22FEA56992 - Co-Working-Betreiberleistungen für die DB Station & Service AG (bundesweite Standorte)“ Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA56992
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22FEA56992 - Co-Working-Betreiberleistungen für die DB Station & Service AG (bundesweite Standorte)“
Co-Working-Betreiberleistungen für die DB Station & Service AG (bundesweite Standorte)“
Bundesweit
Die folgenden Dienstleistungsprozesse (Leistungsbilder) sind Bestandteil der benötigten Co-Working-Betreiberleistungen:
A) Implementierung (Vorbereitung des Regelbetriebs)
B) Reinigung
C) Hausmeisterdienste
D) Workplace-Management
E) Sales-Management
F) Operations- und Veranstaltungsmanagement
G) Zusatzleistungen/optionale Leistungen (nur auf Abruf/Anfrage)
Der Auftraggeber beabsichtigt mengenoffene Rahmenverträge zu schließen. Der in Punkt II.1.5) genannte geschätzte Gesamtwert liegen Ableitung der Vergangenheit zugrunde. Eine Projektion auf die Zukunft ist nur bedingt möglich, daher behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, mehr oder weniger als die unter Punkt II.1.5) Geschätzter Gesamtwert genannte Summe zu beauftragen.
Die Leistungsbeschreibung (Datei „Anhang C1.1 "Leistungsbeschreibung" bis Anhang C1.1.e "Kommunikationsprozess AN-AG") finden Sie (zusammen mit den anderen Ausschreibungsunterlagen z. B. Anhang B6 "Gesamtbewertungsmatrix") im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
a) der unregistrierte Nutzer beim Aufruf der Vergabevorgangsnummer 22FEA56992 und dann durch Anklicken des Button „Details“. Dort haben Sie dann die Möglichkeit die Vergabeunterlagen durch Anklicken des Buttons "„Herunterladen“,
b) der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Bieterassistent – Suche nach der Projektnummer „22FEA56992“ und Anklicken des Filters – Beim Öffnen des Projektes in der Detailansicht – Teilnahmeantrag bearbeiten – Punkt 3 Anlagen
Der Auftraggeber erhält die zweimalige Option, den Co-Working-Betreiber-Rahmenvertrag, um jeweils weitere 2 Jahre zu verlängern (2 + 2 Jahre Option).
siehe Laufzeitverlängerung unter II.2.7.
Zuschläge werden auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt. Die wirtschaftliche Bewertung der Angebote erfolgt anhand der Zuschlagskriterien, siehe detaillierte Darstellung unter "Anlagen" der Vergabeplattform in "Anhang B6 Gesamtbewertungsmatrix". Die in Abschnitt II.2.7) genannte Auftragsdauer kann sich je nach Verlauf des Vergabeverfahrens ggf. noch ändern. Der Auftraggeber behält sich vor, im Sinne der Versorgungssicherheit bis zu (max.) 3 Rahmenverträge abzuschließen. Der Auftraggeber behält sich die Überführung in einen internen elektronischen Marktplatz vor (Siehe auch Datei: Anhang B7 "Informationsblatt für Lieferanten zum DB Marktplatz (SAP Ariba)").
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien (Datei „Anhang B1 "Eignungskriterien") finden Sie (zusammen mit den anderen Ausschreibungsunterlagen z. B. Anhang B6 "Gesamtbewertungsmatrix") im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
a) der unregistrierte Nutzer beim Aufruf der Vergabevorgangsnummer 22FEA56992 und dann durch Anklicken des Button „Details“. Dort haben Sie dann die Möglichkeit die Vergabeunterlagen durch Anklicken des Buttons "„Herunterladen“,
b) der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Bieterassistent – Suche nach der Projektnummer „22FEA56992“ und Anklicken des Filters – Beim Öffnen des Projektes in der Detailansicht – Teilnahmeantrag bearbeiten – Punkt 3 Anlagen.
Allgemeines:
Zu allen nachfolgenden Eignungskriterien hat der Bewerber die geforderten Unterlagen mit dem
Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Sämtliche zu unterschreibenden Dokumente (z. B. Erklärungen) müssen handschriftlich
unterzeichnet sein. Das unterzeichnete und anschließend eingescannte Dokument ist zu
übergeben. Alternativ ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur zulässig.
Wird eine der nachfolgenden Anforderungen mit „nicht geeignet“ bewertet, wird der Bieter vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bewertung
Die Bewertung der geforderten Nachweise erfolgt in den Kategorien „Geeignet“ und
„Nicht geeignet“:
- Geeignet
besagt, dass die Kriterien erfüllt werden und die geforderten Erklärungen sowie
Nachweise bzw. die geforderten Zustimmungen
vollständig und fehlerfrei vorliegen sowie aussagekräftig, nachvollziehbar und
glaubhaft sind.
- Nicht geeignet
besagt, dass eines oder mehrere der unter „geeignet“ genannten Kriterien nicht,
unvollständig oder mangelhaft erfüllt ist.
Wird ein Punkt mit „nicht geeignet“ bewertet, wird der Bewerber vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen, sofern der Punkt ein sog. "KO-Kriterium" gemäß „Anhang B1 "Eignungskriterien" darstellt.
Die Eignungskriterien (Datei „Anhang B1 "Eignungskriterien") finden Sie (zusammen mit den anderen Ausschreibungsunterlagen z. B. Anhang B6 "Gesamtbewertungsmatrix") im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
a) der unregistrierte Nutzer beim Aufruf der Vergabevorgangsnummer 22FEA56992 und dann durch Anklicken des Button „Details“. Dort haben Sie dann die Möglichkeit die Vergabeunterlagen durch Anklicken des Buttons "„Herunterladen“,
b) der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Bieterassistent – Suche nach der Projektnummer „22FEA56992“ und Anklicken des Filters – Beim Öffnen des Projektes in der Detailansicht – Teilnahmeantrag bearbeiten – Punkt 3 Anlagen.
