Steuerberatungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0135-2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 050-131211)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerberatungsleistungen
Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt:
- Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-,
ertrag- sowie energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten
- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der
Einheitsbewertung von Grundstücken sowie grundsteuerliche
und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen
- Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit
Steuergesetzänderungen
- Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere
Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und
Kooperationsverträgen
- Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu
grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen
- Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen
- Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen
Rechtsbehelfsverfahren
- Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder
schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw.
Hauptzollamt
- Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
zu 4) Der/die mandatsverantwortliche/n Steuerberater*in und/oder Wirtschaftsprüfer*in für die BVG verfügt/verfügen überfolgende Kenntnisse:- Prüfung öffentlicher Unternehmen mit einem MindestumsatzinHöhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großerKapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB- Prüfung von Unternehmen der Verkehrsbranche- Prüfung von Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl > 1.000Mitarbeiter*innen
zu 4) Der/die mandatsverantwortliche/n Steuerberater*in und/oder Wirtschaftsprüfer*in für die BVG verfügt/verfügen über folgende Kenntnisse:- Erbringung von Steuerberatungsleistungen für öffentliche Unternehmen mit einem Mindestumsatz in Höhe von mindestens 40 Mio. EUR pro Jahr oder großer Kapitalgesellschaften im Sinne von §267 HGB- Erbringung von Steuerberatungsleistungen für Unternehmen der Verkehrsbranche- Erbringung von Steuerberatungsleistungen für Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl > 1.000 Mitarbeiter*innen