V0703/2021, Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0703/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
V0703/2021, Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - (im Folgenden: Integrati-onsamt) trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 Satz 3 SGB IX i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 3 Schwerbehindertenausgleichsab-gabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Leistungen an Träger von Integrations-fachdiensten erbringen.
Das Integrationsamt schreibt als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen aus.
Analog zur Struktur des Stadtstaates wird die Leistung in zwei Losen vergeben:
- Los 1 umfasst die Stadt Bremen (Integrationsfachdienst Bremen)
- Los 2 umfasst die Stadt Bremerhaven (Integrationsfachdienst Bremerhaven)
Die Finanzierung der Integrationsfachdienste erfolgt aus den Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe. Wie gesetzlich vorgesehen, wird mit der Beauftragung der Integrations-fachdienste eine Struktur geschaffen, die auch von den Reha-Trägern auf deren eigene Kosten genutzt werden kann.
Los 1 umfasst die Stadt Bremen (Integrationsfachdienst Bremen)
Bremen
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - (im Folgenden: Integrationsamt) trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 Satz 3 SGB IX i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 3 Schwerbehindertenausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Leistungen an Träger von Integrationsfachdiensten erbringen.
Das Integrationsamt schreibt als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen aus.
Analog zur Struktur des Stadtstaates wird die Leistung in zwei Losen vergeben:
- Los 1 umfasst die Stadt Bremen (Integrationsfachdienst Bremen)
- Los 2 umfasst die Stadt Bremerhaven (Integrationsfachdienst Bremerhaven)
Die Finanzierung der Integrationsfachdienste erfolgt aus den Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe. Wie gesetzlich vorgesehen, wird mit der Beauftragung der Integrationsfachdienste eine Struktur geschaffen, die auch von den Reha-Trägern auf deren eigene Kosten genutzt werden kann.
Es besteht die einmalige Verlängerung um zwei Jahre bis zum 31.12.2028.
Los 2 umfasst die Stadt Bremerhaven (Integrationsfachdienst Bre-merhaven)
Bremen, Bremerhaven
Das Amt für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - (im Folgenden: Integrati-onsamt) trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 Satz 3 SGB IX i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 3 Schwerbehindertenausgleichsab-gabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Leistungen an Träger von Integrations-fachdiensten erbringen.
Das Integrationsamt schreibt als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen aus.
Analog zur Struktur des Stadtstaates wird die Leistung in zwei Losen vergeben:
- Los 1 umfasst die Stadt Bremen (Integrationsfachdienst Bremen)
- Los 2 umfasst die Stadt Bremerhaven (Integrationsfachdienst Bremerhaven)
Die Finanzierung der Integrationsfachdienste erfolgt aus den Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe. Wie gesetzlich vorgesehen, wird mit der Beauftragung der Integrations-fachdienste eine Struktur geschaffen, die auch von den Reha-Trägern auf deren eigene Kosten genutzt werden kann.
Es besteht die einmalige Verlängerung um zwei Jahre bis zum 31.12.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung und der notwendigen Zuverlässigkeit/Integrität des Bie-ters ist mit Angebot vorzulegen:
a. Angaben zum Firmenprofil/Unternehmensdarstellung (Formblatt 1)
b. Eigenerklärung, zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2020, 2019), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Formblatt 2)
c. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (Formblatt 2)
d. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. (Formblatt 2)
e. Eigenerklärung zur Eignung u.a. Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister (Formblatt 2)
f. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Formblatt 2)
g. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns (Formblatt 6)
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 2 Eigenerklärungen zur Eignung, sowie -falls zutreffend-, die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
h) Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. (Formblatt 2)
i) Nachweis, dass ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgenden Mindestdeckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und Person, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall, [Betrag gelöscht] Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadensfall und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden.
Eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit dem Angebot einzureichen. (Formblatt 2)
j. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. (Formblatt 2)
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 1 Eignung - Übersicht Eignungsnach-weise mit dem Angebot einreichen.
k) Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über mindestens drei Referenzen vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung "Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach §§ 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen"" verfügt. (Formblatt 3)
l) Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über die erforderlichen barrierefreien Räumlichkeiten verfügt. (Formblatt 4)
m) Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über die erforderlichen Arbeitskräfte verfügt, die für die Ausführungen der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind.
Geeignetes Personal hat eine geeignete Berufsqualifikation:
- Abgeschlossenes Diplom Studium (Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder vergleichbar)
- Abgeschlossenes Bachelor / Masterstudium (soziale Arbeit, Gesundheits-/Sozialwesen oder vergleichbar)
- Ergotherapeutische Ausbildung
Geeignetes Personal für den Auftragsbereich >Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber< kann als Grundqualifikation (neben einer pädagogischen oder psychologischen) auch eine betriebswirtschaftliche oder juristische haben. Insbesondere können dies auch Handwerks meister:innen, Ingenieur:innen, Techniker:innen sein.
Die Fachkräfte haben eine ausreichende Berufserfahrung (mindestens 2 Jahre) im Rahmen der Berufsqualifikation in der Arbeit mit den Zielgruppen (§ 195 (1) SGB IX).
Das Personal verfügt über zusätzliche psychosoziale oder arbeitspädagogische Qualifikationen und Kenntnisse (§ 195 (1) SGB IX), insbesondere dann, wenn die notwendigen fachlichen Kenntnisse (Umgang mit verschiedenen Behinderungsarten und deren Auswirkung auf das Arbeitsleben) aufgrund der Ausbildung und/oder Berufserfahrung nicht ausreichend vorhan
den sind.
Für Los 1 (IFD Bremen) gilt als Anforderung (aufgrund der Binnendifferenzierung für die Ziel gruppe sinnesbehinderter Menschen) darüber hinaus Gebärdensprachkompetenz sowie Kenntnisse über Hilfsmittel für sinnesbehinderte Menschen. (Formblatt 5)
n. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) verfügt. (Formblatt 2)
o) Falls zutreffend: "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen" (Formblatt 235) und "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" (Formblatt 236).
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf technische und berufliche Leis-tungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die Anlage 1 Eignung - Übersicht Eignungsnach-weise mit dem Angebot einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 65 VgV Abs. (2)
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3. In den Vergaben ist Transparency International eingebunden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter IV.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
• der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Anagebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.