Dienstleistung zur Auskunftserteilung von flughafenrelevanten Informationsinhalten Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2022-0018_EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung zur Auskunftserteilung von flughafenrelevanten Informationsinhalten
Die telefonische Flughafenauskunft sowie Passagierauskünfte über die von der FBB GmbH genutzten sozialen Netzwerke (z.Zt. Twitter, Instagram, Google und Facebook) sind Grundanforderungen an einen Flughafen.
Die gegenständliche Leistung beinhaltet die bedarfsgerechte Bereitstellung von geeignetem Personal zur telefonischen sowie digitalen branchenspezifischen zweisprachigen (deutsch / englisch) Auskunftserteilung von flughafenrelevanten Informationen mittels einer vom Auftraggeber hierfür bereitgestellten Servicerufnummer bereit sowie die Bearbeitung von Online-Vorgängen über die durch den Flughafen betriebenen Social-Media-Kanäle.
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Die Leistungserbringung erfolgt mittels eines vom Auftragnehmer bereitgestelltem Inbound Call Centers inclusive der erforderlichen Technik. Der Auftragnehmer hat für das Betreiben des Callcenters eine dafür geeignete Räumlichkeit mit der für das Betreiben eines Call Centers erforderlichen technischen und personellen Ausstattung auf eigene Kosten bereitzustellen.
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Das Call Center ist täglich an 365 Tagen im Jahr zu betreiben. Selbst in Havariefällen muss ein störungsfreier Betrieb gewährleistet sein.
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Die Leistungen werden mit einer Gesamtlaufzeit von 2 Jahren ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, jedoch frühestens am 01.08.2022 (abhängig von einer angemessenen Frist nach der Zuschlagserteilung) und endet nach 24 Monaten. Der Auftraggeber behält sich die optionale Verlängerung des Vertrages um bis zu maximal weitere 2 Jahre vor.
Landkreis Dahme Spreewald
Es sind durch den Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Aufgaben (Leistungsbestandteile) zu erfüllen:
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Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner Leistungserbringung telefonische Auskünfte zu erteilen sowie Informationen zur Verfügbarkeit und zu den Öffnungszeiten von Flughafeneinrichtung, zur Belegsituation von Parkplätzen sowie Auskünfte zu allen Rubriken des Flughafensystems an die Anrufer weiterzugeben. Die telefonische Auskunftserteilung erfolgt auf Basis der Informationen des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer über die Website der FBB GmbH und über eine sharepoint-basierte Plattform zur Verfügung gestellt werden.
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Im Rahmen der Flugauskünfte sind folgende Informationen aus nachfolgend aufgeführten Kategorien weiterzuleiten: Flugnummer, planmäßige Start-/Landezeit, erwartete Start-/Landezeit, Ziel- bzw. Abgangsflughafen, Flugzeugtyp, Gate, Check-In-Counter, Flughafenöffnungszeiten, Ausbildung/Praktikum, Parkplätze, Besucherterrasse, Gepäckaufbewahrung, Vorabend- Check-in, Serviceunternehmen, Tankdienste, Rent-a-Car, Reisebüros & Veranstalter, Speditionen, Behörden, Gastronomie, Luftverkehrsgesellschaften, sonstige Firmen, Übernachtungsmöglichkeiten, Verkehrsmittel, Handling Agents / Airlinezuordnung, Beteiligungsgesellschaften, Aufnahme Bombendrohung, Betriebliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Schließung aufgrund von Unwetter, Bombendrohung, sonstige Unregelmäßigkeiten).
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Der Auftrag umfasst ebenfalls die Anrufweitervermittlung zu den Struktureinheiten und Mitarbeitern des Auftraggebers sowie der am Flughafen ansässigen Airlines, Abfertigungsgesellschaften, Spediteure und weiteren Einrichtungen.
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Das durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal zur Erbringung der Leistung muss ab Leistungserbringung die Sprachen Deutsch in Niveaustufe C2 und Englisch in Niveaustufe B2 beherrschen.
