Freianlagenplanung_Lph. 1-9_KiTa_Semmelländer_Weg_13593_Berlin. Referenznummer der Bekanntmachung: KSW02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13593
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwv-heerstrasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung_Lph. 1-9_KiTa_Semmelländer_Weg_13593_Berlin.
In Berlin Spandau, Bezirksregion Staaken /Heerstraße Nord ist der Neubau einer KiTa auf einem rund 2.742 qm großen Grundstück geplant. Mit dem Neubau soll ein offener und inklusiver Ort im Stadtteil entstehen. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau einer KiTa mit ca. 75 Betreuungsplätzen und integriertem, für die Stadtteilarbeit geöffneten zentralem „Marktplatz“. Dieser zentrale Bereich soll multifunktional nutzbar ausgebildet werden.
Eine Machbarkeitsstudie geht von 800 qm Nutzfläche BGF des Neubaus und entsprechenden Gesamtkosten in Höhe von 2.000.000 € aus. Es wird ein Antrag auf Förderung durch das Bund-Länder-Programm „Kitaplatzerweiterung“ gestellt. Die Anwohner*innen des Stadtteiles sind unter anderem über die assoziierten Familienzentren im Planungsprozess zu beteiligen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für das KiTa-Außengelände. Um das Potential des Grundstückes als Spiel- und Verkehrsfläche zu erkennen und voll zu entwickeln, wird eine enge Abstimmung mit den federführenden Objektplaner:innen gewünscht.
Berlin, DE
Beauftragt werden sollen die im Bereich Freianlagenplanung erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 und Anlage 11 Nr. 11.1 (HOAI 2013) für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit mindestens 75 Plätzen im Semmelländer Weg 30, 13593 Berlin (Gem. Staaken, Flur 4, Flurstück 1752/41).
Für das Grundstück existieren keine Vorgaben durch einen festgesetzten Bebauungsplan. Planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit der § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteil). Neubauvorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebung einfügen.
Zur Planung der Außenflächen liegt eine Stellungnahme des Umwelt- und Naturschutzamtes aus dem Mai 2021 vor, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Demnach ist auf eine naturnahe Gestaltung des Außenbereiches zu achten. Dieses Anliegen wird verstärkt durch das pädagogische Konzept des Trägervereines.
Die Kindertagesstätte wird als Teil des Gemeinwesens begriffen. Daher soll sich das zukünftige pädagogische Konzept der Einrichtung an der Reggio-Pädagogik ausrichten. Entsprechend dem Reggio-Ansatz ist die frühkindliche Bildung eine gesellschaftliche und gemeinschaftliche Aufgabe eines gesamten Stadtteiles. Das Kita-Außengelände soll (wie auch die Innenräume) die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Initiativen und Aktionen von Menschen unseres Gemeinwesens ermöglichen. Im Planungsprozess, bei der Errichtung und der späteren Pflege des Gartens ist die Einbindung von Familien ausdrücklich erwünscht.
Die Kindertageseinrichtung wird in einem Quartier angesiedelt sein, dass als sozialer Brennpunkt sowohl Aktionsraum der sozialen Stadt als auch Fördergebiet des Programmes „Nachhaltige Erneuerung“ ist.
Viele Kinder und Familien dieses Stadtteiles haben keinen Zugang zu einem eigenen Garten. Die Außenanlagen der KiTa sollen ihnen einen wohnortnahen Naturraum schaffen. Die Kinder dürfen in ihm selbstbestimmt Erfahrungen machen, experimentieren und forschen. In der Reggio-Pädagogik spielt die Gestaltung des Raumes, in dem die Kinder sich bewegen, eine entscheidende Rolle. Er wird als „dritter Erzieher“ gesehen. Der Entdeckergeist der Kinder soll angeregt werden. Dazu gehört auch der eigene Anbau von Obst und Gemüse in einer Pflanzecke. Die Spielflächen sollen insbesondere zum Spiel mit natürlichen Materialien wie Äste, Steinen, Sand und Wasser anregen. Auch Im Sinne der Inklusion bietet der KiTa-Garten allen Kindern eine förderliche und anregende Umgebung.
Die Struktur und die Elemente der Außenanlagen bieten Kindern von 0 – 6 Jahren eine sichere Umgebung. Die Kenntnis und Berücksichtigung der relevanten Normen wie z.B. der DIN EN 1176 und die Vorschriften der Unfallkasse sind Voraussetzung für eine Bewerbung.
Nach einer ersten Einschätzung kann von folgenden Eckdaten bezüglich der baulichen Ausgestaltung ausgegangen werden:
- 2 Vollgeschosse
- 2 Baukörper mit jeweils 200 qm Grundfläche
- d.h. insgesamt 400 qm Grundfläche, ca. 800 qm Geschossfläche plus eventuelle Aufenthaltsräume im Dach
Eine Karte des Grundstückes ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die verkehrliche Erschließung ist problematisch, da es nur einen schmalen Fußweg gibt, die Fahrbahn lediglich 4,50m breit und keine regulären Parkmöglichkeiten im Nahbereich gibt. Der motorisierte Bringe- und Abholverkehr sollte möglichst reduziert werden. Parkflächen auf dem Grundstück müssten hinter der Baugrenze angeordnet werden.
Eine erste Idee des Trägers ist der dauerhafte Verleih von Lastenrädern mit einer Transportmöglichkeit von bis zu 4 Kindern an Familien. Einschränkend ist zu beachten, dass keine Radverkehrsanlagen vorhanden sind.
Das Gesamtvorhaben soll einen wesentlichen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten und auch auf andere Vorhaben ausstrahlen. So ist beispielsweise eine Fassaden- und Dachbegrünung aus klimaschutzrelevanten Aspekten wünschenswert.
Um die genannten Anforderungen an das Außengelände zu erfüllen, bedarf es einer/einem Freianlagenplaner:in, die mit Fantasie und Liebe ein individuelles Konzept für ein herausforderndes Grundstück entwickeln kann.
Die Finanzierung des Gesamtvorhabens wird insbesondere über Fördermittel gesichert. Dazu ist bis zum 31.05.2022 ein qualifizierter, baufachlich zu beurteilender Fördermittelantrag an das Förderprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einzureichen.
Die Verwendung der Formulare der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen aus der ABAU sind im Planungsprozess verbindlich. Es wird ein Planungs- bzw. Baubegleitender Ausschuss eingerichtet. Diesem gehören u.a. die Fördermittelgeber, die Bauherrin, weitere Fachplaner*innen und ggfs. ein Projektsteuerer an. Das ökologische Gesamtkonzept ist dem planungsbegleitenden Ausschuss jeweils nach Abschluss der Vorplanung und der Entwurfsplanung vorzustellen.
Die Beauftragung soll nach Freigabe der Fördermittel stufenweise erfolgen:
Stufe 1: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Fertigstellung der Bauplanungsunterlagen
(s. „Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV § 24 LHO“, S. 9-10 ). Dies entspricht den Leistungsphasen 1- 4 der HOAI und ist bis zum 31.05.2022 fertigzustellen.
Stufe 2: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Einreichung des Bauantrages, Erstellung der Ausführungsplanung, Kostenberechnung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung, Auswertung der Angebote und Teilnahme an den Vergabeverhandlungen,
Bauleitung, Dokumentation und Objektbetreuung. Dies entspricht den Leistungsphasen 5-9 der HOAI.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 600 F aus der ABAU – Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins.
(einsehbar unter: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau)
Vertragsbasis werden die ABAU und die LHO Berlin sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagenplanung_Lph. 1-9_KiTa_Semmelländer_Weg_13593_Berlin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.plancontext.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB des Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).