlach Flurstück Nr. 2641/13 ist der Rückbau der vorhandenen Bebauung und die Neubebauung des Grundstücks mit Wohngebäuden geplant.
Die Liegenschaft liegt im Südteil des Stadtbezirks Nr. 17, Obergiesing-Fasangarten in unmittelbarer Nähe zur Siedlung am Perlacher Forst neben der in der sog. „Amerikanischen Siedlung“ und wird vom Süden her über die Minnewit- und Pennstraße erschlossen.
Minnewitstraße 25 und 27, 81549 München
Gegenstand sind die Objekt- und Fachplanungsleistungen im Sinne einer Generalplanertätigkeit des AN. Es werden Generalplanungsleistungen für den Neubau der oben beschriebenen Wohngebäude benötigt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind mithin sämtliche im Hinblick auf die Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen und zweckmäßigen Leistungen, innerhalb der Leistungsphase 1 bis 4 (Objektplanung für Gebäude und Innenräume; Objektplanung von Freianalagen, Fachplanung für Tragswerksplanung; Fachplanung für Technische Ausrüstung; Beratungsleistung der Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanz; Leistungen für Brandschutz).
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Für das Grundstück existiert kein qualifizierter Bebauungsplan, die Bebauung richtet sich grundsätzlich nach der Maßgabe von § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München ist das Grundstück als Reines Wohngebiet (WR) dargestellt. Die AG hat das Bestreben, erweitertes Baurecht in Abstimmung mit der Stadt München zu erlangen. Auf dieser Grundlage wurde eine Bauvoranfrage mit 3 Varianten bei der Stadt München eingereicht, gemäß Bauvorbescheid.
Es wurden drei Wohngebäude mit 52 Wohneinheiten im Erdgeschoss und in den Obergeschossen sowie einem Untergeschoss und einer Tiefgarage entwickelt. Seitens der Stadt München wurde der Variante 1a mit einer Geschossigkeit von drei Vollgeschossen, zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschoss mit Satteldach sowie zwei erdgeschossigen Anbauten, als Gemeinschaftsräume, zugestimmt. Die Bruttogrundfläche (BGF) des zu planenden Baukörpers beträgt ca. 5020 m² incl. Dachgeschoss (100 % BGF) oberirdisch, wovon 120 m² für die Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss zur Verfügung stehen.
Das Untergeschoss und die Tiefgarage weist eine BGF von ca. 1.920 m² auf und die Tiefgarage soll möglichst als Mittelgarage geplant werden. Neben ausreichenden Stellplätzen gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München sind hier auch die Abstellräume für die Mieter/-innen, Flächen für die Gebäudetechnik sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze unterzubringen. Gemäß Mobilitätskonzept ist eine Minderung der Anzahl der Stellplätze anzustreben.
Seitens der Auftraggeberin soll an dieser Stelle Raum für Singles und Familienwohnen geschaffen und somit Ein- bis Vier-Zimmer-Wohnungen mittleren Ausstattungsstandards vorgesehen werden. Die Auftraggeberin rechnet derzeit mit einer realisierbaren Anzahl von ca. 52 Wohneinheiten. Hierbei sind grundsätzlich funktionale Grundrisse anzustreben.
Sämtliche Stellplätze in der Tiefgarage sind mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten, Parksysteme sollen nicht zum Einsatz kommen.
Es findet keine Verringerung der Anzahl der Bewerber zur Angebotsaussforderung statt, jeder geeignete Teilnehmer, der ein indikatives Angebot abgegeben hat, wird gewertet. Die Eignung findet nur auf die Teilnahmeanträge Anwendung.
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Eignung: Siehe Anlage 5_Eignungskriterien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“, beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer oder durch Eintragen der entsprechenden Angaben im Bewerbungsbogen. Bei ausländischen Bewerbern bzw. Bewerberinnen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/-in“ / „Landschaftsplaner/-in“, beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer oder durch Eintragen der entsprechenden Angaben im Bewerbungsbogen. Bei ausländischen Bewerber/-innen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG.
Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „beratende/-r Ingenieur/-in“, beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Ingenieurkammer oder durch Eintragen der entsprechenden Angaben im Bewerbungsbogen. Bei ausländischen Bewerbern bzw. Bewerberinnen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG.
Nachweis der Berechtigungen über die Erstellung der bautechnischen Nachweise der Standsicherheit, des Brand- und des Schallschutzes sowie der Energieeinsparung gemäß Art. 62 BayBO.
Bewerbergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages verpflichtet, alle Mitglieder der Bewerbergmeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitgliedes zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Für Abgabe von Erklärungen ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Annex 2 zum Bewerbungsbogen). Hinweis:Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindesanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung.Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem §56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderungen haben die Bewerber nicht.
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Vergabstelle behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem Schreiben dazu eingeladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§160 Abs.3 Satz1 Nr. 2 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei den Vergabekammern des Bundes zu stellen (§160 Abs.3 Satz1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absednung dieser Informationen durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach §160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsanstrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist §134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs.1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltende gemacht worden ist. Hat der Auftragsgeber die Vergabe im Amtsblatt der EU (Europäischen Union) bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland