Druckluftanlage, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 078-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckluftanlage, Sedanstraße 16-18
Ausgeschrieben sind Leistungen für eine Druckluftversorgung der Arbeitsräume und Werkstätten im Bauteil B. Die Anlage erzeugt Druckluft mit Arbeitsdrücke bis max. 12,5 bar, Liefermengen von bis zu 750 l/min und Druckluftqualität Klasse 1.5.1 nach ISO 8573-1:2010. Über ein Rohrleitungsnetz aus Edelstahl wird die Druckluft zu den Räumen geführt
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage der vorbeschriebenen Leistungen.
Sedanstraße 16-18 / Bundesstraße 54, 20146 Hamburg
- Drucklufterzeugung 700 l/m; 12,5 bar
- Mikrofilter + Kältetrockner
- Druckluftbehälter 300 l
- Leitungsnetz, ca. 400 m
- Entnahmestellen, 14 Stück
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn nach besonderer schriftlicher Aufforderung spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung, Fertigstellung ca. 2. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druckluftanlage, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]