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Für die gesamte administrative Kommunikation sind ein Ansprechpartner und dessen Stellvertreter durch den Auftragnehmer zu benennen.
gemäß II.2.11) dieser Bekanntmachung
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Verlängerung des Vertrages um 2 mal 1 Jahr.
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Der Auftraggeber behält sich eine optionale Verlängerung des Vertrages um bis zu 2 weitere Jahre nach dem Ende der anfänglichen Laufzeit vor. Die etwaige Ausübung der Option wird als ein einseitiges Ziehungsrecht des Auftraggebers ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütungsausfall bzw. Schadensersatz vereinbart. Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des Auftraggebers besteht nicht.
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Diese Optionen müssen jeweils bis spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich beauftragt werden.
Der Auftraggeber wird die Vergabeunterlagen - mit Ausnahme der Leistungsbeschreibung - erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeit und Datenschutz zur Verfügung.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
5)
Mit der Eigenerklärung wird die Vertraulichkeitserklärung und DSVO akzeptiert.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
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Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung auf seiner Internetseite zur Verfügung.
zu 1)
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.
1. Unternehmensreferenzen
Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind. Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen. Die folgenden Leistungen können in einer oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
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1.1 Vergleichbare Leistungen sind Dienstleistungen, deren Haupttätigkeitsschwerpunkt sind:
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a) Mehrsprachige Auskunftserteilung, hierbei muss eine Referenz im Bereich Verkehr (wie Flughafen, Fluggesellschaften, Verkehrsbetriebe u.ä.) mit einem eigenem Inbound Call Center erbracht worden sein. Unter mehrsprachig versteht der Auftraggeber die Auskunftserteilung in den Sprachen Deutsch (akzentfrei - Niveaustufe C2) und Englisch (Niveaustufe B2).
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b) Bearbeitung von durchschnittlich mindestens 5.000 Calls pro Monat (Inbound, Nachweis über eine Referenz) in deutscher Sprache (akzentfrei - Niveaustufe C2) über einen Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten.
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c) Bearbeitung von durchschnittlich mindestens 600 Social-Media-Anfragen pro Monat, (Nachweis über eine Referenz) in deutscher und englischer Sprache.
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Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
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2. Personelle Ausstattung
2.1) Erklärung des Bewerbers/der BewGe über die durchschnittliche Anzahl an fachlichen Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen bzw. erbracht haben. Die Angaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3) Punkt 1 und 2 stellt der Auftraggeber jeweils ein Formular zur Verfügung, das jeweils von den Bewerbern genutzt werden soll.
Zu 1) Unternehmensreferenzen
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen in den genannten Referenzprojekten folgende Mindestanforderungen enthalten sein:
1.1.1
Es müssen alle Leistungen gemäß III.2.3 Ziff. 1.1 a), b) und c) insgesamt in einer oder mehreren Referenzen (kumulativ) nachgewiesen werden, die Leistungen müssen nicht zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden.
1.1.2
Die als Referenz benannten Leistungen müssen jeweils im Zeitraum der letzten drei Jahre erbracht worden sein. Sofern der Bewerber / die BewGe auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangen drei Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber / die BewGe kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
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Die genannten Mindestanforderungen 1.1.1 und 1.1.2 müssen in jeder Referenz erfüllt werden.
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Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
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Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern/ der BewGe genutzt werden soll.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
- Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular "Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formular) auf ihrer Internetseite zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen.
Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal muss:
a)
nachweislich vollumfänglich für die Tätigkeiten geschult sein,
b)
über jeweils fließende und grammatikalisch einwandfreie Sprachkenntnisse in Deutsch (akzentfrei - mindestens Niveaustufe C2) und in Englisch (mindestens Niveaustufe B2) verfügen,
c)
kunden- und serviceorientiert sein,
d)
Konfliktfähigkeit zeigen, dabei aber dennoch stets deeskalierend, freundlich, diskret und hilfsbereit auftreten.
Alle o.g. Bedingungen müssen jeweils während des gesamten Leistungszeitraumes vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2022-018 (EU) zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 31.03.2022, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de