Dienstleistungen zur Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Reußenberg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 024-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 024-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Reußenberg der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 024-22
Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Reußenberg
Bundesforstbetrieb Reußenberg
Leistungsorte: Hammelburg, Reiterswiesen, Külsheim, Brönhof, Wildflecken, Bamberg
Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung)
Geplante Jahresmenge an Holzernte (Holzeinschlag & - bringung) in Fm: 13.030
Geplante Jahresmenge an Holzbringung in Fm: 2.650
Verlängerung jeweils um 1 Jahr, maximale Leistungsfrist 30.09.2026
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV und § 46 VgV), für die zu erbringenden
Dienstleistungen zur Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung).
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Poolverfahren).
Ausschlussgrund u.a.:
Ein nicht eingereichtes und/oder unvollständig ausgefülltes Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen: 05_VOEK 024-22_Anl._B-01_Angebots.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate), Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2
GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Vordruck der Vergabeunterlagen Bieterauskunftsbogen enthalten oder durch EEE). Ein Nachweis aus
dem Berufs oder Handelsregister (gem. § 44 VgV, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Für Bieter aus der Bundesrepublik Deutschland ist ein Nachweis aus der Handwerksrolle oder aus dem Handelsregister, bei Einzelunternehmen ein
Nachweis der Gewerbeanmeldung oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen und einzureichen.
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen Bieterauskunftsbogen enthalten oder durch EEE): Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist eine
Nachweis der bestehenden Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung den Angebotsunterlagen beizufügen.
2. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen Bieterauskunft enthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre.
3. Eigenerklärung zum Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG, im Vordruck der Vergabeunterlagen Bieterauskunftsbogen enthalten oder durch EEE).
4. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 3,0 Mio. €,
Sachschäden 3,0 Mio. €
Vermögensschäden 0,3 Mio. €
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen. Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist ein Nachweis zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den Angebotsunterlagen einzureichen (Vergabeunterlagen: 06_VOEK 024-22_Anl._B-03_Bieterausk.).
5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Holzeinschlag und/oder Holzbringung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vergabeunterlagen: 06_VOEK 024-22_Anl._B-03_Bieterausk.).
s.o.
1. Angaben zur Referenzen
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Benennung von 3 Referenzen über die Dienstleistungen zur Holzernte (Holzeinschlag und/oder Holzbringung) gem. der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02a) und Ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage C-03) aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die bei Nachfrage von der benannten Ansprechperson des Referenzauftraggebers bestätigt werden.
Nicht nachvollziehbare oder falsche Angaben zu Referenzen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Anlagen und Verweise auf Zertifizierungen (PQ) zu jeweils 3 Referenzen für durchgeführten Holzeinschlag und/oder Holzbringung sind zulässig, müssen aber alle Angaben aus den Tabellen zu Referenzangaben der Bieterauskunft mit Eigenerklärungen erfüllen.
2. Eigenerklärung über die Leistungserbringung ((Vergabeunterlagen: 06_VOEK 024-22_Anl._B-03_Bieterausk.) Pkt. 11)
Erklärung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen,
Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
s.o.
Der Nachweis einer erforderlichen Zertifizierung ist auf Verlangen der Auftraggeberin mit den Angebotsunterlagen zum Miniwettbewerb einzureichen.
Auf die Regelungen der Leistungsbeschreibung Punkt II.6 (Vergabeunterlagen 12a_VOEK 024-22_Anl._C-02a_LB_HEB) wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeitnachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche
Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ist dazu erforderlich. Angebote können nur in Textform oder in elektronischer Form über die e- Vergabe Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der eVergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 20.05.2022, 12:00 Uhr.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e- Vergabe Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e- Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e- Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de