Erneuerung der Verkehrsstation Duisburg Hauptbahnhof, Los 1b, 1c, 1d Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55039
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Verkehrsstation Duisburg Hauptbahnhof, Los 1b, 1c, 1d
Los 1b: Bahnsteigneubau, Spezialtiefbau (Gründung Gleishalle), Massivbau, Tiefbau
Los 1c: Rollgitter/Rolltore (Maschinentechnische Anlage)
Los 1d: Bahnsteigausstattung
Erneuerung der Bahnsteige Duisburg Hbf
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Im vorlaufenden Vergabeverfahren (Bekanntmachung 2021/S 148-395121) gingen für die Lose 2 (DB Bezeichnung: Los 1b), 3 (DB Bezeichnung Los 1c) und 4 (DB Bezeichnung Los 1d) keine Teilnahmeanträge ein. Diese Lose wurden dann mit diesem Vergabeverfahren angefragt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung der Verkehrsstation Duisburg Hauptbahnhof, Los 1b, 1c, 1d
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.