Allgemeines:
Zu allen nachfolgenden Eignungskriterien hat der Bewerber die geforderten Unterlagen mit dem
Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Sämtliche zu unterschreibenden Dokumente (z. B. Erklärungen) müssen handschriftlich
unterzeichnet sein. Das unterzeichnete und anschließend eingescannte Dokument ist zu
übergeben. Alternativ ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur zulässig.
Wird eine der nachfolgenden Anforderungen mit „nicht geeignet“ bewertet, wird der Bieter vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bewertung
Die Bewertung der geforderten Nachweise erfolgt in den Kategorien „Geeignet“ und
„Nicht geeignet“:
- Geeignet
besagt, dass die Kriterien erfüllt werden und die geforderten Erklärungen sowie
Nachweise bzw. die geforderten Zustimmungen
vollständig und fehlerfrei vorliegen sowie aussagekräftig, nachvollziehbar und
glaubhaft sind.
- Nicht geeignet
besagt, dass eines oder mehrere der unter „geeignet“ genannten Kriterien nicht,
unvollständig oder mangelhaft erfüllt ist.
Wird ein Punkt mit „nicht geeignet“ bewertet, wird der Bewerber vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen, sofern der Punkt ein sog. "KO-Kriterium" gemäß „Anhang B1 "Eignungskriterien" darstellt.
Die Eignungskriterien (Datei „Anhang B1 "Eignungskriterien") finden Sie (zusammen mit den anderen Ausschreibungsunterlagen z. B. Anhang B6 "Gesamtbewertungsmatrix") im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
a) der unregistrierte Nutzer beim Aufruf der Vergabevorgangsnummer 22FEA56992 und dann durch Anklicken des Button „Details“. Dort haben Sie dann die Möglichkeit die Vergabeunterlagen durch Anklicken des Buttons "„Herunterladen“,
b) der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Bieterassistent – Suche nach der Projektnummer „22FEA56992“ und Anklicken des Filters – Beim Öffnen des Projektes in der Detailansicht – Teilnahmeantrag bearbeiten – Punkt 3 Anlagen.
Allgemeines:
Zu allen nachfolgenden Eignungskriterien hat der Bewerber die geforderten Unterlagen mit dem
Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Sämtliche zu unterschreibenden Dokumente (z. B. Erklärungen) müssen handschriftlich
unterzeichnet sein. Das unterzeichnete und anschließend eingescannte Dokument ist zu
übergeben. Alternativ ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur zulässig.
Wird eine der nachfolgenden Anforderungen mit „nicht geeignet“ bewertet, wird der Bieter vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bewertung
Die Bewertung der geforderten Nachweise erfolgt in den Kategorien „Geeignet“ und
„Nicht geeignet“:
- Geeignet
besagt, dass die Kriterien erfüllt werden und die geforderten Erklärungen sowie
Nachweise bzw. die geforderten Zustimmungen
vollständig und fehlerfrei vorliegen sowie aussagekräftig, nachvollziehbar und
glaubhaft sind.
- Nicht geeignet
besagt, dass eines oder mehrere der unter „geeignet“ genannten Kriterien nicht,
unvollständig oder mangelhaft erfüllt ist.
Wird ein Punkt mit „nicht geeignet“ bewertet, wird der Bewerber vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen, sofern der Punkt ein sog. "KO-Kriterium" gemäß „Anhang B1 "Eignungskriterien" darstellt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Alle Unterlagen sind ausschließlich elektronisch vorzulegen,
- Alle in der Anlage „Eignungskriterien" (Datei: „Anhang B1 Eigungskriterien.pdf“) geforderten Nachweise sind unbedingt vorzulegen. Das Fehlen von geforderten Erklärungen/Unterlagen kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen,
- Nur diejenigen Bewerber oder Bietergemeinschaften, welche die in Anhang B1 "Eignungskriterien" (unter "Anlagen" der Vergabeplattform) geforderten Nachweise vollständig vorlegen, die genannten Mindestanforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen, kommen in die weitere Auswahl und werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert,
Anhang B1 Eignungskriterien (unter "Anlagen" der Vergabeplattform)
- Maßgeblich zur Wahrung der Fristen sind immer der Zeitpunkt des Uploads sowie die Einreichung im Bieterportal der Deutschen Bahn AG
— der Auftraggeber behält sich vor, bis maximal 3 Rahmenverträge zu schließen. Diese werden nach ihrer Rangfolge beauftragt. D. h. erst wenn der wirtschaftlichste RV-Partner nicht leisten kann, werden die nachgeordneten in ihrer Rangfolge angefragt bzw. beauftragt.
Bürgschaften nach Vorgaben der Deutschen Bahn AG kommen im Falle des Auseinanderfallens von Leistungs- und Zahlungstermin zum Einsatz.
Es kommen Vertragsmuster und Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG zum Einsatz.
DB-Standardzahlungsziel: 21 Kalendertage unter Abzug von 3 % Skonto oder 30 Tage netto nach Eingang der prüffähigen Rechnung gemäß Punkt 16.4 der Allgemeine Vertragsbedingungen
der Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für Beratungs- und Dienstleistungen
(AVB Beratungs- und Dienstleistungen) vom 01. Mai 2021
Link zu AVB Beratungs- und Dienstleistungen der Deutschen Bahn AG:
https://www.deutschebahn.com/resource/blob/6844930/769945ec245c7726c4b2ea2b378e80a7/avb-data.pdf
Bietergemeinschaft deutschen Rechts oder gleichwertig. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter mit Abgabe des Teilnahmeantrages benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.